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Schutz vor Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschrechtsverletzung! Als weibliche Genitalverstümmelung – Female Genital Mutiliation (FGM) werden alle Praktiken bezeichnet, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden. Darunter fallen auch medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital.

Nahaufnahme der Blüte einer roten Orchidee.

Weibliche Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist weit verbreitet und wird fast weltweit praktiziert. Es sind nicht nur Mädchen und Frauen betroffen, die in afrikanischen, arabischen und süd-ostasiatischen Ländern leben. Betroffene leben auch in Europa, Nord- und Südamerika, Australien und Neuseeland.

Auch Mädchen und Frauen, die in Deutschland geboren sind, können Opfer von Genitalverstümmelung werden.
Die Familien wenden sich an ausgewanderte Beschneiderinnen. Sie lassen den Eingriff im Geheimen vornehmen oder senden ihre Töchter in den Ferien in ihr Heimatland, um den Eingriff dort durchführen zu lassen.

Die Eingriffe werden vom Säuglings- bis in das Erwachsenenalter durchgeführt. In den meisten Fällen findet der Eingriff vor Beginn oder während der Pubertät statt.
Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung können schwere körperliche, psychische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

Eine vom Bundesfrauenministerium im Juni 2020 veröffentlichte Berechnung zeigt: An die 67.000 Mädchen und Frauen sind in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Schätzungsweise sind zwischen 2785 und 14.752 Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu den im Februar 2017 erhobenen Zahlen über weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland ist das ein Anstieg von 40 beziehungsweise 160 Prozent. (Quelle: www.bmfsfj.de)

Das deutsche Strafrecht hat einen eigenen Tatbestand, der die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe stellt. Angezeigt werden jedoch nur die wenigsten Fälle.

In Baden-Württemberg finden Sie hier Hilfe und Unterstützung:

FGM/C - Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg - Sompon Socialservices Baden-Württemberg e.V.

Die zentrale Anlaufstelle für von FGM/C bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg informiert, berät, unterstützt und bietet weitreichende Vernetzung bei allen Fragen rund um weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C).

07161 9191860 (Telefonzeiten: Montag bis Donnerstag, 10 bis 15 Uhr)

fgmc-bw.de/kontakt

Schutzbrief der deutschen Bundesregierung

Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung veröffentlicht. Er informiert über weibliche Genitalverstümmelung und die Strafbarkeit der Durchführung – auch wenn die Tat im Ausland vorgenommen wird. Er ist in 15 Sprachen übersetzt und soll vor allem die Durchführung weiblicher Genitalverstümmelung bei Reisen in die Herkunftsländer verhindern. Er hat darüber hinaus auch eine präventive Schutzfunktion.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Auf der Webseite  des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gibt es den Schutzbrief zum Download in weiteren Sprachen.

Schutz vor sexueller Gewalt

Sexueller Gewalt verletzt die Persönlichkeitsrechte von Menschen und hinterlässt psychisch und physisch Spuren. Menschen vor sexueller Gewalt zu schützen und Betroffene zu unterstützen sind wichtige Anliegen der Stadt Karlsruhe.

Kinderschutz

Der Schutz von Kindern ist nach den gesetzlichen Vorgaben die wichtigste Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe. Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe bietet vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzauftrages.

Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind auch in Deutschland ein Problem. Häufig sind sie eng miteinander verknüpft: Opfer von Menschenhändlern werden nicht selten zur Prostitution gezwungen oder sexuell ausgebeutet. Hilfe unter Unterstützung finden Betroffene bei den Karlsruher Beratungsstellen.

Gewaltfrei leben

Häusliche Gewalt ist keine Privat­sa­che. Die Ächtung häusli­cher ­Ge­walt, der Schutz der Opfer und die Prävention sind wichti­ge öf­fent­li­che Aufgaben. Deshalb arbeitet das "Netz­werk "Häusliche Gewalt überwin­den" zusammen, um Gewalt zu stoppen und Opfer vor Gewalt zu schützen.

Gleichstellung Karlsruhe

Wir fordern und fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Karlsruher Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft. Rund um das Thema Gleichstellung sind wir Ansprechpartnerinnen für Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger.

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