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Mit der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg würdigen wir den freiwilligen Einsatz zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, die sich in Karlsruhe ehrenamtlich engagieren. Menschen, die ihre Zeit und Kraft unentgeltlich einsetzen und die Stadt zu einem lebendigen und solidarischen Ort machen, verdienen nicht nur unseren Dank, sondern auch eine konkrete Anerkennung.
Karteninhaberinnen und Karteninhaber der Ehrenamtskarte profitieren von Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen sowie bei gewerblichen Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit und Bildung in Karlsruhe und ganz Baden-Württemberg.
Berechtigt ist, wer sich ehrenamtlich in der Stadt Karlsruhe seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft einsetzt:
Das Engagement findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet. Erhaltene Aufwandsentschädigungen oder Ehrenamtspauschalen bleiben unberücksichtigt.
Einen garantierten Anspruch, ohne Nachweis der erbrachten Stunden, gibt es für:
Auch hier muss die ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe ausgeführt werden.
Einzelantrag
Für den Einzelantrag benötigen wird eine Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements durch die Organisation benötigt.
Dieses Formular ist im Antrags-Link hinterlegt und muss bei der Registrierung hochgeladen werden.
Sammelantrag 849 KB (XLSX)
Vereine und Institutionen können einen Sammelantrag für ihre ehrenamtlich Tätigen stellen. Das Dokument bitte einmal als Exceldatei und einmal als pdf-Datei eingescannt mit den Originalunterschriften der Ehrenamtlichen und der bestätigenden Person an ehrenamtskarte(at)afsta.karlsruhe.de senden.
Die ausgestellte Ehrenamtskarte wird Ihnen per Post zugesandt.
Karten, die per Sammelantrag beantragt wurden, können auch nach Rücksprache im Büro für Mitwirkung und Engagement abgeholt werden.
Diee Angebote der Partnerinnen und Partner in Karlsruhe sind über nachfolgenden Link aufgelistet. Die Liste wird regelmäßig durch neue Einrichtungen ergänzt.
Weitere teilnehmende Einrichtungen mit den jeweiligen Vergünstigungen in Baden-Württemberg gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Vergünstigungen können nur bei Vorlage der Ehrenamtskarte in Verbindung mit gültigem Personalausweis gewährt werden.
Die kostenlose Ehrenamtskarten-App kann über die gängigen Stores heruntergeladen und installiert werden. Das Logo der App zeigt zwei grüne Strichfiguren vor einem weißen Hintergrund.
In der App steht die Ehrenamtskarte in digitaler Version zur Verfügung und kann die klassische Karte ergänzen oder ersetzen.
Sie bietet unter anderem einen tagesaktuellen Überblick über die Angebote in Karlsruhe und ganz Baden-Württemberg, eine Kartenansicht mir Filterfunktionen, sowie Informationen zu Aktionen und Neuigkeiten.
Die Ehrenamtskarte ist nach Ausstellung zwei Jahre gültig. Ist die ehrenamtliche Tätigkeit projektgebunden, ist die Karte auf ein Jahr begrenzt. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Karte vermerkt. Nach Ablauf kann, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, eine Verlängerung beantragt werden. Dafür muss ein neuer Nachweis eingereicht werden.
Die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg ist jedoch abhängig von der Bereitstellung der Haushaltsmittel des Landes.
Der Erhalt einer Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale ist bei der Beantragung der Ehrenamtskarte möglich. Beides gilt steuerlich nicht als „Einkommen“ im eigentlichen Sinn, sondern als Aufwandsentschädigung.
Wer in mehreren Organisationen oder Vereinen tätig ist und durch das Aufsummieren insgesamt 200 Stunden erreicht, hat die Möglichkeit, die Karte zu erhalten. Die geleisteten Stunden können von den jeweiligen Vereinen bestätigt und die Nachweise gesammelt eingereicht (hochgeladen) werden. Wichtig ist, dass die Stunden im Karlsruher Stadtgebiet geleistet wurden.
Die Karte kann bei allen teilnehmenden Partnerinnen und Partnern in Karlsruhe und ganz Baden-Württemberg eingesetzt werden.
Aktuelle Übersicht aller teinehmenden Einrichtungen:
Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Ort des ehrenamtlichen Engagements. Dieses muss in Karlsruhe ausgeübt werden, damit die Ehrenamtskarte von der Stadt ausgestellt werden kann.
Wenn das Engagement außerhalb Karlsruhes stattfindet, ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem das Ehrenamt ausübt wird. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kommune eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abgeschlossen hat.
Die Stadt Karlsruhe dankt allen ehrenamtlich Engagierten und allen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern für ihr Angebot.
Amt für Stadtentwicklung
Büro für Mitwirkung und Engagement