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Jährlich am 22. Mai, dem Vorabend der Verkündung des Grundgesetzes, finden die Karlsruher Verfassungsgespräche in den Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts statt. Sie tragen dazu bei, Karlsruhe als Stadt des Rechts sichtbar zu machen. Aus diesem Anlass diskutieren namhafte Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Wissenschaft zu aktuellen gesellschaftlichen Themen.
Die Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist am Freitag, 22. Mai 2026 ab 18 Uhr live zu sehen
Eine Zusammenfassung des Gesprächs wird am Sonntag, 24. Mai, 13 Uhr, im Fernsehprogramm von phoenix ausgestrahlt.
Die diesjährige Ausgabe der Verfassungsgespräche steht ganz im Zeichen des 75-jährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts. Im Rahmen dieser Feierlichkeiten wird die vom Gericht in Auftrag gegebene Studie „Verwandlung durch Recht“ vorgestellt, die die Entwicklung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus beleuchtet. Die Untersuchung zeigt, wie das Gericht seine Rolle in der jungen Bundesrepublik neu definierte und welche Bedeutung diese Phase für seine heutige Funktion und Rechtskultur hat.
Frau Prof. Dr. Isabel Heinemann, Direktorin des Instituts für Zeitgeschichte München−Berlin (IfZ), an dem die Studie entstanden ist, wird im Rahmen der Veranstaltung das Wort an die Gäste richten. Daran anschließend präsentieren die Autoren der Studie Dr. Eva Balz und PD Dr. Frieder Günther die zentralen Ergebnisse und geben damit einen fundierten Einblick in diese prägende Zeit.
An der anschließenden Podiumsdiskussion beteiligen sich:
Dr. Eva Balz ist Historikerin mit einem Schwerpunkt auf der deutschen Zeitgeschichte, der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der Gerichtsforschung. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin hat sie die vom Bundesverfassungsgericht beauftragte Studie „Verwandlung durch Recht“ über das Bundesverfassungsgericht nach dem Nationalsozialismus gemeinsam mit PD Dr. Frieder Günther verfasst.
Seit 2019 ist Dr. Katarina Barley Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Sie setzt sich für ein starkes Europa, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit ein. Zuvor war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sowie in weiteren Ministerämtern tätig. Vor ihrer politischen Laufbahn arbeitete sie als Richterin und Rechtsanwältin.
Prof. Dr. Pascale Cancik leitet die Professur für Öffentliches Recht, Geschichte des öffentlichen Rechts und Verwaltungswissenschaft am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR) der Universität Osnabrück. Sie arbeitet, juristische mit historischen Perspektiven verbindend, zu Demokratie und Rechtsstaat, insbesondere im Verfassungs- und Parlamentsrecht sowie im Umweltrecht. Gegenwärtige Forschungsthemen sind die Bedeutung von Verwaltungen und Regulierung („Bürokratie“) für die Praxis demokratischer Herrschaft und Gesellschaft sowie die Verbindung von Erinnerungskultur und Recht.
PD Dr. Frieder Günther ist Historiker und forscht zur deutschen Zeitgeschichte. Sein Schwerpunkt liegt auf der Rechts-, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte sowie der Gerichts- und Behördenforschung. Er arbeitete am Institut für Zeitgeschichte und ist Privatdozent an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2026 ist er in leitender Funktion bei der Stiftung Forum Recht tätig. Er leitete das vom Bundesverfassungsgericht beauftragte Forschungsprojekt „Verwandlung durch Recht“ über das Bundesverfassungsgericht nach dem Nationalsozialismus.
Joachim Telgenbüscher zählt zu den bekanntesten Geschichtsjournalisten in Deutschland. Er hat mehrere Jahre lang die Redaktion des Magazins GEO EPOCHE geleitet. Seit 2024 moderiert er mit dem Journalisten Nils Minkmar den wöchentlichen Geschichtspodcast „Was bisher geschah“ und begeistert darin ein breites Publikum für historische Zusammenhänge.
Jedes Jahr findet eine Podiumsdiskussion mit wechselnden Schwerpunkten und Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.
Die Themen der letzten Jahre waren:
Im Jahr 2025 befasste sich das Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „40 Jahre Schengen – Visionen und Gegenwart“. Auf der Bühne diskutierten Jean Asselborn, ehemaliger Außen- und Europaminister des Großherzogtums Luxemburg, Jeanne Barseghian, Bürgermeisterin der Stadt Straßburg, Prof. Dr. Birgit Glorius, Professorin für Humangeographie an der Technischen Universität Chemnitz, Prof. Dr. Stefan Kadelbach, Europarechtsexperte an der Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M. (London), führender Experte im Bereich des Europäischen Migrationsrechts an der Universität Konstanz.
Im Jahr 2024 befasste sich das Verfassungsgespräch mit dem Thema „Herausforderung Wohnen“. Auf der Bühne diskutierten Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz a. D., Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Rechtsanwältin in Berlin/Tübingen und Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen des Berliner Senats, der preisgekrönte international bekannte Architekt der Gegenwart Ole Scheeren sowie Christiane Varga, Soziologin und Zukunftsforscherin mit dem Schwerpunkt „Gesellschaftliche Transformation, Raumgestaltung und Design“. Mehr Informationen zur Podiumsdiskussion des 24. Karlsruher Verfassungsgesprächs gibt es im Stadtzeitungsartikel.
Im Jahr 2023 war das Thema des Verfassungsgespräches „Gute Schulden, schlechte Schulden – wie sinnvoll ist die schwarze Null?“. Auf der Bühne diskutierten Professor Dr. Georg Milbradt, Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Dresden, der freie Journalist, Autor und Podcaster Ole Nymoen, Fredericke Spiecker, Volkswirtin und Wirtschaftspublizistin sowie Professor Dr. Martin Werding, Professor am Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum.
Im Jahr 2022 hatte das Verfassungsgespräch „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ zum Thema. Auf der Bühne debattierten der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg Dr. Michael Blume, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie Berlin, Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofes und Prof. Dr. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimaforschung sowie Prof. Dr. Maren Urner von der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln.
Coronabedingt fand das Verfassungsgespräch ohne Publikum statt. Unter dem Titel „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ diskutierten der Bayerische Staatsminister des Inneren, für Sport und Integration Joachim Hermann und Boris Pistorius, der Niedersächsische für Inneres und Sport sowie die Polizeipräsidentin von Gelsenkirchen Britta Zur und Prof. Dr. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg.
Im Jahr 2020 wurde bei den Verfassungsgesprächen zum Thema „Digitaler Staat – Wohin treibt uns die Pandemie?“ diskutiert. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Podiumsdiskussion ohne Publikum statt. Auf der Bühne debattierten der Stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobel, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und Bundestagsabgeordnete Dr. Konstanze von Notz und Prof. Dr. Katharina Zweig von der Technischen Universität Kaiserslautern sowie Prof. Dr. Jens-Peter Schneider von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Das Verfassungsgespräch im Jahr 2019 stand unter dem Titel „70 Jahre Grundgesetz – Deutschland in guter Verfassung?“. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier eröffnete die Jubiläumsveranstaltung mit einer Ansprache. Anschließend diskutierten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Angelika Nußberger und die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph. D. sowie Bundesminister a.D. und Bundestagsmitglied Dr. Thomas de Maizière und der Bundestagsabgeordnete Dr. Gregor Gysi.
Die Verfassungsgespräche stehen unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Ausrichtende der Veranstaltung sind:
Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland und wurde am 8. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verkündet worden und trat am Tag darauf in Kraft. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland.
Das Grundgesetz setzt sich zusammen aus:
Es ist das höchste Gesetz in Deutschland und hat Vorrang vor allen anderen Deutschen Gesetzen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates notwendig. Artikel 1 und 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder können nicht verändert werden.