Was ist Bevölkerungsschutz?

Der Bevölkerungsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen und Einrichtungen aus den Bereichen Katastrophenschutz und Zivilschutz. Katastrophenschutz bedeutet Schutz von Menschen, Sachgütern sowie der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer (Natur-)Katastrophe. Der Zivilschutz steht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall.
In diesem Jahr findet der bundesweite Warntag am
Donnerstag, 11. September 2025, ab 11 Uhr statt!
Eine Katastrophe im Sinne des LKatSG ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.
Frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren – verbunden mit entsprechenden Handlungsempfehlungen – gehören zu den Grundpfeilern des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Die Stadt Karlsruhe setzt hierbei auf einen Mix aus verschiedenen Warnmitteln: Warn-Apps, Rundfunk und Medien sowie Lautsprecherdurchsagen und Sirenen. Sämtliche zur Verfügung stehenden Kanäle sollen genutzt werden.
NINA ist die Notfall- Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). NINA warnt Sie deutschlandweit vor Gefahren, wie zum Beispiel Hochwasser und anderen Großschadenslagen, optional auch für Ihren aktuellen Standort.
Seit Oktober 2016 nutzt die Stadt Karlsruhe NINA, um bei aktuellen Gefahrenlagen die Bevölkerung zu warnen und Handlungsempfehlungen zu verbreiten.
Egal ob infolge von Naturereignissen, Unglücken oder Störfällen – durch Sirenen kann die Mehrheit der Bevölkerung schnell vor bestehenden Gefahren gewarnt werden.
Die Warnung mittels Sirenen beinhaltet zwei wesentliche Aspekte:
Suchen Sie geschlossene Räume auf und schließen Sie wenn möglich Fenster und Türen. Informieren Sie sich über lokale Medien, Internet, Radio oder Warn-Apps (zum Beispiel NINA) über die aktuelle Gefahrenlage. Befolgen Sie weitere Anweisungen von Behörden und Einsatzkräften.
Die Stadt Karlsruhe hat das frühere Sirenennetz des Bundes übernommen und in den letzten Jahren modernisiert. Dabei wurden die ehemaligen Motorsirenen des Typs E57 (sogenannte „Pilzsirenen“) aus den sechziger Jahren gegen moderne elektronische Hochleistungssirenen ausgetauscht. Rund eine Millionen Euro wurde dabei in ein flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung investiert.
Hörbeispiele und nähere Informationen finden Sie hierzu auf der Störfall-Seite der Stadt
Mit der Technik Cell Broadcast werden Warnungen an möglichst viele Mobilfunkgeräte in einem Gefahrengebiet versandt. Hierfür muss keine eigene App auf dem Endgerät installiert sein, die Nachricht wird an alle Empfänger innerhalb einer Funkzelle geschickt. Aus technischen Gründen können rund die Hälfte aller Handys in Deutschland Warnungen über Cell Broadcast empfangen.
Ein Störfall ist ein Ereignis oder Vorfall beim Betrieb von technischen Anlagen, infolgedessen eine Gefährdung für Menschen oder die Umwelt besteht. Häufig betrifft dies den Umgang mit gefährlichen Stoffen der chemischen Industrie. Die Auswirkungen der Störung sind zumeist über die Grenzen des Werksgeländes hinweg feststellbar.
Entlang dem Rhein, im westlichen Teil von Karlsruhe sind einige große Industrieunternehmen, die mit gefährlichen Flüssigkeiten oder gefährlichen gasförmigen Materialien in großen Mengen umgehen. Diese Anlagen unterstehen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien im Bau und im Betrieb zum Schutz der Bevölkerung. Diese sogenannte Störfall-Verordnung dient dem Schutz menschlichen Lebens und der Gesundheit sowie der Verhinderung und Begrenzung von Schäden der Umwelt (Tiere, Pflanzen, Luft, Wasser, Boden) und sonstiger Sachgüter.
In Karlsruhe fallen folgende Betriebe unter die Störfall-Verordnung:
Nicht jede Betriebsstörung, die durchaus zu Geruchsbelästigungen führen kann, ist ein Störfall.
Um Störfälle zu verhindern und Störfallauswirkungen zu begrenzen, haben die Betreiber Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, deren Anforderungen in einem Katalog von Pflichten festgelegt sind. In einem Sicherheitsbericht haben sie unter anderem dargelegt, dass ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen umgesetzt, ein Sicherheitsmanagementsystem vorhanden und ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt ist.
Zu diesen Betreiberpflichten gehört auch, Personen und Nachbarn sowie die Öffentlichkeit, die von einem Störfall betroffen werden könnten, über die Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten zu informieren.
Der bundesweite Warntag wird grundsätzlich jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.
In 2025 findet der bundesweite Warntag am
Donnerstag, 11. September 2025, ab 11 Uhr statt.
Rückmeldung erwünscht! Bitte senden Sie eine E-Mail an sirene(at)karlsruhe.de, falls Sie die Sirenen an Ihrem Aufenthaltsort nur schlecht oder gar nicht gehört haben. Bitte wählen Sie keine Notrufnummern – diese sind für Notfälle freizuhalten. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu schreiben, können Sie sich unter 0721 133-3750 mit der Abteilung Katastrophenschutz der Branddirektion Karlsruhe verbinden lassen, um Ihr Feedback abzugeben.
Der bundesweite Warntag verfolgt auch in diesem Jahr zwei Hauptziele: Zum einen die technische Warninfrastruktur einem Stresstest zu unterziehen und zum anderen die Bevölkerung über das Thema Warnung und die verschiedenen Wege, über die die Behörden Warnungen versenden, zu informieren.
Beim Test der technischen Warninfrastruktur sollen die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erprobt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Prozess von der Auslösung einer Warnmeldung bis hin zu ihrem Empfang durch die Bevölkerung durchgespielt und somit auch die Warnmittel selbst erprobt werden.
Auf diese Weise können mögliche auftretende Herausforderungen oder Probleme von den Betreibern der Warnsysteme und von den für die Warnmittel Verantwortlichen identifiziert und im Nachgang behoben werden. Zweck des bundesweiten Warntages ist deshalb ausdrücklich auch, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall noch stabiler und effektiver zu machen.
Am Donnerstag, 11. September 2025 wird um 11 Uhr die zentrale Probewarnung von der Nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem (MoWaS) in Form eines Warntextes bundesweit an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die an MoWaS angeschlossen sind (zum Beispiel Rundfunkanstalten und Medienunternehmen). Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch die direkt angeschlossenen Warnmittel wie zum Beispiel Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst. Um 11:45 Uhr wird die Nationale Warnzentrale die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder entwarnen. Über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung.
Für die Bevölkerung besteht am 11. September 2025 ab 11 Uhr auf der Internetseite www.warntag-umfrage.de die Möglichkeit, an einer Umfrage teilzunehmen und eigene Erfahrungen und Wahrnehmungen rund um den Warntag zu teilen.
Darüber hinaus kann per E-Mail an Sirene(at)karlsruhe.de ebenfalls Rückmeldung an die Branddirektion gegeben werden
Sirenen sind das einzige Warnmittel, mit dem die gesamte Bevölkerung rund um die Uhr und auf Knopfdruck erreicht werden kann. Der Sirenenalarm hat zwei Ziele: Er soll die Aufmerksamkeit erregen („Weckeffekt“, wobei mit den Sirenen nicht beabsichtigt wird, jemandem aus dem Schlaf zu reißen, denn die Personen befinden sich dann bereits zuhause und in der Regel in Sicherheit. So kann unnötige Panik vermieden werden) und zum zweiten dazu auffordern, sich über die aktuelle Gefahrenlage zu informieren.
Sirenen können eingesetzt werden bei der Freisetzung von Schadstoffen, bei Naturgefahren, Großbränden mit starker Rauchentwicklung und bei sonstigen Szenarien, in denen eine Vielzahl von Personen schnell gewarnt wird muss.
Aktuell besteht das stationäre Sirenennetz im Stadtkreis Karlsruhe aus 60 Anlagen.
Sirenen werden ausgelöst, wenn eine Vielzahl von Personen schnell gewarnt werden müssen und Schutz suchen sollen. Dies kann beispielsweise bei der Freisetzung von Schadstoffen oder Großbränden mit starker Rauchentwicklung der Fall sein. Sirenen haben eine „Weckfunktion“ für die Bevölkerung. Nach dem Erklingen der Sirene ist es wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger über andere Quellen nähere Informationen zur Schadenslage holen.
Im Katastrophenschutz wirken in Karlsruhe folgende Hilfsorganisationen mit, die seitens des Bundes durch das Technische Hilfswerk (THW) und die Bundeswehr unterstützt werden:
Die Feuerwehr Karlsruhe besteht aus 2 Abteilungen der Berufsfeuerwehr und 16 Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist der Name mehrerer nationaler unabhängiger Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, die historisch auf Initiativen von Arbeitern und Handwerkern zur Selbsthilfe im Bereich der Notfallrettung und der Ausbildung in Erster Hilfe zurückgehen.
Das Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Das DRK verfügt über mehr als drei Millionen Mitglieder.
Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) ist als Ordenswerk des Johanniterordens eine evangelische Hilfsorganisation.
Der Malteser Hilfsdienst e. V. (MHD) in Deutschland ist eine katholische Hilfsorganisation, die vom Deutschen Caritasverband und zwei Gliederungen des Malteserordens gegründet wurde.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist organisatorisch gegliedert als gemeinnützige und selbstständige Wasserrettungs- und Nothilfeorganisation. Sie arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern.
Die Bergwacht in Deutschland ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK Bergwacht), hauptsächlich im Bergrettungsdienst tätig und im Naturschutz. Die Hilfsorganisation stellt in Deutschland zu über 90 Prozent den Rettungsdienst aus dem unwegsamen Gelände des Deutschen Mittel- und Hochgebirges sowie an Einsatzschwerpunkten sicher.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Das THW wurde am 22. August 1950 gegründet und ist seit dem 25. August 1953 eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Verwaltungsunterbau. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist damit eine Bundesoberbehörde.
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus Heer, Luftwaffe und Marine (die drei Teilstreitkräfte) sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum.
Für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz werden den Hilfsorganisationen von Bund und Land Einsatzfahrzeuge und spezielle Ausstattung überlassen. Im Gegenzug hierzu stellen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichten, ihre Einsatzkraft zur Verfügung. Die Helferinnen und Helfer bereiten sich im Rahmen von Übungen und Fortbildungen regelmäßig auf einen Einsatz vor.