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Anlaufstellen im Krisenfall – Notfallmeldestellen und Notfalltreffpunkte

Bei größeren Schadenslagen, Naturkatastrophen oder einem länger andauernden Ausfall kritischer Infrastrukturen (zum Beispiel Strom- oder Telekommunikationsversorgung) können in Karlsruhe Anlaufstellen für die Bevölkerung eingerichtet werden. Je nach Schadenslage kommen hierfür Notfallmeldestellen oder Notfalltreffpunkte zum Einsatz.

Notfallmeldestellen dienen dabei insbesondere dem Absetzen und Weiterleiten von Notrufen, während Notfalltreffpunkte als umfassende Anlaufstellen für Information, Aufenthalt und weitere Unterstützungsangebote eingerichtet werden können. Beide Einrichtungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich gegenseitig.

Wichtig: Die Standorte sind nicht dauerhaft geöffnet. Sie werden ausschließlich bei außergewöhnlichen Ereignissen lageabhängig eingerichtet und betrieben. Über die Inbetriebnahme und die jeweils geöffneten Standorte informiert die Stadt Karlsruhe über ihre Warn- und Informationskanäle.

Stadtplan mit Notfallmeldestellen und Notfalltreffpunkten

Notfallmeldestellen

Dieses Symbol steht auf dem Stadtplan für die Notfallmeldestellen. Weitere Informationen zu den Notfallmeldestellen finden Sie auf dieser Seite.

Notfalltreffpunkt

Diese Symbol steht auf dem Stadtplan für die Notfalltreffpunkte. Weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkten finden Sie auf dieser Seite.

Notfallmeldestellen

Notfallmeldestellen ermöglichen es, Notrufe und Hilfeersuchen abzusetzen, wenn die üblichen Kommunikationswege – beispielsweise Telefonnetz, Mobilfunk oder Notruf – nicht mehr zur Verfügung stehen.

Als Standorte dienen die Feuerwehrhäuser der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe sowie die Polizeireviere in Karlsruhe, die durch die jeweiligen Einsatzkräfte besetzt werden. Ergänzend können weitere Standorte als mobile Notfallmeldestellen eingerichtet werden, die von der Feuerwehr Karlsruhe oder Hilfsorganisationen betrieben werden. Dort können Notrufe mithilfe des Fahrzeugfunks von Einsatzfahrzeugen an die Integrierte Leitstelle übermittelt werden.
Die Notwendigkeit zusätzlicher mobiler Notfallmeldestellen wird unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl, der vorhandenen Infrastruktur sowie der verfügbaren personellen und materiellen Ressourcen fortlaufend geprüft und bei Bedarf in die Planungen einbezogen.

Die Notfallmeldestellen sind notstromversorgt und können bei Bedarf durchgehend betrieben werden. Sie dienen ausschließlich der Entgegennahme und Weiterleitung von Notrufen sowie der Ersten Hilfe bis zum Eintreffen weiterer Einsatzkräfte. Ein Aufenthalt der Bevölkerung ist dort grundsätzlich nicht vorgesehen.

Bitte suchen Sie eine Notfallmeldestelle nur auf, wenn dies erforderlich ist. Die Notfallmeldestellen sind nicht für einen längeren Aufenthalt vorgesehen. Bitte verlassen Sie die Meldestelle wieder, nachdem Sie den Notruf abgesetzt haben

 

Auf dem Bild ist das Symbol für die Notfallmeldestellen abgebildet.
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Aue
    Ostmarkstraße 4a
    76227 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Bulach
    Rolandstraße 15
    76135 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Daxlanden
    Waidweg 1
    76189 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Durlach
    Weiherhof 3
    76189 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Grötzingen
    Laubplatz 4
    76229 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Grünwinkel
    Zeppelinstraße 56
    76185 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Hagsfeld
    Brückenstraße 10
    76139 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Hohenwettersbach
    Kirchplatz 6
    76228 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Knielingen
    Saarlandstraße 65
    76187 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Mühlburg
    Hardtstraße 5
    76185 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Neureut
    Bärenweg 5
    76149 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Rüppurr
    Lange Straße 58
    76199 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Stupferich
    Kleinsteinbacher Straße 18
    76228 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Wettersbach
    Wiesenstraße 38a
    76228 Karlsruhe
     
  • Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abteilung Wolfartsweier
    Rathausstraße 1
    76228 Karlsruhe
     
  • Polizeirevier Karlsruhe-Durlach
    Amthausstraße 11
    76227 Karlsruhe
     
  • Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz
    Karl-Friedrich-Straße 15
    76133 Karlsruhe
     
  • Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt
    Beiertheimer Allee 16
    76137 Karlsruhe
     
  • Polizeirevier Karlsruhe-Waldstadt
    Stettiner Straße 41
    76139 Karlsruhe
     
  • Polizeirevier Karlsruhe-West
    Moltkestraße 68
    76133 Karlsruhe
     
  • Parkplatz Humboldt-Gymnasium (Nordweststadt) – mobile Notfallmeldestelle (Einsatzfahrzeug)
    Wilhelm-Hausenstein-Allee 22
    76187 Karlsruhe
     
  • Parkplatz Sporthalle Rintheim (Rintheim) – mobile Notfallmeldestelle (Einsatzfahrzeug)
    Rintheimer Hauptstraße 1A
    76131 Karlsruhe
     
  • Parkplatz Sophie-Scholl-Realschule (Oberreut) – mobile Notfallmeldestelle (Einsatzfahrzeug)
    Joachim-Kurzaj-Weg 4
    76189 Karlsruhe

Notfalltreffpunkte

Notfalltreffpunkte sind multifunktionale Anlaufstellen für die Bevölkerung bei größeren oder länger andauernden Krisenlagen. Sie bieten einen sicheren Aufenthaltsort und ermöglichen Informationen zur aktuellen Lage sowie den Austausch von Hilfeangeboten und Hilfegesuchen. Somit unterstützen sie die Selbsthilfe der Bevölkerung. Auch an Notfalltreffpunkten können Notrufe über die dort eingesetzten Kräfte von Hilfsorganisationen abgesetzt werden. Vor Ort stehen auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung zur Verfügung. Unterstützt werden sie nach Möglichkeit durch weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

Je nach Schadenslage können Notfalltreffpunkte auch als Notunterkünfte betrieben werden. Als Standorte dienen überwiegend Veranstaltungs- und Sporthallen.

Icon zu den Notfalltreffpunkten
  • Rheinstrandhalle (Daxlanden)
    Lindenallee 12
    76189 Karlsruhe
     
  • Sporthalle Rintheim (Rintheim)
    Mannheimer Straße 2
    76131 Karlsruhe
     
  • Sporthalle Friedrich-List-Schule (Oststadt)
    Ludwig-Erhard-Allee 3
    76131 Karlsruhe
     
  • Eichelgartenhalle (Rüppurr)
    Rosenweg 1
    76199 Karlsruhe
     
  • Emil-Arheit-Halle (Grötzingen)
    Bruchwaldstraße 76
    76229 Karlsruhe
     
  • Sporthalle Otto-Hahn-Gymnasium (Waldstadt)
    Im Eichbäumle 1
    76139 Karlsruhe
     
  • Reinhold-Crocoll-Halle (Knielingen)
    Am Brurain 6
    76187 Karlsruhe
     
  • Weiherhofhalle (Durlach)
    Weiherhof 1
    76227 Karlsruhe
     
  • Lustgartenhalle (Hohenwettersbach)
    Am Lustgarten 12
    76228 Karlsruhe
     
  • Schwarzwaldhalle (Südweststadt)
    Festplatz 5
    76137 Karlsruhe
     
  • Europahalle (Südweststadt)
    Hermann-Veit-Straße 7
    76135 Karlsruhe
     
  • Sporthalle Hebelschule (Innenstadt-West)
    Moltkestraße 8
    76133 Karlsruhe
     
  • Schulzentrum Neureut (Neureut)
    Unterfeldstraße 6
    76149 Karlsruhe
     
  • Turnhalle Marylandschule (Nordstadt)
    Rhode-Island-Allee 70
    76149 Karlsruhe
     
  • Carl-Benz-Halle (Mühlburg)
    Sternstraße 3
    76185 Karlsruhe

Fragen und Antworten

Eine Notfallmeldestelle ist eine bei einem außergewöhnlichen Ereignis eingerichtete Anlaufstelle. In der Regel befindet sie sich in einem Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr oder einem Polizeirevier in Karlsruhe. Dort können Notrufe und Hilfeersuchen abgesetzt und an die Leitstelle weitergeleitet werden. Notfallmeldestellen werden insbesondere dann eingerichtet, wenn die üblichen Kommunikationswege wie das Telefonnetz oder der Mobilfunk ausfallen. Ein Aufenthalt ist dort nicht vorgesehen.

Auf dem Bild ist das Symbol für die Notfallmeldestellen abgebildet.

Ein Notfalltreffpunkt ist in der Regel eine Sporthalle oder ein anderes öffentliches Gebäude im Stadtkreis Karlsruhe, das im Krisenfall als Anlaufstelle für die Bevölkerung eingerichtet wird. Dort besteht die Möglichkeit zum zeitweisen Aufenthalt und es werden Informationen zur aktuellen Lage bereitgestellt. Zudem können Hilfeangebote und Hilfegesuche vermittelt werden. Je nach Lage können Notfalltreffpunkte auch als Notunterkunft dienen. Auch Notrufe und Hilfeersuchen können dort abgesetzt werden.

Icon zu den Notfalltreffpunkten

Notfallmeldestellen dienen in erster Linie dazu, Notrufe und Hilfeersuchen abzusetzen und weiterzuleiten, wenn die üblichen Kommunikationswege ausfallen. Ein Aufenthalt ist dort nicht vorgesehen.

Notfalltreffpunkte sind dagegen universelle Anlaufstellen für die Bevölkerung. Sie bieten Informationen, die Möglichkeit eines zeitweisen Aufenthalts sowie die Vermittlung von Hilfeangeboten und Hilfegesuchen. Je nach Lage können sie auch als Notunterkunft dienen. Auch Notrufe und Hilfeersuchen können dort abgesetzt werden.

Auf dem Bild ist das Symbol für die Notfallmeldestellen abgebildet.
Icon zu den Notfalltreffpunkten

Nein. Notfallmeldestellen und Notfalltreffpunkte sind nicht dauerhaft geöffnet. Sie werden nur bei außergewöhnlichen Ereignissen und abhängig von der jeweiligen Lage eingerichtet. Über die Inbetriebnahme und die geöffneten Standorte informiert die Stadt Karlsruhe über ihre Warn- und Informationskanäle. Daher sollten in Krisenlagen die aktuellen Informationen und Warnungen der Stadt Karlsruhe beachtet werden.

Notfallmeldestellen und Notfalltreffpunkte werden nur bei außergewöhnlichen Ereignissen und abhängig von der jeweiligen Lage eingerichtet. Notfallmeldestellen kommen insbesondere bei einem Ausfall von Telefon, Mobilfunk oder Notruf zum Einsatz. Notfalltreffpunkte können bei größeren oder länger andauernden Krisenlagen eingerichtet werden. Eine eindeutige Festlegung, in welchen Fällen sie eingerichtet werden und wann nicht, ist nicht möglich.

Die konkreten Standorte und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme richten sich nach der Lage und werden von der Stadt Karlsruhe über ihre Warn- und Informationskanäle bekannt gegeben. Daher sollten in Krisenlagen die aktuellen Informationen und Warnungen der Stadt Karlsruhe beachtet werden.

Um für den Notfall gerüstet zu sein, sollte jeder Haushalt gut vorbereitet sein. Die Stadt Karlsruhe verweist dabei auf die Richtlinien des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Es ist ratsam, den nächstgelegenen Notfalltreffpunkt und die nächstgelegene Notfallmeldestelle zu kennen.

Die Stadt Karlsruhe informiert bei Krisen, sofern möglich, über eigene Kanäle und die Medien. Um Hörfunkempfang zu gewährleisten, empfiehlt sich ein batteriebetriebenes Radio, das auch ohne Strom funktioniert. Sollte es notwendig sein, stellt die Stadt Karlsruhe Informationen zu den Notfalltreffpunkten und Notfallmeldestellen bereit.

Hinweise und Tipps

  1. Akkus an Computern, Mobiltelefonen, Telefonen oder ähnliches sollten geladen sein. Solarbetriebene Batterieladegeräte können eine Hilfe sein.
  2. Eine ausreichende Bargeldreserve sollte bedacht werden, da bei Stromausfall auch die Geldautomaten nicht mehr funktionieren.
  3. Ein batteriebetriebenes Radio funktioniert auch ohne Strom.
  4. Weitere Tipps: www.bbk.bund.de und im Ratgeber für Notfallvorsorge vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Das sollte im Haus sein

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät zum Anlegen eines Notvorrats, bestehend aus Essen, Trinken, einer Hausapotheke, Hygieneartikel und alternative Lichtquellen.

Eine Checkliste für die Notfallvorsorge und das richtige Handeln in Notsituationen hat das BBK zusammengestellt.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat wertvolle Tipps für eine persönliche Notfallvorsorge zusammengestellt:
 

  1. Wichtige Dokumente griffbereit an einem Platz:
    Bei einer Notsituation muss das Gebäude schnell verlassen werden. Wichtige Dokumente sollten deshalb griffbereit in einer Tasche aufbewahrt werden und alle Familienmitglieder sollten über den Standort der Tasche informiert sein.
  2. Notgepäck im Falle einer Evakuierung: Pro Familienmitglied einen Rucksack vorbereiten
    Bei einem Brand muss man schnell nach draußen kommen. Dabei kann es sein, dass man für längere Zeit nicht mehr ins Haus kann. Ein Notgepäck sollte deshalb vorbereitet und griffbereit bereitstehen. Dieses soll dabei helfen, die ersten Tage nach einer Evakuierung zurecht zu kommen. Ein Rucksack ist dabei praktischer als ein Koffer, da man die Hände freihat. Dabei lautet die oberste Grundregel: für jedes Familienmitglied nicht mehr als in einen Rucksack passt.


Der Rucksack sollte folgendes enthalten:

  • Erste-Hilfe-Material, persönliche Medikamente
  • Batteriebetriebenes Radio, Reservebatterien
  • Dokumententasche
  • Verpflegung für zwei Tage in staubdichter Verpackung
  • Wasserflasche, Essgeschirr und -besteck
  • Taschenlampe
  • Schlafsack oder Decke
  • Kleidung und Hygieneartikel für ein paar Tage
  • Fotoapparat oder Fotohandy
  • Richtige Kleidung: Wetterschutzbekleidung, wie eine Regenjacke und -hose oder ein langer Regenmantel, wetterfeste Schuhe oder Gummistiefel
  • Benutzen Sie bei Gefahr durch radioaktive oder chemische Stoffe einen Heimwerker-Mundschutz oder feuchte Tücher, die Sie sich vor den Mund halten.
  • Ausweise, Geld, Wertsachen
  • Für die Kinder: Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken und Drogerie

Tipps und Hinweise vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zum Grundvorrat an Essen und Trinken für zuhause

Bei einem großflächigen Stromausfall bleiben die Supermärkte und Tankstellen geschlossen. Auch Kühlschrank und Gefrierfach fallen aus und je nach regionalen Voraussetzungen kommt auch kein Trinkwasser mehr aus dem Wasserhahn. Hier hilft ein Lebensmittel- und Getränkevorrat, die Zeit zu überbrücken, bis die staatliche Hilfe anläuft.

Ein Lebensmittel- und Getränkevorrat ist etwas sehr Individuelles. Es gibt jedoch einige allgemeine Tipps, die bei der Zusammenstellung helfen können:

  1. Essen und Trinken für zehn Tage. Das sollte in der Regel ausreichen, um auch in schwierigeren Lagen die Zeit zu überbrücken, bis staatliche Hilfe eintrifft oder die Notsituation ausgestanden ist. Grundsätzlich gilt: Auch nur ein bisschen Vorrat, zum Beispiel für drei Tage, ist besser als kein Vorrat.
  2. Zwei Liter Flüssigkeit pro Person und Tag. Ein Mensch kann unter Umständen drei Wochen ohne Nahrung auskommen, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit. Ein Getränkevorrat ist daher wichtig, auch wenn es selten ist, dass das Leitungswasser ausfällt. Für einen 10-Tages-Vorrat sollten 20 Liter pro Person einkalkuliert werden. Darin ist auch bereits ein Flüssigkeitsanteil zum Kochen vorgesehen (0,5 Liter pro Tag). Ein gewisser Anteil des Vorrats sollte daher auch aus (Mineral-)Wasser bestehen. Aber auch Fruchtsäfte oder länger lagerfähige Getränke können dazugerechnet werden.
  3. 2200 Kilokalorien pro Person und Tag. Damit ist im Regelfall der Gesamtenergiebedarf eines Erwachsenen abgedeckt. Größere Mengen eines einzelnen Produktes als Vorrat anzulegen, ist nicht empfehlenswert.
    Konkrete Beispieltabellen, auch für einen vegetarischen Vorrat, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) und Ernährung auf dem Ernährungsvorsorge-Portal und im Vorratskalkulator zusammengestellt.
  4. Nicht nur die Haltbarkeit ist entscheidend. Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder besondere Bedarfe wie Babynahrung, aber auch persönliche Vorlieben beim Zusammenstellen des Vorrrates sollen berücksichtigt werden. 
  5. Prinzip „lebender Vorrat“. Der Vorrat sollte in den alltäglichen Lebensmittelverbrauch integriert werden. So wird er immer wieder verbraucht und erneuert, ohne dass Lebensmittel verderben. Neu gekaufte Vorräte gehören nach „hinten“ ins  Regal, ältere Lebensmittel zuerst aufbrauchen.
  6. Stück für Stück aufbauen. Es ist nicht erforderlich, den Vorrat „auf einen Schlag“ anzulegen.
  7. Hinweise zur Lagerung beachten. Lebensmittel sollten kühl, trocken, luftdicht verpackt und dunkel aufbewahrt werden.    
  8. Haustiere nicht vergessen. Für einen ausreichenden Vorrat an Nahrung, Einstreu, Medikamente und weitere Produkte sorgen.

Weitere Informationen

Notruf, Bereitschaftsdienste, Störungsdienste

Was ist zu tun, wenn ein Notfall eintritt? Wohin kann man sich wenden und was gilt es zu beachten? Diese Seite enthält Informationen über Notfallnummern und Notfallkontakte sowie Hinweise, wie man sich in einer Notfallsituation verhalten sollte.

Brand- und Bevölkerungsschutz

Die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe ist eine Einrich­tung der Gemeinde Karlsruhe gemäß § 3 des Feuer­wehr­ge­set­zes für Baden-Württem­berg (FwG BW). Sie besteht in Karlsruhe aus einer Abteilung Berufs­feu­er­wehr und 16 Abtei­lun­gen Freiwil­li­gen Feuerwehr.

Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen und Einrichtungen aus den Bereichen Katastrophenschutz und Zivilschutz.

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