Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
Karlsruhe ist mit Gründung im Jahr 1715 eine vergleichsweise junge Stadt und dennoch reich an Kulturdenkmalen. Dabei ist die Denkmallandschaft von Karlsruhe genauso breit gefächert, wie der Stadtgrundriss.
Die Bewahrung des kulturellen Erbes ist eine internationale Aufgabe. Denkmalschutz wird in nahezu allen Staaten der Welt betrieben, damit auch nachfolgende Generationen Zeugnisse der Vergangenheit erforschen und unsere Menschheitsgeschichte nachvollziehen können. Dabei dienen Kulturdenkmale als Wissensspeicher, wie auch Identifikationsorte individueller und kollektiver Erinnerung.
Das Ziel des Denkmalschutzes ist, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen als Geschichtszeugnisse zu bewahren. Die Denkmalschutzbehörde hat dabei die Aufgabe Kulturdenkmale zu schützen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie Gefährdungen für diese abzuwenden und auf die Bergung von Bodendenkmalen hinzuwirken. Sie erteilt Auskünfte aus der Denkmalliste und stellt Steuerbescheinigungen für zuvor genehmigte Maßnahmen auf Antrag nach §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommenssteuergesetz (EStG) aus. Zudem berät die Denkmalschutzbehörde Eigentümerinnen und Eigentümer, Architekturbüros, Handwerksbetriebe und Fachfirmen zu Maßnahmen am Kulturdenkmal und denkmalverträglichen Umsetzungen, bei Bedarf auch mit Termin vor Ort.
Unter dem Dach des GEOPORTALS Baden-Württemberg sind alle Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der archäologischen Denkmalpflege auf der Baden-Württemberg-Landkarte gekennzeichnet. Sie sehen die Denkmallisten-Texte, die den Denkmalwert erläutern und der Öffentlichkeit transparent machen, weshalb ein Objekt als schützenswert gilt.
Bitte beachten Sie bei der Suche, dass für die Anzeige der Kulturdenkmaleigenschaften über das „Menü“ und den Reiter „Karten“ an letzter Stelle der Liste der Begriff „Kulturdenkmale“ mit einem Haken ausgewählt werden muss.
Auch Objekte, die nicht dargestellt sind, können (kraft Gesetz) Kulturdenkmale sein. Dargestellte Kulturdenkmale können die Denkmaleigenschaft wieder verlieren. Die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen werden stetig aktualisiert.
Daher sind die bereitgestellten Daten nicht verbindlich und nicht für Planungszwecke geeignet. Verbindliche Auskunft erteilt Ihnen das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Gerne nutzen Sie dafür und für alle anderen Auskünfte zum GEOPORTAL Baden-Württemberg das Kontaktformular im Portal, um sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.
Sofern Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Objektes zusätzlich eine schriftliche Bescheinigung über die Kulturdenkmaleigenschaft benötigen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Karlsruhe. Für die Bescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe vom 54 Euro an.
Zentraler Juristischer Dienst
Untere Denkmalschutzbehörde