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Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen und Einrichtungen aus den Bereichen Katastrophenschutz und Zivilschutz. Katastrophenschutz bedeutet Schutz von Menschen, Sachgütern sowie der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer (Natur-)Katastrophe. Der Zivilschutz steht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall.

Was ist Bevölkerungsschutz?

Was ist Bevoelkerungsschutz
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Katastrophenschutz

Eine Katastro­phe im Sinne des LKatSG ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlrei­cher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebens­not­wen­di­ge ­Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung in so ungewöhn­li­chem Maße gefähr­det o­der schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erfor­der­li­ches Zusam­men­wir­ken von Behörden, Stellen und Organi­sa­tio­nen unter die einheit­li­che Leitung der Ka­ta­stro­phen­schutz­be­hörde zu stellen.

  • Schwere nukleare, chemische oder biolo­gi­sche Störfälle
  • Flächen­brän­de
  • Schwere Unwetter, Überschwem­mun­gen, Sturm­flu­ten, Erdbeben
  • Störungen Kritischer Infra­struk­tu­ren (Cyberangriff, Stromausfall…)
  • Massen­an­fall betrof­fe­ner Menschen, insbe­son­dere Verletz­ter o­der Erkrank­ter
  • Konzeption und Fortschrei­bung von Alarm- und Einsatz­plänen für Krisen- und Ka­ta­stro­phen­szenarien
  • Vorbe­rei­tung der Bekämpfung von Katastro­phen, Leitung der Be­kämp­fung von Katastro­phen und dringliche vorläu­fi­ge ­Be­sei­ti­gung von Katastro­phen­schä­den
  • Unter­stüt­zung und Zusam­men­ar­beit mit den betei­lig­ten Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen in ihrer Arbeit im Rahmen der Ka­ta­stro­phen­ab­wehr (zum Beispiel Bewirtschaftung und Unter­hal­tung von Fahrzeu­gen und Ausstattung mit Finanzmitteln aus Landes- oder Bundeshaushalt)
  • Organi­sa­tion und Koordination des Verwal­tungs­sta­bes (administrativ-organisatorischer Ka­ta­stro­phen­schutz­stab) der Stadt­ver­wal­tung Karlsruhe
  • Durch­füh­rung von Katastro­phen­schutz­übun­gen und Sonderveranstaltungen in Bezug auf Katastrophenschutz
Katastrophenszenario Hochwasser

Warnung und Information

Frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren – verbunden mit entsprechenden Handlungsempfehlungen – gehören zu den Grundpfeilern des Zivil- und Katastrophenschutzes.

Die Stadt Karlsruhe setzt hierbei auf einen Mix aus verschiedenen Warnmitteln: Warn-Apps, Rundfunk und Medien sowie Lautsprecherdurchsagen und Sirenen. Sämtliche zur Verfügung stehenden Kanäle sollen genutzt werden.

Auf diesen Wegen wird gewarnt

Warnmittelmix für Deutschland - Auf diesen Wegen wird gewarnt
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NINA ist die Notfall- Informa­ti­ons- und Nachrichten-App des Bun­des­am­tes für Bevöl­ke­rungs­schutz und Katastro­phen­hilfe (BBK). NINA warnt Sie deutsch­land­weit vor Gefahren, wie zum Beispiel Hoch­was­ser und anderen Großscha­dens­la­gen, optio­nal auch für Ihren aktuellen Standort.

Seit Oktober 2016 nutzt die Stadt Karlsruhe NINA, um bei aktuellen Gefah­ren­la­gen die Be­völ­ke­rung zu warnen und Handlungsempfehlungen zu verbreiten.

Warum Sirenen?

Egal ob infolge von Natur­er­eig­nis­sen, Unglücken oder Störfällen – durch Sirenen kann die Mehrheit der Bevöl­ke­rung schnell vor beste­hen­den Gefahren gewarnt werden.

Die Warnung mittels Sirenen beinhaltet zwei wesentliche Aspekte:

  • Phase 1: „Wecken“ (Aufmerk­sam­keit erzeugen: „Achtung Gefahr“)
  • Phase 2: „Aufruf zum Einholen von Informationen“ (zum Beispiel durch Rundfunk­durch­sa­gen oder über Warn-Apps)

 

Wie hört sich das an?

Wie verhalte ich mich richtig?

Suchen Sie geschlossene Räume auf und schließen Sie wenn möglich Fenster und Türen. Informieren Sie sich über lokale Medien, Internet, Radio oder Warn-Apps (zum Beispiel NINA) über die aktuelle Gefahrenlage. Befolgen Sie weitere Anweisungen von Behörden und Einsatzkräften.

Weitere Informationen

Die Stadt Karlsruhe hat das frühere Sirenennetz des Bundes übernommen und in den letzten Jahren modernisiert. Dabei wurden die ehemaligen Motorsirenen des Typs E57 (sogenannte „Pilzsirenen“) aus den sechziger Jahren gegen moderne elektronische Hochleistungssirenen ausgetauscht. Rund eine Millionen Euro wurde dabei in ein flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung investiert.

Hörbeispiele und nähere Informationen finden Sie hierzu auf der Störfall-Seite der Stadt

Mit der Technik Cell Broadcast werden Warnungen an möglichst viele Mobilfunkgeräte in einem Gefahrengebiet versandt. Hierfür muss keine eigene App auf dem Endgerät installiert sein, die Nachricht wird an alle Empfänger innerhalb einer Funkzelle geschickt. Aus technischen Gründen können rund die Hälfte aller Handys in Deutschland Warnungen über Cell Broadcast empfangen.

Was ist ein Störfall?

Ein Störfall ist ein Ereignis oder Vorfall beim Betrieb von tech­ni­schen Anlagen, infol­ge­des­sen eine Gefährdung für Men­schen oder die Umwelt besteht. Häufig betrifft dies den Umgang mit gefähr­li­chen Stoffen der chemischen Industrie. Die Aus­wir­kun­gen der Störung sind zumeist über die Grenzen des Werks­ge­län­des hinweg feststell­bar.

Entlang dem Rhein, im westlichen Teil von Karlsruhe sind einige ­große Indus­trie­un­ter­neh­men, die mit gefähr­li­chen Flüssig­kei­ten o­der gefähr­li­chen gasför­mi­gen Materia­lien in großen Mengen um­ge­hen. Diese Anlagen unter­ste­hen gesetz­li­chen Regelungen und Richt­li­nien im Bau und im Betrieb zum Schutz der Bevöl­ke­rung. Diese sogenannte Störfall-Verordnung dient dem Schutz ­mensch­li­chen Lebens und der Gesundheit sowie der Verhin­de­rung und Begrenzung von Schäden der Umwelt (Tiere, Pflanzen, Luft, Wasser, Boden) und sonstiger Sachgüter.

In Karlsruhe fallen folgende Betriebe unter die Stör­fall-Verordnung:

  • EnBW Kraftwerke AG (Rhein­ha­fen Dampf­kraft­werk)
  • Mine­ra­lo­el­raf­fi­ne­rie Oberrhein GmbH & Co. KG (MiRO)
  • Oiltanking GmbH
  • Carl Roth GmbH + Co. KG

Nicht jede Betriebs­stö­rung, die durchaus zu Geruchs­be­läs­ti­gun­gen ­füh­ren kann, ist ein Störfall.

Um Störfälle zu verhindern und Störfal­l­aus­wir­kun­gen zu be­gren­zen, haben die Betreiber Vorkeh­run­gen und Maßnah­men ­ge­trof­fen, deren Anfor­de­run­gen in einem Katalog von Pflich­ten ­fest­ge­legt sind. In einem Sicher­heits­be­richt haben sie unter an­de­rem dargelegt, dass ein Konzept zur Verhin­de­rung von Stör­fäl­len umgesetzt, ein Sicher­heits­ma­na­ge­ment­sys­tem vorhan­den und ein betrieb­li­cher Alarm- und Gefah­ren­ab­wehr­plan erstell­t ist.

Zu diesen Betrei­ber­pflich­ten gehört auch, Personen und Nachbarn ­so­wie die Öffent­lich­keit, die von einem Störfall betrof­fen wer­den könnten, über die Gefahren, Sicher­heits­maß­nah­men und das rich­tige Verhalten zu infor­mie­ren.

Bundesweiter Warntag

Der bundesweite Warntag wird grundsätzlich jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.

In 2024 findet der bundesweite Warntag am

Donnerstag, den 12. September 2024, ab 11 Uhr statt.

Rückmeldung erwünscht! Bitte senden Sie eine E-Mail an , falls Sie die Sirenen an Ihrem Aufenthaltsort nur schlecht oder gar nicht gehört haben. Bitte wählen Sie keine Notrufnummern – diese sind für Notfälle freizuhalten. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu schreiben, können Sie sich unter 0721 133-3750  mit der Abteilung Katastrophenschutz der Branddirektion Karlsruhe verbinden lassen, um Ihr Feedback abzugeben.

Der bundesweite Warntag verfolgt auch in diesem Jahr zwei Hauptziele: Zum einen die technische Warninfrastruktur einem Stresstest zu unterziehen und zum anderen die Bevölkerung über das Thema Warnung und die verschiedenen Wege, über die die Behörden Warnungen versenden, zu informieren.

Beim Test der technischen Warninfrastruktur sollen die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erprobt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Prozess von der Auslösung einer Warnmeldung bis hin zu ihrem Empfang durch die Bevölkerung durchgespielt und somit auch die Warnmittel selbst erprobt werden.
Auf diese Weise können mögliche auftretende Herausforderungen oder Probleme von den Betreibern der Warnsysteme und von den für die Warnmittel Verantwortlichen identifiziert und im Nachgang behoben werden. Zweck des bundesweiten Warntages ist deshalb ausdrücklich auch, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall noch stabiler und effektiver zu machen.

 

  • Cellbroadcast: Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können. Nicht alle Handys und Smartphones können Cell-Broadcast-Nachrichten empfangen. Ältere Geräte können Cell-Broadcast-Nachrichten zum Teil nicht empfangen.
  • MoWas: Heute verfügt der Bund mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) über ein leistungsfähiges und hochverfügbares Warn- und Kommunikationssystem. Das System ist verbreitet im gesamten Bundesgebiet:
    108 Sende- und Empfangsstationen (S/E)
    250 vorlagenerstellende Sende- und Empfangsstationen (vS/E)
  • NINA.App: Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.
    Abonnieren Sie Gebiete und Orte, für die Sie gewarnt werden möchten: Landkreise, Gemeinden oder Umkreise von neun und einem Quadratkilometer um einen frei wählbaren Ort sind möglich. Sonst erhalten Sie keine Warnung der Warn-App NINA auf Ihr Smartphone. Am besten abonnieren Sie zum Beispiel den Wohnort und den Ort Ihres Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Auf Wunsch warnt Sie die Warn-App NINA auch für Ihren aktuellen Standort. Dabei erfassen wir keinerlei Standortdaten.
    Weitere Informationen zu NINA.App

 

Am Donnerstag, 12. September 2024 wird um 11:00 Uhr die zentrale Probewarnung von der Nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem (MoWaS) in Form eines Warntextes bundesweit an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die an MoWaS angeschlossen sind (zum Beispiel Rundfunkanstalten und Medienunternehmen). Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch die direkt angeschlossenen Warnmittel wie zum Beispiel Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst. Um 11:45 Uhr wird die Nationale Warnzentrale die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder entwarnen. Über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung.

 

Für die Bevölkerung besteht am 12. September 2024 ab 11:00 Uhr auf der Internetseite www.warntag-umfrage.de die Möglichkeit, an einer Umfrage teilzunehmen und eigene Erfahrungen und Wahrnehmungen rund um den Warntag zu teilen.
Darüber hinaus kann per E-Mail an ebenfalls Rückmeldung an die Branddirektion gegeben werden

 

Warnung bei Gefahren

Warnung bei Gefahren

Entwarnung – Gefahr vorüber

Entwarnung bei Gefahren

Sirenen sind das einzige Warnmittel, mit dem die gesamte Bevölkerung rund um die Uhr und auf Knopfdruck erreicht werden kann. Der Sirenenalarm hat zwei Ziele: Er soll die Aufmerksamkeit erregen („Weckeffekt“, wobei mit den Sirenen nicht beabsichtigt wird, jemandem aus dem Schlaf zu reißen, denn die Personen befinden sich dann bereits zuhause und in der Regel in Sicherheit. So kann unnötige Panik vermieden werden) und zum zweiten dazu auffordern, sich über die aktuelle Gefahrenlage zu informieren.

 

Sirenen können eingesetzt werden bei der Freisetzung von Schadstoffen, bei Naturgefahren, Großbränden mit starker Rauchentwicklung und bei sonstigen Szenarien, in denen eine Vielzahl von Personen schnell gewarnt wird muss.

 

Aktuell besteht das stationäre Sirenennetz im Stadtkreis Karlsruhe aus 59 Anlagen. Eine weitere Sirenenanlage ist aktuell in Aufbau, sodass im Endausbau 60 Sirenen vorhanden sind.

 

Sirenen werden ausgelöst, wenn eine Vielzahl von Personen schnell gewarnt werden müssen und Schutz suchen sollen. Dies kann beispielsweise bei der Freisetzung von Schadstoffen oder Großbränden mit starker Rauchentwicklung der Fall sein. Sirenen haben eine „Weckfunktion“ für die Bevölkerung. Nach dem Erklingen der Sirene ist es wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger über andere Quellen nähere Informationen zur Schadenslage holen.

Bereitstellungsraum

Bereitstellungsraum

Akteure/Hilfsorganisationen

Im Katastro­phen­schutz wirken in Karlsruhe folgen­de Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen mit, die sei­tens des Bundes durch das Technische Hilfswerk (THW) und die Bun­des­wehr unter­stützt werden:

Die Feuerwehr Karlsruhe besteht aus 2 Abteilungen der Berufsfeuerwehr und 16 Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist der Name mehrerer nationaler unabhängiger Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, die historisch auf Initiativen von Arbeitern und Handwerkern zur Selbsthilfe im Bereich der Notfallrettung und der Ausbildung in Erster Hilfe zurückgehen.

Das Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Das DRK verfügt über mehr als drei Millionen Mitglieder.

Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) ist als Ordenswerk des Johanniterordens eine evangelische Hilfsorganisation.

Der Malteser Hilfsdienst e. V. (MHD) in Deutschland ist eine katholische Hilfsorganisation, die vom Deutschen Caritasverband und zwei Gliederungen des Malteserordens gegründet wurde.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist organisatorisch gegliedert als gemeinnützige und selbstständige Wasserrettungs- und Nothilfeorganisation. Sie arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern.

Die Bergwacht in Deutschland ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK Bergwacht), hauptsächlich im Bergrettungsdienst tätig und im Naturschutz. Die Hilfsorganisation stellt in Deutschland zu über 90 Prozent den Rettungsdienst aus dem unwegsamen Gelände des Deutschen Mittel- und Hochgebirges sowie an Einsatzschwerpunkten sicher.

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Das THW wurde am 22. August 1950 gegründet und ist seit dem 25. August 1953 eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Verwaltungsunterbau. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist damit eine Bundesoberbehörde.

Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus Heer, Luftwaffe und Marine (die drei Teilstreitkräfte) sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum.

Für ihre Mitwirkung im Ka­ta­stro­phen­schutz werden den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen von Bund und Land Einsatzfahrzeuge und spezielle Ausstattung überlassen. Im Gegenzug hierzu stellen eh­ren­amt­li­che Helfe­rin­nen und Helfer, die sich zur Mitwirkung im Ka­ta­stro­phen­schutz verpflich­ten, ihre Einsatz­kraft zur Ver­fü­gung. Die Helfe­rin­nen und Helfer bereiten sich im Rahmen von Übun­gen und Fortbildungen regelmäßig auf einen Einsatz vor.

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