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Jährlich am 22. Mai, dem Vorabend der Verkündung des Grundgesetzes, finden die Karlsruher Verfassungsgespräche in den Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts statt. Sie tragen dazu bei, Karlsruhe als Stadt des Rechts sichtbar zu machen. Aus diesem Anlass diskutieren namhafte Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Wissenschaft zu aktuellen gesellschaftlichen Themen.
Die Verfassungsgespräche stehen unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Ausrichtende der Veranstaltung sind:
Im Jahr 2025 befasste sich das Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „40 Jahre Schengen – Visionen und Gegenwart“. Jörg Schönenborn, Programmdirektor des WDR, moderierte die Podiumsdiskussion. Zur Aufzeichnung der Diskussion.
Auf dem Podium diskutierten:
Der langjährige Luxemburger Außen- und Europaminister, Jean Asselborn, zählt zu den engagiertesten Verfechtern der europäischen Integration und hat die Entwicklung des Schengen-Raums über Jahrzehnte begleitet und mitgestaltet.
Jeanne Barseghian ist seit Juli 2020 Bürgermeisterin von Straßburg und leitet die Geschicke der „Hauptstadt Europas“. Als 1. Vizepräsidentin der Eurométropole Strasbourg (EMS) ist sie daneben für die grenzüberschreitenden, europäischen und internationalen Beziehungen im Großraum Strasbourg verantwortlich. Außerdem ist sie seit 2023 Präsidentin des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau und bringt so wertvolle Perspektiven zu den Herausforderungen und Potenzialen grenzüberschreitender Zusammenarbeit ein.
Prof. Dr. Birgit Glorius berät als stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration die Bundesregierung. Sie forscht zu Migration und Mobilität nach und innerhalb Europas sowie zur kommunalen Aufnahme von Geflüchteten.
Der renommierte Europarechtsexperte Prof. Dr. Stefan Kadelbach von der Goethe-Universität Frankfurt forscht zur Freizügigkeit innerhalb der Euröpäischen Union. Hierzu hat er zahlreiche Beiträge veröffentlicht und ist Mitverfasser des Handbuchs „Europäischer Freizügigkeitsraum – Unionsbürgerschaft und Migrationsrecht.“
Prof. Dr. Daniel Thym ist ein führender Experte im Bereich des Europäischen Migrationsrechts. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz sowie Direktor des Forschungszentrums Ausländer und Asylrecht (FZAA). Sein Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen, europäischen und internationalen Migrationsrecht.
Jedes Jahr findet eine Podiumsdiskussion mit wechselnden Schwerpunkten und Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.
Die Themen der letzten Jahre waren:
Im Jahr 2024 befasste sich das Verfassungsgespräch mit dem Thema „Herausforderung Wohnen“. Auf der Bühne diskutierten Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz a. D., Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Rechtsanwältin in Berlin/Tübingen und Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen des Berliner Senats, der preisgekrönte international bekannte Architekt der Gegenwart Ole Scheeren sowie Christiane Varga, Soziologin und Zukunftsforscherin mit dem Schwerpunkt „Gesellschaftliche Transformation, Raumgestaltung und Design“. Mehr Informationen zur Podiumsdiskussion des 24. Karlsruher Verfassungsgesprächs gibt es im Stadtzeitungsartikel.
Im Jahr 2023 war das Thema des Verfassungsgespräches „Gute Schulden, schlechte Schulden – wie sinnvoll ist die schwarze Null?“. Auf der Bühne diskutierten Professor Dr. Georg Milbradt, Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Dresden, der freie Journalist, Autor und Podcaster Ole Nymoen, Fredericke Spiecker, Volkswirtin und Wirtschaftspublizistin sowie Professor Dr. Martin Werding, Professor am Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum.
Im Jahr 2022 hatte das Verfassungsgespräch „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ zum Thema. Auf der Bühne debattierten der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg Dr. Michael Blume, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie Berlin, Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofes und Prof. Dr. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimaforschung sowie Prof. Dr. Maren Urner von der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln.
Coronabedingt fand das Verfassungsgespräch ohne Publikum statt. Unter dem Titel „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ diskutierten der Bayerische Staatsminister des Inneren, für Sport und Integration Joachim Hermann und Boris Pistorius, der Niedersächsische für Inneres und Sport sowie die Polizeipräsidentin von Gelsenkirchen Britta Zur und Prof. Dr. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg.
Im Jahr 2020 wurde bei den Verfassungsgesprächen zum Thema „Digitaler Staat – Wohin treibt uns die Pandemie?“ diskutiert. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Podiumsdiskussion ohne Publikum statt. Auf der Bühne debattierten der Stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobel, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und Bundestagsabgeordnete Dr. Konstanze von Notz und Prof. Dr. Katharina Zweig von der Technischen Universität Kaiserslautern sowie Prof. Dr. Jens-Peter Schneider von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Das Verfassungsgespräch im Jahr 2019 stand unter dem Titel „70 Jahre Grundgesetz – Deutschland in guter Verfassung?“. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier eröffnete die Jubiläumsveranstaltung mit einer Ansprache. Anschließend diskutierten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Angelika Nußberger und die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph. D. sowie Bundesminister a.D. und Bundestagsmitglied Dr. Thomas de Maizière und der Bundestagsabgeordnete Dr. Gregor Gysi.
Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland und wurde am 8. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verkündet worden und trat am Tag darauf in Kraft. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland.
Das Grundgesetz setzt sich zusammen aus:
Es ist das höchste Gesetz in Deutschland und hat Vorrang vor allen anderen Deutschen Gesetzen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates notwendig. Artikel 1 und 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder können nicht verändert werden.