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Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
Fax +49 721 133-3059
datenschutz(at)zjd.karlsruhe.de
Stadt Karlsruhe
Stabsstelle Datenschutz
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe
+49 721 133-3050 oder +49 721 133-3055
Fax +49 721 133-3059
datenschutz(at)zjd.karlsruhe.de
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) beschweren.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
poststelle(at)lfdi.bwl.de
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten beziehungsweise die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Die Bearbeitung und Genehmigung von Entwässerungsgesuchen in Karlsruhe ist gebührenpflichtig; die Bearbeitung von Auflagen hinsichtlich der Schadensregulierung an privaten Entwässerungseinrichtungen hingegen ist gebührenfrei.
Sobald der Eigentümer jedoch innerhalb einer in der Auflage festgesetzten Frist und einer weiteren Nachfrist nicht reagiert, erfolgt hier eine gebührenpflichte Auflage/Verfügung zur Regulierung der Schäden an privaten Grundstücksentwässerungseinrichtungen.
Die rechtskonforme Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden aufgrund der §§ 1,2,5 und 8 der Satzung Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) i.V.m. lfd. Nr. 1.5.1 des Gebührenverzeichnisses zum Zweck der Erhebung von Gebühren für eine Bearbeitung und Genehmigung von Entwässerungsgesuchen erhoben und verarbeitet.
Die Daten werden ab dem Zeitpunkt der Genehmigung gespeichert, in der digitalisierten Hausentwässerungsakte auf dem jeweiligen Grundstück abgelegt und für den Zeitraum des Bestehens der Hausentwässerungsakte nicht gelöscht.
Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt.
Unbeschadet Ihrer Rechte aus der DSGVO sind Sie verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen, personenbezogenen Daten bereitzustellen (§§ 1,2,5 und 8 der Satzung Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren).
Sind Sie damit nicht einverstanden, kann Ihnen die gewünschte Genehmigung des Entwässerungsgesuches leider nicht erteilt werden.