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Sie suchen eine Kinderbetreuung in Ihrer Nähe? Sie möchten gerne als Babysitterin oder Babysitter arbeiten? In beiden Fällen sind Sie bei der Babysitterbörse genau richtig! Sie haben die Möglichkeit ihr Anliegen in Form von Angeboten (Babysitting) oder Gesuchen (Eltern) mitzuteilen. Zudem können Sie anhand verschiedener Suchmöglichkeiten sowohl Interessierte aus Ihrer Umgebung unkompliziert finden, als auch von anderen gefunden werden.
Durch die Erstellung eines Angebots (Babysitter/Baybsitterin) oder Gesuchs (Eltern) wird das jeweilige Anliegen konkretisiert. Babysitterinnen und Babysitter teilen mit, wann sie zur Verfügung stehen und Eltern können entsprechend ihren Betreuungsbedarf formulieren.
Wichtig: Nur mit öffentlichem Angebot/Gesuch sind Sie für andere Teilnehmende sichtbar! Wenn Sie aktuell suchen, veröffentlichen Sie daher immer mindestens ein Angebot/Gesuch. Wenn Sie einen Babysitterin/eine Babysitter gefunden haben und keine Anfragen mehr wünschen, stellen Sie Ihr Angebot/Gesuch einfach auf „nicht öffentlich“.
Alle Angebote/Gesuche von anderen Nutzerinnen und Nutzern finden Sie auf der Startseite. Wenn Sie die Angebote/Gesuche nach Stadtteil und/oder Wochentag filtern möchten, gehen Sie bitte auf „Alle anzeigen“ oder in der linken Spalte auf „Gesuche“ oder „Angebote“.
Die Höhe der Bezahlung wird individuell zwischen Eltern und Betreuungsperson vereinbart. Hierbei sollten Alter, Erfahrung und Qualifikation des Babysittenden berücksichtigt werden. Weitere Kriterien sind Anzahl und Alter der Kinder und die Art der Betreuung (Schlafen die Kinder oder sind sie während der Betreuung wach?).
Erziehungsberechtigte sind kraft Gesetzes aufsichtspflichtig gegenüber ihren Kindern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind sich und andere nicht schädigt oder durch andere geschädigt wird. Neben dieser gesetzlichen Aufsichtspflicht gibt es auch eine vertragliche Aufsichtspflicht, welche beim Babysitting greift.
Die Eltern des zu betreuenden Kindes können durch einen Vertrag, der schriftlich, mündlich oder stillschweigend geschlossen werden kann, die Aufsichtspflicht vorübergehend an die Betreuungsperson übertragen. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich unter anderem nach Alter und Entwicklungsstand des zu betreuenden Kindes.
Weitere Informationen finden Sie unter www.jugendrecht.wordpress.com.
Jugendliche Betreuungspersonen benötigen die Einwilligung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel ist das ein Elternteil), um babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Die Einwilligung sollte in Schriftform vorliegen. Den Eltern des zu betreuenden Kindes empfehlen wir, sich diese vorab vorlegen zu lassen.
Eltern von minderjährigen Betreuungspersonen sollten ihre Kinder möglichst persönlich zum ersten Termin begleiten, um die zukünftigen Arbeitgebenden sowie deren Wohnumfeld kennenzulernen und eventuelle Absprachen treffen zu können. Zudem sollten sie stets für einen sicheren Hin- und Rückweg ihres Kindes Sorge tragen und sich regelmäßig über den Verlauf der Tätigkeit informieren lassen.
Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen eingehalten werden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.
Babysitterinnen und Babysitter sollten vor Ausübung der Tätigkeit abklären, ob ihre Haftpflichtversicherung das Babysitting mit einschließt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es ratsam, eine erweiterte Haftpflicht für „Betreuung im Auftrag" abzuschließen. Minderjährige Betreuungspersonen klären dies entsprechend über ihre Personensorgeberechtigten ab.
Babysittende sind geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten. Sie müssen daher vom Arbeitgebenden bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Der Babysittende ist damit über die Minijobzentrale sozial- und unfallversichert.
Nähere Informationen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de
Eltern und Betreuungsperson sollten sich vorab treffen und die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit klären. Zudem sollten sich Kind und Betreuungsperson zunächst im Beisein der Eltern in Ruhe kennenlernen. Wie lange ein Kind braucht, um sich an die Betreuungsperson zu gewöhnen, hängt sowohl von individuellen Faktoren, als auch von Alter/Lebensphase des Kindes ab. Je nach dem, können mehrere gemeinsame Termine nötig sein, bevor man das Kind mit dem Babysittenden alleine lassen kann. Eltern kennen ihr Kind am besten und sollten auf ihre Intuition vertrauen!
Beim ersten Betreuungstermin ohne Eltern ist es ratsam, dass Babysittende und Kind im Beisein der Eltern genügend Zeit haben sich anzunähern. Sobald sich das Kind bei der Betreuungsperson sicher fühlt, können sich die Eltern langsam zurückziehen und schließlich verabschieden. Die Zeit mit den Eltern kann von Termin zu Termin schrittweise reduziert werden. Der oder die Babysittende sollte jedoch mindestens fünfzehn Minuten vor dem geplanten Weggang der Eltern da sein, damit genügend Zeit für eventuelle Absprachen bleibt.
Eltern sollten die Betreuungsperson über Regeln und Verbote informieren, die das Kind betreffen. Je nach Alter des Kindes sollten sie diesem zu verstehen geben, dass selbige ebenso in der Betreuungszeit gelten.
Babysitterinnen und Babysitter sollten zudem über die üblichen Rituale, zum Beispiel beim Zubettgehen, Essen oder Wickeln unterrichtet werden.
Ferner ist es wichtig, die genauen Aufgaben der Betreuungsperson abzusprechen und dementsprechend gewisse Umgangsvorgaben, zum Beispiel hinsichtlich der Ernährung oder der Einnahme von Medikamenten mitzuteilen.
Wenn sich Eltern und Betreuungspersonen hinsichtlich der grundsätzlichen Bedingungen der Zusammenarbeit nicht einigen können, ist es ratsam, die Zusammenarbeit nochmals zu überdenken und eventuell eine andere Lösung zu suchen. Das Gleiche gilt, wenn eine der Parteien sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten.
Die Eltern sollten der Betreuungsperson eine Liste mit Kontaktdaten für Notfälle oder Fragen bezüglich der Betreuung hinterlegen.
Wichtig sind die Kontaktdaten der Eltern selbst (beruflich und privat) und anderer möglicher Ansprechpersonen (Großeltern, Tante/Onkel oder Freunde der Familie).
Für Notfälle sollten die Kontaktdaten des behandelnden Kinderarztes sowie des Rettungsdiensts/Notarzts (19 222), der Polizei (110) und Feuerwehr (112) ebenfalls auf der Liste stehen.
In Karlsruhe werden Kurse für Babysittende von dem Deutschen Kinderschutzbund regelmäßig angeboten.
Nähere Informationen finden Sie unter: Kinderschutzbund Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Beratung und Prävention/Kinderbüro