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Ganztägige Schulkindbetreuung

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung wird zum Schuljahr 2026/2027 zunächst für die erste Klasse eingeführt. In den folgenden Jahren erweitert er sich auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse.

© AdobeStock – Robert Kneschke

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung haben Grundschulkinder einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Dafür sorgt das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Der Rechtsanspruch ist ein Angebot und keine Pflicht. Der Anspruch umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen und gilt auch in den Ferien bis auf eine Schließzeit von vier Wochen.

Weitere Informationen für Eltern und Antworten auf häufig gestellte Fragen: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Bedarfsanmeldung Schulkindbetreuung

Eltern können Kinder vor und nach der Unterrichtsphase zur Betreuung anmelden. Dies ist für das Schuljahr 2026/27 ab 23. Februar über das neue Online-Portal der Stadt Karlsruhe möglich. Die Bedarfsanmeldung für Kinder der ersten Klasse muss bis zum 15. März erfolgen. Die Zuweisung der Plätze erfolgt über ein Platzvergabeverfahren und nicht nach Eingang der Bedarfsmeldung.

Zur Bedarfsanmeldung für Schulkindbetreuung.

Gemeinderat legitimiert Konzeption

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist eine enorme Veränderung in der Schul- und Betreuungslandschaft, vielleicht die größte der letzten Jahrzehnte. Um dies erfolgreich umzusetzen, betrachtet Karlsruhe das System im Ganzen und passt es an die neuen Gegebenheiten an.

Alle Antworten und Lösungen wurden in einem umfangreichen Prozess erarbeitet. Das Anliegen der Stadt ist es, die bestmöglichen Konzepte und Rahmenbedingungen für die Schulkindbetreuung zu schaffen und umzusetzen.

Die Neukonzeption der Schulkindbetreuung in Karlsruhe in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde am 29. Juli 2025 im Gemeinderat beschlossen.

Beschlussvorlage und Anhänge finden Sie unter Punkt 14 der Tagesordnung zum Nachlesen: Ratsinformationssystem

Porträt Yvette Melchien © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Umsetzung in Karlsruhe

Ab dem Schuljahr 2026/2027 bietet die Stadt zunächst allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern die Möglichkeit einer ganztägigen Betreuung und Förderung im Umfang von neun Stunden (inklusive des Unterrichts). Für die Kinder der zweiten bis vierten Klassenstufen gilt der Rechtsanspruch noch nicht. Die Stadt bietet diesen Kindern jedoch hinsichtlich ihrer Betreuung Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass der Betreuungsumfang aus dem laufenden Schuljahr 2024/2025 erhalten bleibt und die Eltern dadurch Planungssicherheit haben. 

Zwei Säulen der Schulkindbetreuung

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt in Karlsruhe sowohl an den Ganztagsgrundschulen als auch an den Halbtagsgrundschulen.

Während der Schulzeit sind die Kinder im Unterricht betreut. Außerhalb des Unterrichts können Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte ihre Kinder zur Betreuung im sogenannten Modularen System anmelden. Der Begriff „Modulares System“ steht für ein Betreuungskonzept, das sich aus mehreren Bausteinen (Modulen) zusammensetzt. Diese Module können jeweils für ein Schuljahr gebucht werden.

Schulen im Überblick

Es gibt eine Vielzahl von Grund­schule in Karlsruhe. Jede Grundschule hat einen Schulbezirk: Zur Grundschulsuche

Die Kinder sind an der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. In Ausnahmefällen kann ein Schulbezirkswechsel bei der zuständigen Grundschule beantragt werden.

Ganztags- und Halbtagsgrundschulen im Überblick:

Bei den Ganztagsgrundschulen in gebundener Form gibt es eine verpflichtende Unterrichtsphase. Diese umfasst von Montag bis Donnerstag acht Zeitstunden (Schulpflicht). Freitags endet der Unterricht am Mittag. Vor und nach der Unterrichtsphase können die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten ihr Kind im Modularen System anmelden. 

Folgende Schulen bieten diese Schulform an:

Die Eltern entscheiden bei Schulanmeldung, ob das Kind in den Ganztags- oder Halbtagszug geht. Im Ganztagszug hat die Unterrichtsphase von Montag bis Donnerstag acht Zeitstunden (Schulpflicht). Am Freitag endet der Unterricht am Mittag. Im Halbtagszug endet der Unterricht immer mittags. Vor und nach der Unterrichtsphase können die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten ihr Kind im Modularen System anmelden. 

Folgende Schulen bieten diese Schulform an:

An der Halbtagsgrundschule findet der Unterricht nur am Vormittag statt. Vor und nach der Unterrichtsphase können die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten ihr Kind im Modularen System anmelden.

Folgende Schulen bieten diese Schulform an:

Häufig gestellte Fragen/FAQ

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder bringt viele Neuerungen mit sich. Antworten für Eltern und Sorgeberechtigte zu AnmeldungBetreuungMittagessenEntgelten und UnterstützungSchulbezirkswechselSchülerhortenQualität und Ferienangeboten.

In Karlsruhe gibt es Ganztagsgrundschulen und Halbtagsgrundschulen. Während der Schulzeit sind die Kinder im Unterricht betreut. Außerhalb des Unterrichts werden die Kinder im sogenannten „Modularen System“ betreut.

Der Begriff „Modulares System“ steht für ein Betreuungskonzept, das sich aus mehreren Bausteinen (Modulen) zusammensetzt. Diese Module können von den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten jeweils für ein Schuljahr gebucht werden. Folgende Module sind vorgesehen:

  • Vor Unterrichtsbeginn (Modul 1: 7:30 bis 8:30 Uhr)
  • Betreuung am Mittag (Modul 2: 12 bis 14 Uhr)
  • Nach Unterrichtsende (Modul 3: 14 bis 16:30 Uhr)

Modul 3 ist für Kinder im Halbtag an einer Ganztagsgrundschule nicht buchbar.

Für Kinder im Ganztag an einer Ganztagsgrundschule gibt es noch das Modul 4 mit einer Betreuungszeit von 16 bis 16:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) sowie 14 bis 16:30 Uhr (am Freitag).

Für die Schulferien kann wochenweise ein Ferienmodul gebucht werden.

Detaillierte Informationen zu den Modulzeiten und -kosten werden ab 23. Februar auf dem städtischen Online-Portal zur Bedarfsanmeldung zur Verfügung gestellt.

Die Buchung gilt für das ganze Schuljahr. Welche Module am jeweiligen Standort buchbar sind, wird ab 23. Februar auf dem städtischen Online-Portal zur Bedarfsanmeldung veröffentlicht.

An den Ganztagsgrundschulen können alle Kinder im Ganztagszug ein Mittagessen buchen. Kinder an Halbtagsgrundschulen können ein Mittagessen buchen, sofern genügend Platzkapazität vorhanden ist. Die Stadt Karlsruhe erarbeitet hierzu aktuell standortspezifische Lösungen.

Ob ein Mittagessen an der jeweiligen Grundschule möglich ist, wird ab 23. Februar auf dem städtischen Online-Portal zur Bedarfsanmeldung veröffentlicht.

Nein, eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Ob und in welchem Umfang der Rechtsanspruch wahrgenommen wird, entscheiden die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten.

Die Sorgeberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, müssen bis zum 15. März 2026 mitteilen, in welchem Umfang sie während der Schulwochenzeit und/oder in den Ferien bis einschließlich 31. Juli 2027 ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen. Die Bedarfsanmeldung an die Stadt Karlsruhe ist über das städtische Online-Portal vorzunehmen. Das Portal ist ab 23. Februar online. 

Verspätete Bedarfsanmeldungen führen nicht zum Verwirken des Rechtsanspruchs. Es kann jedoch sein, dass die Stadt Karlsruhe aus Kapazitätsgründen keinen Platz mehr für dieses Schuljahr anbieten kann.

Grundsätzlich ist die Unterrichtsphase immer kostenlos (Schulpflicht). Für die darüber hinaus gehenden Betreuungsangebote im „Modularen System“ erheben die jeweiligen Träger Beiträge. Die Kostenbeiträge sind auch abhängig von der Landesförderung. Diese ist seitens des Landes noch nicht final entschieden. Aufgrund der städtischen Haushaltslage ist eine kostenlose Betreuung nicht möglich.  

Elternbeiträge für das Schuljahr 2026/27:

  • Die Elternbeiträge für die Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 werden fortgeführt.
  • Die Elternbeiträge für Kinder der Klassenstufe 1 belaufen sich je Modul auf 50 Euro monatlich zuzüglich 77 Euro monatlich für das Mittagessen.

Laut Landesrecht muss für einen Schulbezirkswechsel ein wichtiger Grund vorliegen. Über diesen entscheidet das Staatliche Schulamt in Karlsruhe. Bisher kann nur in besonderen Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Ein wichtiger Grund ist
beispielsweise der Wunsch auf Besuch einer Ganztagesschule oder ein Umzug. 

Zu beachten: Ein Schulbezirkswechsel ist bei der zuständigen Grundschule zu beantragen. Bei einem Schulbezirkswechsel von einer Ganztagsgrundschule an eine Halbtagsgrundschule verliert das Kind den Anspruch auf Ganztagsförderung für dieses Schuljahr.

Alle Kinder der ersten Klasse haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung.

Für die Kinder der zweiten bis vierten Klassenstufe gibt es analog zum Schuljahr 2025/2026 weiterhin eine Betreuung.

Die Stadt Karlsruhe bemüht sich darüber hinaus, alle Bedarfe abzudecken. Aus Kapazitätsgründen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es an manchen Standorten Betreuungslücken geben wird. Im Januar wurde unter Beteiligung der Elternvertretungen eine Systematik der Platzvergabe erarbeitet. Diese basiert auf den bestehenden Kriterien der Hort-Platzvergabe.

An Standorten, an denen die Nachfrage das Angebot an Betreuungsplätzen übersteigt (begrenzte Platzkapazität), kommt ein Platzvergabeverfahren zur Anwendung. Dieses wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbezug des Gesamtelternbeirats festgelegt. Folgende Kriterien werden bei der Bemessung des Betreuungsbedarfs bewertet und berücksichtigt:

  • Berufstätigkeit,
  • Ausbildung,
  • Pflege Angehöriger,
  • familiäre oder soziale Notlagen,
  • Förder- oder Inklusionsbedarf,
  • sozialpädagogische Indikation,
  • Geschwister bereits in Schule und Betreuung,
  • Kind im zugehörigen Schulbezirk.

Sollten nach Maßgabe dieser Kriterien mehrere Kinder die gleiche Ausgangslage mitbringen, wird per Losverfahren über die Platzvergabe entschieden.

Wenn Familien von den Regeln des Vergabeverfahrens betroffen sind, müssen sie dafür Nachweise einreichen. Die Stadt Karlsruhe informiert die Familien rechtzeitig darüber.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2025 beschlossen, dass die Horte mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026/27 nicht erhalten bleiben. Die Horte laufen an den Ganztagsgrundschulen als „Modulares System“ aus. An den Halbtagsgrundschulen gehen sie in das „Modulare System“ über.

Zum Schuljahr 2026/27 startet das neue Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem mit dem Modularen System an den Grundschulen. Parallele Angebote der Horte würden eine Doppelstruktur darstellen, das System wird deshalb vereinheitlicht. Zudem werden die Hortgebäude und -flächen für die künftige Betreuung benötigt.

Die Betreuungskräfte der Horte werden auch zukünftig in den Angeboten der Schulkindbetreuung tätig sein.

Das Schul- und Sportamt hat in einem breit angelegten partizipativen Prozess ein pädagogisches Konzept für die Schulkindbetreuung erarbeitet. Darin sind die pädagogischen Ziele und Rahmenbedingungen festgehalten, die eine qualitativ hochwertige Schulkindbetreuung ermöglichen. Zudem wurde gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften, Elternvertretungen und der Verwaltung ein pädagogisches Raumprogramm erarbeitet mit dem Ziel, eine kindgerechte Ganztagsumgebung zu gestalten. Beide Konzepte hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juli 2025 verabschiedet. Sie bilden die Basis für das neue Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB).

Der bundesweite Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich stellt auch die Stadt Karlsruhe bei der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsförderung vor große Herausforderungen. Uns ist bewusst, dass qualifiziertes Personal bereits seit Jahren knapp ist und vielerorts Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger unterstützend eingesetzt werden müssen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Gerade deshalb ist es unser Anspruch, die Qualität der Betreuung nicht aus dem Blick zu verlieren. Neben dem quantitativen Ausbau von Plätzen arbeiten wir kontinuierlich daran, bestehendes Personal durch Fort- und Weiterbildungsangebote zu unterstützen und pädagogische Standards weiterzuentwickeln. Ziel ist es, eine zeitgemäße, kindgerechte und bedürfnisorientierte Betreuung sicherzustellen – auch im Ganztag.

In Karlsruhe gibt es bereits jetzt ein vielseitiges Ferienprogramm von verschiedenen Trägern, zum Beispiel die Freizeitangebote des Stadtjugendausschuss e. V.: www.ferien-karlsruhe.de. Diese Angebote werden weiterhin bestehen bleiben. Darüber hinaus bietet die Stadt Karlsruhe eine Ferienbetreuung an ausgewählten Grundschulstandorten an. Der Rechtsanspruch für die Kinder der ersten Klasse umfasst zehn Wochen pro Jahr. Die Grundschulkinder der höheren Klassenstufen behalten ihren Anspruch wie im Schuljahr 2025/26. Für die Ferienbetreuung müssen Eltern aller Klassenstufen (mit Ausnahme der bisherigen Hort-Kinder) ihren Bedarf bis zum 15. März 2026 über das Online-Portal melden.

Die Ferienbetreuung wird im Schuljahr 2026/27 während aller Schulferienwochen sowie an schulfreien Tagen und Brückentagen angeboten.
Ausgenommen hiervon sind die festgelegten Schließzeiten. In den folgenden Zeiträumen findet keine Ferienbetreuung statt:

  • während der Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 1. Januar 2027
  • während der Sommerferien vom 16. August 2027 bis einschließlich 3. September 2027

Die Ferienbetreuung ist nicht kostenlos. Der jeweilige Träger, zum Beispiel die Stadt Karlsruhe oder der Stadtjugendausschuss e.V.,  legt die Kostenbeiträge fest. Die Beiträge sind auch abhängig von der Landesförderung. Diese ist seitens des Landes noch nicht final entschieden. 

Elternbeiträge für das Schuljahr 2026/27:

  • Die Elternbeiträge für die Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 werden fortgeführt.
  • Die Elternbeiträge für Kinder der Klassenstufe 1 belaufen sich je Ferienwoche auf 100 Euro inklusive Mittagessen.

Es wird klar definierte Ankommens- und Abholzeiten geben, zu Beginn und Ende der jeweiligen Module. In einem partizipativen Prozess mit Elternvertreter*innen, pädagogischen Fachkräften und weiteren städtischen Akteuren und Akteurinnen wurde herausgearbeitet, wie wichtig es für die pädagogische Arbeit ist, feste Betreuungszeiten zu haben. Ständig in Bildungsprozessen unterbrochen zu werden, weil Eltern ihre Kinder abholen, reißt sowohl die Kinder als auch die Fachkräfte heraus. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, Kinder nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Einrichtungsleitung früher abzuholen.

In Karlsruhe gibt es bereits verschiedene Akteurinnen und Akteure in der Schulkindbetreuung. Diese werden auch weiterhin an Standorten Angebote machen.

03. März 2026, Stadt Karlsruhe

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