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Schutz vor Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschrechtsverletzung! Als weibliche Genitalverstümmelung – Female Genital Mutiliation/Cutting (FGM/C) werden alle Praktiken bezeichnet, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden. Darunter fallen auch medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital.

Hilfsangebote

In Karlsruhe finden Betroffene Hilfe und Unterstützung in der medizinischen FGM/C-Sprechstunde am Städtischen Klinikum Karlsruhe sowie in der FGM/C-Beratung bei The Justice Project e. V..

Unterstützung durch Vernetzung

Im „Runden Tisch FGM/C“ vernetzt die städtische Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention seit Dezember 2024 die Akteurinnen und Akteure im Karlsruher Hilfesystem. Durch eine abgestimmte Kooperation von Sozialberatung, medizinischer Unterstützung, Behörden und weiteren Stellen können Betroffene bestmöglich unterstützt werden.

Nahaufnahme der Blüte einer roten Orchidee.

Weibliche Genitalverstümmelung

Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung veröffentlicht. Er informiert über weibliche Genitalverstümmelung und die Strafbarkeit der Durchführung – auch wenn die Tat im Ausland vorgenommen wird. Er ist in 15 Sprachen übersetzt und soll vor allem die Durchführung weiblicher Genitalverstümmelung bei Reisen in die Herkunftsländer verhindern. Er hat darüber hinaus auch eine präventive Schutzfunktion.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gibt es den Schutzbrief zum Download.

Weibliche Genitalverstümmelung ist weit verbreitet und wird fast weltweit praktiziert. Es sind nicht nur Mädchen und Frauen betroffen, die in afrikanischen, arabischen und süd-ostasiatischen Ländern leben. Betroffene leben auch in Europa, Nord- und Südamerika, Australien und Neuseeland.

Auch Mädchen und Frauen, die in Deutschland geboren sind, können Opfer von Genitalverstümmelung werden. Die Familien wenden sich an ausgewanderte Beschneiderinnen. Sie lassen den Eingriff im Geheimen vornehmen oder senden ihre Töchter in den Ferien in ihr Heimatland, um den Eingriff dort durchführen zu lassen.

Die Eingriffe werden vom Säuglings- bis in das Erwachsenenalter durchgeführt. In den meisten Fällen findet der Eingriff vor Beginn oder während der Pubertät statt.

Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung können schwere körperliche, psychische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

Laut einer aktuellen Schätzung lebten Ende 2024 in Deutschland fast 123.000 Frauen und Mädchen, die von einer weiblichen Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind.

Nach deutschem Recht (§ 226 a Strafgesetzbuch) ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Haftstrafe geahndet werden kann, auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Die Planung und Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung wird als Kindeswohlgefährdung betrachtet. Gemäß § 8 a Sozialgesetzbuch VIII und § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch sind Jugendämter und Familiengerichte verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Die Bedrohung durch Genitalverstümmelung ist im Asylrecht als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft festgelegt  (§ 3 Absatz 1 Asylgesetz). Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Formen der Gewalt erkennen

Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung

FGM/C – Beratung, The Justice Project e.V. Karlsruhe
Psychosoziale Beratung, rechtliche Aufklärung und medizinische Anbindung für Betroffene. Schulungen für Fachkräfte im Hilfesystem.
0721 82102730

www.thejusticeproject.de

FGM/C – Sprechstunde, Städtisches Klinikum Karlsruhe
Medizinische Sprechstunde an jedem ersten und letzten Freitag des Monats von 11 bis 12 Uhr. Die Sprechstunde findet in der gynäkologischen Ambulanz der Frauenklinik statt; für schwangere Patientinnen in der geburtshilflichen Ambulanz der Frauenklinik. Das Angebot umfasst die Behandlung akuter Beschwerden, medizinische Erstberatung mit Weiterverweisung (bei nicht akuten Fällen), Geburtsplanung und die Erstellung von Gutachten.
Gynäkologische Ambulanz der Frauenklinik: 0721 974-2450
Geburtshilfliche Ambulanz der Frauenklinik: 0721 974-2474
www.klinikum-karlsruhe.de

FGM/C - Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg, Afrokids International e.V.
Die zentrale Anlaufstelle für von FGM/C bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg informiert, berät, unterstützt und bietet weitreichende Vernetzung bei allen Fragen rund um weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C).
0711 3362113 (Telefonzeiten: Montag bis Donnerstag, 10 bis 15 Uhr)

fgmc-bw.de/kontakt

Freiburger Zentrum für Frauen mit Genitalbeschneidung, Universitätsklinikum Freiburg
Die Universitätsfrauenklinik bietet eine spezialisierte Sprechstunde für Frauen an, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Die Sprechzeiten sind jeden Montag ab 12 Uhr und nach individueller Absprache. Informationen zum Behandlungsangebot und dem Ablauf einer Behandlung sind auf der Webseite aufgeführt.
0761 270-29290

www.uniklinik-freiburg.de 

Schutz vor sexueller Gewalt

Sexueller Gewalt verletzt die Persönlichkeitsrechte von Menschen und hinterlässt psychisch und physisch Spuren. Menschen vor sexueller Gewalt zu schützen und Betroffene zu unterstützen sind wichtige Anliegen der Stadt Karlsruhe.

Kinderschutz

Der Schutz von Kindern ist nach den gesetzlichen Vorgaben die wichtigste Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe. Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe bietet vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzauftrages.

Gewaltfrei leben

Häusliche Gewalt ist keine Privat­sa­che. Die Ächtung häusli­cher ­Ge­walt, der Schutz der Opfer und die Prävention sind wichti­ge öf­fent­li­che Aufgaben. Deshalb arbeitet das "Netz­werk "Häusliche Gewalt überwin­den" zusammen, um Gewalt zu stoppen und Opfer vor Gewalt zu schützen.

Gleichstellung Karlsruhe

Wir fordern und fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Karlsruher Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft. Rund um das Thema Gleichstellung sind wir Ansprechpartnerinnen für Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger.

Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind auch in Deutschland ein Problem. Häufig sind sie eng miteinander verknüpft: Opfer von Menschenhändlern werden nicht selten zur Prostitution gezwungen oder sexuell ausgebeutet. Hilfe unter Unterstützung finden Betroffene bei den Karlsruher Beratungsstellen.

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