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Datenschutzinformation

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Hausentwässerungsakte

Auskunft der Hausentwässerungsakte und zu Leitungen der Grundstücksentwässerung

 

 

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Datenschutzinformation)

 

 

Behörde

Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

Fax +49 721 133-3059

 

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Stadt Karlsruhe
Stabsstelle Datenschutz
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe

+49 721 133-3050 oder +49 721 133-3055
Fax +49 721 133-3059

 

Betroffenenrechte

Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) beschweren.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

Kosten

Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten beziehungsweise die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage

Die Auskunft über die Hausentwässerungsakte und zu Leitungen der Grundstücksentwässerung in Karlsruhe ist gebührenpflichtig. Die rechtskonforme Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden aufgrund der §§ 1,2,5 und 8 der Satzung Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) i.V.m. lfd. Nr.
1.5.1 des Gebührenverzeichnisses zum Zweck der Erhebung von Gebühren für eine Auskunft über Grundstücksentwässerungsleitungen erhoben und verarbeitet.

 

Geplante Speicherdauer

Die Daten werden ab dem Zeitpunkt der Beantragung einer Auskunft für drei Jahre gespeichert.

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden.)

Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt.

 

Verpflichtung Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung

Unbeschadet Ihrer Rechte aus der DSGVO sind Sie verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen, personenbezogenen Daten bereitzustellen (§§ 1,2,5 und 8 der Satzung Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren).

Sind Sie damit nicht einverstanden, kann Ihnen leider die gewünschte Auskunft von Grundstücksentwässerungsleitungen nicht erteilt werden.

 

Weitere Informationen

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