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Das Spektrum von Diskriminierung und sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz ist breit: es reicht von sexistischen Bildern am PC oder über whatsApp, anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte Einladungen, „zufällig“ gezielte körperliche Berührungen bis hin zu Drohungen und massiver körperlicher Gewalt. Betroffene finden Rat und Hilfe bei Karlsruher Beratungsstellen.
Sie sind nicht alleine! Viele Opfer gehen einem Belästiger anfangs aus dem Weg oder versuchen, die Vorfälle herunterzuspielen. Sexualisierte Belästigung ist jedoch meist kein „Ausrutscher“, sondern ein Prozess, bei dem sich die Übergriffe häufen und an Intensität zunehmen. Nicht wenige Frauen kündigen früher oder später aus diesem Grund ihren Arbeitsplatz.
Ein*e Arbeitgeber*in ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter*innen gegen sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen und wirkungsvolle Maßnahmen gegen Belästiger zu ergreifen. Besteht die Belästigung darin, dass Sie in einer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt wurden, so ist dies strafbar.
Gleichstellungsbeauftragte