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Schutz vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz

Das Spektrum von Diskriminierung und sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz ist breit: es reicht von sexistischen Bildern am PC oder über whatsApp, anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte Einladungen, „zufällig“ gezielte körperliche Berührungen bis hin zu Drohungen und massiver körperlicher Gewalt. Betroffene finden Rat und Hilfe bei Karlsruher Beratungsstellen.

Frau wehrt mit ihrer Hand die Hand eines Mannes ab, der ihr auf die Schulter fasst.

Sind Sie von sexualisierter Gewalt oder Belästigung in der Arbeit betroffen?

Sie sind nicht alleine! Viele Opfer gehen einem Belästiger anfangs aus dem Weg oder versuchen, die Vorfälle herunterzuspielen. Sexualisierte Belästigung ist jedoch meist kein „Ausrutscher“, sondern ein Prozess, bei dem sich die Übergriffe häufen und an Intensität zunehmen. Nicht wenige Frauen kündigen früher oder später aus diesem Grund ihren Arbeitsplatz.

Ein*e Arbeitgeber*in ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter*innen gegen sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen und wirkungsvolle Maßnahmen gegen Belästiger zu ergreifen. Besteht die Belästigung darin, dass Sie in einer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt wurden, so ist dies strafbar.

Wie können Sie sich vor sexualisierter Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz schützen?

  • Nehmen Sie die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen ernst, äußern Sie Ihren Unmut und weisen Sie die Belästigungen zurück!
  • „Fertigen Sie ein Protokoll der Vorfälle an und sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens über das Erlebte.
  • Lassen Sie sich von einer Fachstelle beraten, zum Beispiel von der städtischen Gleichstellungsbeauftragten oder der Gewerkschaft. Prüfen Sie auch die Möglichkeiten einer Strafanzeige! Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Sie auch Anspruch auf Schadensersatz.
  • Melden Sie die Vorfälle Ihren Vorgesetzten und dem Betriebs- beziehungsweise dem Personalrat.

Kontakt

Gleichstellungsbeauftragte

Verena Meister

Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

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