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Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen und Einrichtungen aus den Bereichen Katastrophenschutz und Zivilschutz. Katastrophenschutz bedeutet Schutz von Menschen, Sachgütern sowie der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer (Natur-)Katastrophe. Der Zivilschutz steht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall.

Katastrophenschutz

Eine Katastro­phe im Sinne des LKatSG ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlrei­cher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebens­not­wen­di­ge ­Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung in so ungewöhn­li­chem Maße gefähr­det o­der schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erfor­der­li­ches Zusam­men­wir­ken von Behörden, Stellen und Organi­sa­tio­nen unter die einheit­li­che Leitung der Ka­ta­stro­phen­schutz­be­hörde zu stellen.

  • Schwere nukleare, chemische oder biolo­gi­sche Störfälle
  • Flächen­brän­de
  • Schwere Unwetter, Überschwem­mun­gen, Sturm­flu­ten, Erdbeben
  • Störungen Kritischer Infra­struk­tu­ren (Cyberangriff, Stromausfall…)
  • Massen­an­fall betrof­fe­ner Menschen, insbe­son­dere Verletz­ter o­der Erkrank­ter
  • Konzeption und Fortschrei­bung von Alarm- und Einsatz­plänen für Krisen- und Ka­ta­stro­phen­szenarien
  • Vorbe­rei­tung der Bekämpfung von Katastro­phen, Leitung der Be­kämp­fung von Katastro­phen und dringliche vorläu­fi­ge ­Be­sei­ti­gung von Katastro­phen­schä­den
  • Unter­stüt­zung und Zusam­men­ar­beit mit den betei­lig­ten Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen in ihrer Arbeit im Rahmen der Ka­ta­stro­phen­ab­wehr (zum Beispiel Bewirtschaftung und Unter­hal­tung von Fahrzeu­gen und Ausstattung mit Finanzmitteln aus Landes- oder Bundeshaushalt)
  • Organi­sa­tion und Koordination des Verwal­tungs­sta­bes (administrativ-organisatorischer Ka­ta­stro­phen­schutz­stab) der Stadt­ver­wal­tung Karlsruhe
  • Durch­füh­rung von Katastro­phen­schutz­übun­gen und Sonderveranstaltungen in Bezug auf Katastrophenschutz
Katastrophenszenario Hochwasser

Warnung und Information

Frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren – verbunden mit entsprechenden Handlungsempfehlungen – gehören zu den Grundpfeilern des Zivil- und Katastrophenschutzes.

Die Stadt Karlsruhe setzt hierbei auf einen Mix aus verschiedenen Warnmitteln: Warn-Apps, Rundfunk und Medien sowie Lautsprecherdurchsagen und Sirenen. Sämtliche zur Verfügung stehenden Kanäle sollen genutzt werden.

NINA ist die Notfall- Informa­ti­ons- und Nachrichten-App des Bun­des­am­tes für Bevöl­ke­rungs­schutz und Katastro­phen­hilfe (BBK). NINA warnt Sie deutsch­land­weit vor Gefahren, wie zum Beispiel Hoch­was­ser und anderen Großscha­dens­la­gen, optio­nal auch für Ihren aktuellen Standort.

Seit Oktober 2016 nutzt die Stadt Karlsruhe NINA, um bei aktuellen Gefah­ren­la­gen die Be­völ­ke­rung zu warnen und Handlungsempfehlungen zu verbreiten.

Warum Sirenen?

Egal ob infolge von Natur­er­eig­nis­sen, Unglücken oder Störfällen – durch Sirenen kann die Mehrheit der Bevöl­ke­rung schnell vor beste­hen­den Gefahren gewarnt werden.

Die Warnung mittels Sirenen beinhaltet zwei wesentliche Aspekte:

  • Phase 1: „Wecken“ (Aufmerk­sam­keit erzeugen: „Achtung Gefahr“)
  • Phase 2: „Aufruf zum Einholen von Informationen“ (zum Beispiel durch Rundfunk­durch­sa­gen oder über Warn-Apps)

 

Wie hört sich das an?

Warnung bei Gefahren

Warnung bei Gefahren

Entwarnung – Gefahr vorüber

Entwarnung bei Gefahren

Wie verhalte ich mich richtig?

Suchen Sie geschlossene Räume auf und schließen Sie wenn möglich Fenster und Türen. Informieren Sie sich über lokale Medien, Internet, Radio oder Warn-Apps (zum Beispiel NINA) über die aktuelle Gefahrenlage. Befolgen Sie weitere Anweisungen von Behörden und Einsatzkräften.

Weitere Informationen

Die Stadt Karlsruhe hat das frühere Sirenennetz des Bundes übernommen und in den letzten Jahren modernisiert. Dabei wurden die ehemaligen Motorsirenen des Typs E57 (sogenannte „Pilzsirenen“) aus den sechziger Jahren gegen moderne elektronische Hochleistungssirenen ausgetauscht. Rund eine Millionen Euro wurde dabei in ein flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung investiert.

Hörbeispiele und nähere Informationen finden Sie hierzu auf der Störfall-Seite der Stadt

Mit der Technik Cell Broadcast werden Warnungen an möglichst viele Mobilfunkgeräte in einem Gefahrengebiet versandt. Hierfür muss keine eigene App auf dem Endgerät installiert sein, die Nachricht wird an alle Empfänger innerhalb einer Funkzelle geschickt. Aus technischen Gründen können rund die Hälfte aller Handys in Deutschland Warnungen über Cell Broadcast empfangen.

Der bundesweite Warntag wird grundsätzlich jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.

In diesem Jahr hat der bundesweite Warntag ausnahmsweise am Donnerstag, 8. Dezember 2022, (11 Uhr) stattgefunden.

Hierbei sollen via Cell-Broadcast-System erstmals Probewarnungen über das Mobilfunknetz an sämtliche Mobilfunknutzer automatisiert und anonym versendet werden.

Am Warntag werden in ganz Deutschland sämtliche vorhandenen Warnmittel und ‑kanäle erprobt. Gegen 11 Uhr werden über MoWaS zeitgleich die Warn-Apps (zum Beispiel NINA) ausgelöst, eine Probewarnmeldung an die Rundfunkanstalten und Onlineredaktionen der Zeitungen versendet und vorhandene Sirenen aktiviert.

Rückmeldung erwünscht!

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns per Mail an mitteilen, falls Sie die Sirenen an Ihrem Aufenthaltsort nur schlecht oder gar nicht gehört haben. Bitte wählen Sie keine Notrufnummern – diese sind für Notfälle freizuhalten. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu schreiben, können Sie sich über die Nummer der Branddirektion 0721 133-3750  mit der Abteilung Katastrophenschutz verbinden lassen, um Ihr Feedback abzugeben.

Der Zweck des Warntages liegt neben der Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit darin, dass die Bürgerinnen und Bürger die verschiedenen Warnmittel kennenlernen und wissen, wie sie sich bei einer akuten Warnung verhalten sollen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Warnseite des Bundes.

Was ist ein Störfall?

Ein Störfall ist ein Ereignis oder Vorfall beim Betrieb von tech­ni­schen Anlagen, infol­ge­des­sen eine Gefährdung für Men­schen oder die Umwelt besteht. Häufig betrifft dies den Umgang mit gefähr­li­chen Stoffen der chemischen Industrie. Die Aus­wir­kun­gen der Störung sind zumeist über die Grenzen des Werks­ge­län­des hinweg feststell­bar.

Entlang dem Rhein, im westlichen Teil von Karlsruhe sind einige ­große Indus­trie­un­ter­neh­men, die mit gefähr­li­chen Flüssig­kei­ten o­der gefähr­li­chen gasför­mi­gen Materia­lien in großen Mengen um­ge­hen. Diese Anlagen unter­ste­hen gesetz­li­chen Regelungen und Richt­li­nien im Bau und im Betrieb zum Schutz der Bevöl­ke­rung. Diese sogenannte Störfall-Verordnung dient dem Schutz ­mensch­li­chen Lebens und der Gesundheit sowie der Verhin­de­rung und Begrenzung von Schäden der Umwelt (Tiere, Pflanzen, Luft, Wasser, Boden) und sonstiger Sachgüter.

In Karlsruhe fallen folgende Betriebe unter die Stör­fall-Verordnung:

  • EnBW Kraftwerke AG (Rhein­ha­fen Dampf­kraft­werk)
  • Mine­ra­lo­el­raf­fi­ne­rie Oberrhein GmbH & Co. KG (MiRO)
  • Oiltanking GmbH

Nicht jede Betriebs­stö­rung, die durchaus zu Geruchs­be­läs­ti­gun­gen ­füh­ren kann, ist ein Störfall.

Um Störfälle zu verhindern und Störfal­l­aus­wir­kun­gen zu be­gren­zen, haben die Betreiber Vorkeh­run­gen und Maßnah­men ­ge­trof­fen, deren Anfor­de­run­gen in einem Katalog von Pflich­ten ­fest­ge­legt sind. In einem Sicher­heits­be­richt haben sie unter an­de­rem dargelegt, dass ein Konzept zur Verhin­de­rung von Stör­fäl­len umgesetzt, ein Sicher­heits­ma­na­ge­ment­sys­tem vorhan­den und ein betrieb­li­cher Alarm- und Gefah­ren­ab­wehr­plan erstell­t ist.

Zu diesen Betrei­ber­pflich­ten gehört auch, Personen und Nachbarn ­so­wie die Öffent­lich­keit, die von einem Störfall betrof­fen wer­den könnten, über die Gefahren, Sicher­heits­maß­nah­men und das rich­tige Verhalten zu infor­mie­ren.

Bereitstellungsraum

Bereitstellungsraum

Akteure/Hilfsorganisationen

Im Katastro­phen­schutz wirken in Karlsruhe folgen­de Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen mit, die sei­tens des Bundes durch das Technische Hilfswerk (THW) und die Bun­des­wehr unter­stützt werden:

Die Feuerwehr Karlsruhe besteht aus 2 Abteilungen der Berufsfeuerwehr und 16 Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist der Name mehrerer nationaler unabhängiger Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, die historisch auf Initiativen von Arbeitern und Handwerkern zur Selbsthilfe im Bereich der Notfallrettung und der Ausbildung in Erster Hilfe zurückgehen.

Das Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Das DRK verfügt über mehr als drei Millionen Mitglieder.

Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) ist als Ordenswerk des Johanniterordens eine evangelische Hilfsorganisation.

Der Malteser Hilfsdienst e. V. (MHD) in Deutschland ist eine katholische Hilfsorganisation, die vom Deutschen Caritasverband und zwei Gliederungen des Malteserordens gegründet wurde.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist organisatorisch gegliedert als gemeinnützige und selbstständige Wasserrettungs- und Nothilfeorganisation. Sie arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern.

Die Bergwacht in Deutschland ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK Bergwacht), hauptsächlich im Bergrettungsdienst tätig und im Naturschutz. Die Hilfsorganisation stellt in Deutschland zu über 90 Prozent den Rettungsdienst aus dem unwegsamen Gelände des Deutschen Mittel- und Hochgebirges sowie an Einsatzschwerpunkten sicher.

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Das THW wurde am 22. August 1950 gegründet und ist seit dem 25. August 1953 eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Verwaltungsunterbau. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist damit eine Bundesoberbehörde.

Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus Heer, Luftwaffe und Marine (die drei Teilstreitkräfte) sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum.

Für ihre Mitwirkung im Ka­ta­stro­phen­schutz werden den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen von Bund und Land Einsatzfahrzeuge und spezielle Ausstattung überlassen. Im Gegenzug hierzu stellen eh­ren­amt­li­che Helfe­rin­nen und Helfer, die sich zur Mitwirkung im Ka­ta­stro­phen­schutz verpflich­ten, ihre Einsatz­kraft zur Ver­fü­gung. Die Helfe­rin­nen und Helfer bereiten sich im Rahmen von Übun­gen und Fortbildungen regelmäßig auf einen Einsatz vor.

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