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Orange Days Karlsruhe

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen: Ein wichtiger Gedenktag, den Karlsruhe zum Anlass nimmt, sich mit den Orange Days an der UN-Kampagne „Orange the world“ zu beteiligen.

© Stadt Karlsruhe, Gleichstellungsbeauftragte

16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Sie fängt bei Alltagssexismus an und endet mit Femiziden. Diese Gewalt ist allgegenwärtig und fest in patriarchalen Strukturen verankert. Sie findet in allen Ländern, Kulturen und Schichten statt. Laut den Vereinten Nationen ist jede dritte Frau einmal in ihrem Leben von physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt betroffen.

 

Verena Meister bekräftigt: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache – sie geht uns alle an!“

Mit den Orange Days Karlsruhe vom 25. November bis zum 10. Dezember 2023 machen wir klar: In Karlsruhe ist kein Platz für Gewalt an Frauen!

Die Orange Days greifen die UN-Kampagne „Orange the world“ auf. Bereits seit 1991 macht die Kampagne auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam.
Schon in den vergangenen Jahren fanden in Karlsruhe verschiedene Aktionen dazu statt. In diesem Jahr bündeln wir die Veranstaltungen und Aktionen erstmals in den Orange Days. Während der 16 Tage langen Kampagnen werden bei unserer Fahnenaktion an vielen Orten in Karlsruhe die orangefarbigen Fahnen der Stadt Karlsruhe gehisst, die in Anlehnung an die „Orange the world“ Kampagne entworfen wurden.

Zeigen auch Sie Ihre Solidarität und machen Sie mit bei den Orange Days!

Statements zu den Orange Days

OB Dr. Mentrup über die Orange Days
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Roll-up in orange gegen Gewalt an Frauen vor dem Rathaus Karlsruhe
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UN-Kampagne: Orange the world 2023

Seit mehr als 30 Jahren nutzen Aktivistinnen und Aktivisten den 25. November, um die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren.

In diesem Jahr liegt der Fokus der Kampagne Orange the world auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen Leben – inklusive der digitalen Welt.

Weltweit stellt der öffentliche Raum für Mädchen, Frauen und queere Personen eine besondere Gefahr dar. Sie fürchten und erleben psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt: von sexualisierten Sprüchen und anzüglichen Gesten über Online-Hass bis hin zu Vergewaltigung und Femizid.

Geschlechtsspezifische Gewalt findet auf der Straße und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und am Arbeitsplatz, in Institutionen und Behörden sowie in der digitalen Welt statt.

Gemeinsam setzen wir uns ein, alle Formen geschelchtsspezifischer Gewalt zu beenden!

Der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ am 25. November ist seit 1999 von der UNO (Organisation der Vereinten Nationen) als internationaler Gedenktag anerkannt.

Porträt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeisterin Bettina Lisbach © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Verena Meister, Gleichstellungsbeauftragte © Stadt Karlsruhe, Verena Meister

Stadt Karlsruhe: Vorreiterin bei der Istanbul-Konvention

Der Europarat hat 2011 in Istanbul die „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ als völkerrechtlichen Vertrag beschlossen. Sie ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten.

Bereits vor Inkrafttreten der Istanbul-Konvention hat das Land Baden-Württemberg Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ergriffen. Es hat 2014 den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen verabschiedet, fördert Frauen- und Kinderschutzhäuser und seit Januar 2021 auch den Auf- und Ausbau der Fachberatungsstellen.

So gibt es auch in Karlsruhe bereits ein gut aufgestelltes Hilfesystem mit verschiedenen Beratungsstellen, Frauenhäusern und Unterstützungsangeboten für Betroffene von Gewalt. Doch die Istanbul-Konvention setzt darüberhinausgehende, neue Maßstäbe.

Der Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe gab als Vorreiter der Kommunen in Deutschland bereits im Juli 2018 den Auftrag, ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten. Es wurde der Bestand und die Bedarfe im Hilfesystem untersucht, um die Vorgaben der Konvention zu erfüllen. Im Dezember 2022 hat der Gemeinderat auf Basis des ersten Konzeptteils beschlossen.

Karlsruhe arbeitet akiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention!

Instanbul-Konvention im Überblick

Die Istanbul-Konvention verpflichtet gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorzugehen. Das sind solche, die sich entweder gegen Frauen richten oder Frauen unverhältnismäßig stark treffen.

Psychische (auch: seelische oder emotionale) Gewalt ist „unsichtbar“: Man kann von außen meist weder die Gewalttat noch ihre Folgen sehen. Die psychische Gewalt hat viele Formen, vom Beschimpfen, Verspotten und Bloßstellen bis zu Drohung und Erpressung. Auch Stalking und Mobbing zählen zur psychischen Gewalt. Auch das sogenannte „Gaslighting“ ist eine Form von psychischer Gewalt. Gaslighting ist eine Form der Manipulation, mit der Betroffene gezielt desorientiert, verunsichert und in ihrem Realitäts- und Selbstbewusstsein allmählich beeinträchtigt werden.

Weitere Informationen und Hilfe in Karlsruhe.

Stalking kommt aus dem Englischen und bedeutet „nachstellen”. Es bezeichnet das fortgesetzte Verfolgen, Belästigen und Terrorisieren eines Mitmenschen. Stalking hat nichts mit Liebe zu tun, sondern mit Kontrolle und Macht. 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen, circa 39 Prozent erfahren körperliche Gewalt durch den Stalker.

Weitere Informationen und Hilfe in Karlsruhe.

Die körperliche Gewalt wird auch physische Gewalt genannt. Diese Form meint ein nach außen gerichtetes, aggressives Verhalten, welches die Verletzung einer anderen Person zur Folge hat. Bei dieser Form wird also körperliche Gewalt angewandt, um einen anderen Menschen zu verletzen oder sogar zu töten.
Beispiele für körperliche Gewalt sind: Schubsen, Treten und Schlagen, Ohrfeigen, Anspucken, Festhalten, Einsperren / Aussperren sowie Würgen. Die gravierendste Folge und die absolute Eskalation von physischer Gewalt ist das Töten der Betroffenen; ein Femizid.

Weitere Informationen und Hilfe in Karlsruhe.

Sexuelle Gewalt beinhaltet alle Formen nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen. Dazu zählen auch alle sexuellen Handlungen, bei denen die betroffene Person auf Grund von Alters- und Machtunterschieden oder situativer Faktoren nicht in der Lage ist, informiert zuzustimmen. Sexuelle Gewalt umfasst auch viele Handlungen ohne Körperkontakt, zum Beispiel: exhibitionistische Handlungen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material oder das nicht einvernehmliche Weiterleiten intimer Bildaufnahmen.

Zwangsverheiratung liegt dann vor, wenn mindestens einer der potenziellen Ehegatten sich zur Ehe gezwungen fühlt und entweder ihre*seine Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzten. Oft üben Eltern, Familie, Verlobter oder Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln Druck aus. Von Zwangsehe spricht man, wenn Eheleute sich gezwungen sehen eine Ehe gegen den eigenen Willen aufrechtzuerhalten.

Sowohl Mädchen und junge Frauen sowie Jungen und junge Männer können von Zwangsheirat betroffen sein, wobei Mädchen und Frauen häufiger betroffen sind und die Folgen der Eheschließung für sie gravierender sind.

Weitere Informationen und Hilfe in Karlsruhe.

 

Verstümmelung/Beschneidung weiblicher Genitalien ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals aus nichtmedizinischen Gründen entfernt oder verletzt werden. Sie ist eine Form von Gewalt gegen Frauen innerhalb des patriarchalen Systems.

Nach aktuellen Erhebungen von Unicef sind weltweit 200 Millionen Frauen und Mädchen betroffen. Betroffene von Genitalverstümmelung können auch Mädchen und Frauen werden, die in Deutschland leben. In Deutschland sind schätzungsweise 67.000 Frauen und Mädchen bedroht oder betroffen.

Weitere Informationen und Hilfe in Karlsruhe.

Während der Begriff des Zwangs im deutschen Recht ausschließlich für Zwang ausgehend vom Staat verwendet wird, meint die Istanbul-Konvention sowohl Zwang vom Staat und von Privatpersonen auf eine weitere Person. Von Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation spricht man also, wenn Personen unter Druck gesetzt oder gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch oder eine Sterilisation vornehmen zu lassen.

Sexuelle Belästigung ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch non-verbale Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder.

Weitere Informationen und Hilfe in Karlsruhe.

Gewalt im Namen der „Ehre“ unterscheidet sich von anderen Formen der Gewalt im engsten sozialen Umfeld durch die Legitimationsstrategie der Täter*innen: Das Ansehen und die Selbstachtung einer Familie wird von der Unterwerfung ihrer Mitglieder unter einen streng patriarchalen Sexual- und Geschlechterrollencodex abhängig gemacht, den Täter*innen zum Beispiel traditionell, kulturell oder religiös begründen. Frauen und Mädchen gelten als „Trägerinnen der Ehre“. Ihnen wird Keuschheit und Gehorsam abverlangt. Verfehlungen müssen verhindert oder bestraft werden, um die „Ehre“ aufrecht zu erhalten.

Weitere Informationen und Hilfe in Karlsruhe.

Finanzielle Gewalt ist das, was Menschen erleben, wenn sie in der (Ex-)Partnerschaft in ihrer finanziellen Autonomie beschränkt und der finanziellen Rechte beraubt werden. Betroffen von finanzieller Gewalt sind häufiger Frauen, deren (Ex-)Partner Geld oder die Verfügung darüber als Machtinstrument missbrauchen.

Einige Personengruppen sind besonders schutzbedürftig. Sie sind in erhöhtem Maße von Diskriminierungen, Einschränkungen und Bevormundung sowie struktureller Benachteiligung betroffen. Zu ihnen zählen nach der Instanbul-Konvention unter anderem Frauen mit Behinderungen, in der Prostitution tätige, zugewanderte und geflüchtete sowie wohnungslose Frauen, Kinder und Seniorinnen.

Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Beziehungspartner. Die Betroffenen bleiben aus Scham oft im Verborgenen. Aber häusliche Gewalt ist keine private Angelegenheit. Sie ist eine Menschrechtsverletzung und ein Straftatbestand. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! Fachpersonal und aufmerksame Mitmenschen sind für Betroffene von Häuslicher Gewalt sehr wichtig: Sie stellen eine Verbindung zwischen den Betroffenen und den Fachberatungsstellen her und können so Leben retten.

Gewalt gegen Frauen findet auch oft innerhalb von Beziehungen statt.

Die Zahlen der Betroffenen häuslicher Gewalt in der Stadt Karlsruhe ist seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. 2022 gab es mehr als 300 Polizeieinsätze zu häuslicher Gewalt und dies fast täglich. In vielen Fällen sind auch Kinder involviert. Fast jeden dritten Tag spricht die Polizei Tatpersonen gegenüber Wohnungsverweise aus.

Zeigen Sie Ihre Solidarität mit von Gewalt betroffenen Frauen und machen Sie mit bei der Social Media Aktion „Schweigen brechen“ des Hilfetelefons mit.

Informationen und die Aktionsmaterialien des Hilfetelefons

Gewalt gegen Frauen: Meilensteine

Die Schwestern Mirabal auf einem 200 Pesos Schein der Dominikanischen Republik.
25. November 1960

Ermordung Schwestern Mirabal

Die Schwestern Patria, Minerva und María Teresa Mirabal waren Widerstandskämpferinnen, die sich gegen den Diktator Trujillo und ein Regime der Gewalt in der dominikanischen Republik auflehnten. Ihr Mut gilt als Symbol für Frauen weltweit, jegliches Unrecht zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen.

25. November 1981

Erster Gedenktag für Frauen

Beim ersten lateinamerikanischen Frauenkongress, einer Zusammenkunft lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen, wurde der 25. November zum Gedenktag für von Gewalt betroffene Frauen ausgerufen.

1991

Erste Kampagne: 16 Days

Das Women's Global Leadership Institute initiierte erstmals die Kampagne 16 Days of Activism Against Gender Violence. Vom 25. November bis 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, werden jährliche Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt um auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen.

1997

Vergewaltigung in der Ehe

Der neu gefasste §177 im Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Nach langem Ringen im Bundestag wird Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.

Januar 1999

Häusliche Gewalt überwinden

Sicherheit in der Stadt – Karlsruhe zeigt Verantwortung: Erster Auftrag der Stadt zur Entwicklung von Vorschlägen zur Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt.

Dezember 1999

UN-Gedenktag

In den Jahren nach 1981 griffen Menschenrechtsorganisationen das Datum auf, um mit Veranstaltungen auf die vorhandenen Defizite bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Die UN macht den „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ offiziell zum Gedenktag.

Januar 2000

Projekt „Häusliche Gewalt“

Sicherheitsrat der Stadt Karlsruhe beschließt die Durchführung des Projekts „Häusliche Gewalt“. Unter Federführung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten wird der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ eingerichtet. Ziel ist die Vernetzung der Mitwirkenden in der Interventionskette.

Juni/Juli 2000

Polizeiliche Schutzanordnungen

Beginn der Erprobung polizeilicher Schutzanordnungen „Platzverweis“ in Karlsruhe. Herausgabe einer Informationsbroschüre zu den polizeilichen Schutzanordnungen.

Februar 2001

Informationskampagne

Die Veranstaltungsreihe gegen häusliche Gewalt „Wenn Männer Frauen schlagen“ richtet sich an die breite Öffentlichkeit. Die Informationsbroschüren zum „Platzverweis“ erscheinen in englischer, serbo-kroatischer, russischer und türkischer Sprache.

März 2001

Finanzierung Frauenhäuser

Der Gemeinderat beschließt, dass beide Karlsruher Frauenhäuser einen Sockelbetrag von insgesamt 300.000 DM pro Jahr zur Finanzierung ihrer Arbeit erhalten. Die Tagessätze für den Aufenthalt im Frauenhaus werden entsprechend reduziert. Die Beratungsstelle „Haus 13“ erhält einen höheren Zuschuss.

November 2001

Erste Fahnenaktion

Das Frauenbüro Karlsruhe schließt sich der bundesweiten Fahnenaktion „Frei leben ohne Gewalt“ zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen an. Die Aktion wird von Terres des Femmes ins Leben gerufen, um in der Öffentlichkeit über das Thema aufzuklären und Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Juli 2003

Täterberatung eröffnet

Eröffnung der Beratungsstelle gegen Gewalt im sozialen Nahraum als Täterberatungsstelle.

Januar 2005

Clearingstelle wird eingericht

Aufbau der Clearingstelle gegen Häusliche Gewalt (gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds). Die Polizei meldet (bei mündlichem Einverständnis der von Gewalt betroffenen Opfer) Platzverweisfälle direkt an die Clearingstelle, damit diese von sich aus Kontakt aufnimmt.

2005

Zwangsheirat als Nötigung

Zwangsheirat wird als besonders schwerer Fall der Nötigung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Damit erhöhten sich Strafen auf Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren.

2007

Stalking Gesetz

Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen tritt in Kraft. Mit § 238 im Strafgesetzbuch wird ein eigenständiger Straftatbestand eingeführt.

2008

Orange the World

Weiterführung des Kampagne „16 Days of Activism Agianst Gender Violence“ als Teil der Kampagne „UNiTE to End Violence against Women“ der Vereinten Nationen unter dem Namen „Orange the World“ von UN Women.

März 2013

Hilfetelefon startet

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist im März 2013 gestartet. Unter der Nummer 116 016 bietet es vertraulich, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung für Betroffene von Gewalt.

2018

Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention – tritt in Kraft. Sie ist die bedeutendste rechtliche Grundlage in Deutschland, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu beseitigen.

2019

Konvention in Karlsruhe

Der Karlsruher Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe. Dazu wird eine Projektstelle geschaffen, die die zur Umsetzung notwendigen Bestände und Bedarfe ermittelt und Maßnahmen entwickelt.

Fahnen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen vor dem Neuen Ständehaus
November 2021

Eigene städtische Fahnen

Die jährliche Fahnenaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt wird erstmals mit für eigens für Karlsruhe konzipierten Fahnen durchgeführt. Diese werden seither am 25. November in Karlsruhe gehisst.

Faktencheck Femizid

Ein Femizid bezeichnet die Ermordung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Jeden dritten Tag geschieht in Deutschland ein Femizid – weltweit sogar alle elf Minuten. Der Femizid ist die schwerste Gewaltform geschlechtsspezifischer Gewalt und die Eskalation körperlicher, oft häuslicher Gewalt. Femizide und Gewalt gegen Frauen sind ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Sie resultiert meist aus patriarchalen Vorstellung vermeintlicher Besitzansprüche, die (Ex-)Partner, Väter oder Brüder gegenüber Frauen und Mädchen hegen. Oftmals werden Femizide in Medien als „Familiendrama“ verharmlost.

Faktencheck Transgender Day of Remembrance

Der „Tag der Erinnerung an die Opfer von Trans*feindlichkeit“, ist ein jährlich am 20. November stattfindender Gedenktag, an dem Betroffene transfeindlicher Gewalttaten gedacht und auf diese Problematik aufmerksam gemacht wird. Initiiert wurde der Gedenktag von Gwendolyn Ann Smith. Anlass war der Mord an Rita Hester in Allston (Massachusetts) im November 1998. Hester, eine afro-amerikanische Transfrau, war in ihrer Wohnung erstochen worden. Über den Mord gab es nahezu keine Berichterstattung und der Fall wurde nie aufgeklärt. Smith gründete daraufhin das Internet-Projekt „Remembering Our Dead“, aus dem später zu Ehren von Rita Hester der internationale Transgender Day of Remembrance hervorging.

Faktencheck Fahnenaktion

Bereits seit vielen Jahren organisiert die Gleichstellungsbeauftragte die Karlsruher Fahnenaktion – seit 2022 auch mit eigens entworfenen städtischen Fahnen. Zahlreiche Organisationen und Vereine engagieren sich und hissen in der Zeit vom 25. November bis zum 10. Dezember die orangefarbigen Fahnen. Die orangefarbigen Fahnen lehnen sich an die UN-Kampagne „Orange the world“ an. Orange steht für die Solidarität im gemeinsamen Bemühen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der lila Akzent ist die Farbe des Feminismus und der Emanzipation – Ausdruck der Frauenbewegung.

Download Fahnenmotiv als A4 530 KB (PDF) oder A3 528 KB (PDF)-Plakat

Faktencheck Historie zum 25. November

Die Schwestern Patria, Minerva und María Teresa Mirabal waren Widerstandskämpferinnen, die sich gegen ein Regime der Gewalt auflehnten. Die 50er Jahre in der dominikanischen Republik unter Diktator Trujillo waren geprägt von Angst, Terror und Unterdrückung. Zusammen mit ihren Ehemännern gehörten sie der Organisation „Bewegung des 14. Juni“ an – mit dem Ziel, Trujillo zu stürzen und sich für Frieden und Demokratie in ihrem Land einzusetzen.

Im Untergrund arbeiteten sie unter dem Decknamen „Las mariposas – die Schmetterlinge“. Die Schwester gelten als Symbol für Zusammenhalt, Mut und die Kraft, gemeinsam für etwas einzustehen.

Obwohl sie inhaftiert, gefoltert und vergewaltigt wurden, verrieten sie nie ihre Verbündeten. Nach einem gescheiterten Putschversuch 1959 wurden die drei Schwestern und ihre Männer verhaftet. Auf Grund von internationalem Druck wurden die Frauen wieder freigelassen, doch Trujillo ließ sie anschließend entführen und ermorden. Infolge dessen verlor Diktator Trujillo die restlichen Sympathien seines Landes und der Nachbarländer. Im Mai 1961 fiel er selbst einem Attentat zum Opfer.

Die Schwestern Mirabal wurden zur Legende. Ihr Mut gilt als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft zu entwickeln, sich gegen jegliches Unrecht zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen. Rund 20 Jahre später wird der 25. November ein internationaler Gedenktag: Beim ersten Lateinamerikanischen Frauenkongress in Kolumbien 1981 wurde dieser Tag zum Gedenken an diese drei Frauen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen und 1999 offiziell durch die Vereinten Nationen aufgegriffen.

07. Dezember 2023, Stadt Karlsruhe

Veranstaltungen im Rahmen der Orange Days

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