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Schutz vor Gewalt im Namen der „Ehre" und Zwangsheirat

Gewalt im Namen der „Ehre" und Zwangsverheiratung sind eng miteinander verknüpft. Bei beiden Formen geht die Gewalt und der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Personen meist von männlichen Verwandten aus. Dabei spielen familiäre oder religiöse Traditionen eine große Rolle.

Frau mit Kopftuch und Schleier vor Gesicht, nur Augenpartie ist zu sehen.

Gewalt im Namen der „Ehre"

Unter Gewalt im Namen der „Ehre" werden gewalttätige Handlungen verstanden, die Täter damit begründen, die „Familienehre" aufrechterhalten oder wiederherstellen zu wollen. Diese Form der Gewalt beginnt oftmals mit emotionalem Druck und Erpressung. Sie kann darüber hinaus aber auch Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt annehmen, bis hin zu Zwangsverheiratungen und Mord, der dann als „Ehrenmord" bezeichnet wird. Auch Männer, die sich nicht an traditionelle Rollenzuschreibungen gebunden fühlen oder homosexuell sind, werden Opfer von Ehrenmorden.

Quelle: www.bmfsfj.de

 

Gewalt im Namen der „Ehre" kommt in besonders patriarchalischen und abgeschotteten Familienstrukturen vor. Frauen gelten dort als Besitz. Die „Ehre" der Männer hängt vom „richtigen" Verhalten der Mädchen und Frauen in der Familie ab. Seinen symbolischen Ausdruck findet dieses „richtige" Verhalten in der Kontrolle des weiblichen Körpers und der weiblichen Sexualität.

Gewalt im Namen „Ehre" umfasst grundsätzlich alle Formen, die auch sonst bei häuslicher Gewalt vorkommen. Anders als bei Gewalt in Partnerschaften sind die Täterinnen und Täter aber nicht nur aktuelle oder vergangene Beziehungspartner. Gewalt im Namen der „Ehre" führen meist männliche Familienmitglieder aus – wie Väter, Brüder, Onkel oder Cousins. Häufig sind mehrere Mitglieder einer Familie – auch Frauen – in die Planung und Ausführung mit einbezogen.

Quelle: www.bmfsfj.de

 

Zwangsheirat

Von Zwangsverheiratung ist zu sprechen, wenn Mädchen und junge Frauen sich zur Ehe gezwungen fühlen. Sie finden entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör oder wagen nicht sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobter und Schwiegereltern mit unterschiedlichen Mitteln Druck ausüben.

Zu den Merkmalen gehören

  • physische und sexualisierte Gewalt
  • Nötigung durch Drohungen
  • psychischer und sozialer Druck
  • sowie emotionale Erpressung
  • andere erniedrigende, entwertende und kontrollierende Handlungen.

Neben Zwangsehen gibt es auch arrangierte Ehen. Dabei sind die Grenzen nicht immer klar, vor allem wenn zu Gehorsam erzogene Mädchen sich dem Willen der Eltern fügen.

Von Zwangsverheiratung sind vereinzelt auch Jungen oder junge Männer betroffen.

Wie viele junge Frauen in Deutschland zur Ehe gezwungen werden, ist nicht bekannt. Im Jahr 2008 wurden allein in den Fachberatungsstellen 3.500 Fälle gezählt. 44 Prozent der betroffenen Frauen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 32 Prozent waren in Deutschland geboren. Es ist davon auszugehen, dass viele weitere betroffene Menschen – darunter sind auch Männer – nicht zur Beratung gehen. (Studie des Familienministeriums 2011).

Durch Zwangsheirat wird Mädchen und jungen Frauen das Recht auf persönliche Freiheit abgesprochen. Sie werden zu ehelichen Pflichten (auch im sexuellen Bereich) gezwungen. Ihre Arbeitskraft wird ausgebeutet, ihre Bildungschancen meist gemindert und eine freie Wahl ihrer Lebensgestaltung verhindert. Zwangsheirat ist Unrecht gegenüber den heranwachsenden jungen Erwachsenen, widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar.

Was können Sie tun?

Betroffene oder bedrohte Frauen können sich an das anonyme, mehrsprachige und bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" wenden:

08000 116016

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"

Es steht auch Angehörigen, Freunden und Fachkräften zur Verfügung.

Im akuten Notfall wenden Sie sich an

  • Suchen Sie das Gespräch, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein junger Mensch zur Ehe gezwungen werden soll. Bieten Sie Ihre Unterstützung an!
  • „Wenn Sie von anderen unter Druck gesetzt werden, scheuen Sie sich nicht Unterstützung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens und nutzen Sie die bestehenden Informations- und Unterstützungsangebote. Für Betroffene steht die Gleichstellungsbeauftragte als erste Ansprechstelle zur Verfügung.
  • „Kostenfreie Beratung für junge Migrantinnen zwischen 12 und 17 Jahren bietet auch die Beratungsstelle Yasemin in Stuttgart. Die Beratung kann per Telefon, persönlich oder auch per E-Mail, bei Bedarf in türkischer Sprache und auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Schutz vor sexueller Gewalt

Sexueller Gewalt verletzt die Persönlichkeitsrechte von Menschen und hinterlässt psychisch und physisch Spuren. Menschen vor sexueller Gewalt zu schützen und Betroffene zu unterstützen sind wichtige Anliegen der Stadt Karlsruhe.

Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind auch in Deutschland ein Problem. Häufig sind sie eng miteinander verknüpft: Opfer von Menschenhändlern werden nicht selten zur Prostitution gezwungen oder sexuell ausgebeutet. Hilfe unter Unterstützung finden Betroffene bei den Karlsruher Beratungsstellen.

Schutz vor häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt zeigt sich in verschiedenen Formen: als körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt. Infor­ma­tio­nen, Beratung und Angebote zum Schutz vor Gewalt erhalten Sie bei verschie­de­nen Fachstel­len in Karlsruhe.

Gewaltfrei leben

Häusliche Gewalt ist keine Privat­sa­che. Die Ächtung häusli­cher ­Ge­walt, der Schutz der Opfer und die Prävention sind wichti­ge öf­fent­li­che Aufgaben. Deshalb arbeitet das "Netz­werk "Häusliche Gewalt überwin­den" zusammen, um Gewalt zu stoppen und Opfer vor Gewalt zu schützen.

Gleichstellung Karlsruhe

Wir fordern und fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Karlsruher Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft. Rund um das Thema Gleichstellung sind wir Ansprechpartnerinnen für Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger.

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