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Radon – sicher leben und arbeiten

Radon kommt überall in der Umwelt vor. Es entsteht im Boden als Folge des radio­ak­ti­ven Zerfalls von natür­li­chem Uran, das im Erd­reich in vielen Gesteinen vorkommt. Alle Karlsruher Bürge­rin­nen und Bürger der Stadt Karlsruhe können Ra­don-Passiv­mes­sun­gen bei behördlich anerkann­ten Messstel­len ­kos­ten­güns­tig in Auftrag geben. Informationen und Kontaktadressen erhalten Sie auf dieser Seite.

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Die Abbildung steht symbolisch für die Verbreitung von Radon.

Radon kommt überall in der Umwelt vor. Es entsteht im Boden als Folge des radio­ak­ti­ven Zerfalls von natür­li­chem Uran, das im Erd­reich in vielen Gesteinen vorkommt. Es ist ein Zwi­schen­pro­dukt in der Zerfalls­reihe des Uran-238 über Ra­dium-226. Kurzlebige Radon-Folge­pro­dukte (Isotope von Po­lo­nium, Wismut und Blei) sind ebenfalls radioaktiv und haben eine sehr kurze Halbwerts­zeit. Ihre Atomkerne zerfallen in wenigen Minuten und senden dabei Alpha­strah­len aus, die mensch­li­ches Gewebe schädigen können.


Gesundheitsschutz

Das radio­ak­tive Edelgas Radon kann sich in Gebäuden ansam­meln und langfris­tig das Lungen­krebs­ri­siko der Bewohner erhöhen. Der größte Teil der Strahlung, der die Bevöl­ke­rung aus natür­li­chen Strah­len­quel­len in Deutsch­land ausgesetzt ist, ist auf Radon ­zu­rück­zu­füh­ren. Etwa fünf Prozent der Todesfälle durch­ ­Lun­gen­krebs in der Bevöl­ke­rung sind nach aktuellen Erkennt­nis­sen auf Radon und seine Zerfalls­pro­dukte in Gebäuden zurück­zu­füh­ren. In den Studien, die das Lungen­krebs­ri­siko durch Radon belegen, wurde die Radon­si­tua­tion über einen Zeitraum von 30 Jahren ­be­trach­tet.

Der Schutz vor Radon und seinen Risiken für die Gesundheit ist im Strah­len­schutz­ge­setz und in der Strah­len­schutz­ver­ord­nung ­ge­re­gelt. Als Maßstab für die Prüfung der Angemes­sen­heit von Maß­nah­men zum Schutz vor Radon dient gemäß Strah­len­schutz­ge­setz ein Referenz­wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Dies ist kein ­Grenz­wert, jedoch sind Schutz­maß­nah­men auch vorher schon ­sinn­voll.


Gesetzliche Verordnung

Das Strah­len­schutz­ge­setz sieht verschie­dene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Ra­don-Vorkommen zu schützen. Die Maßnahmen betreffen sowohl Wohn­ge­bäude als auch Arbeitsplätze. Bis Ende 2020 müssen die Bun­des­län­der ermitteln, in welchen Gebieten in vielen Gebäu­den eine hohe Radon-Konzen­tra­tion zu erwarten ist. In diesen ­Ge­bie­ten muss dann nach dem Strah­len­schutz­ge­setz die Radon-Konzen­tra­tion an Arbeitsplät­zen im Keller und im Erd­ge­schoss gemessen werden. Beträgt die Radon-Konzen­tra­tion am Ar­beits­platz mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen ­Maß­nah­men einge­lei­tet werden, um die Radon-Konzen­tra­tion zu senken.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim:

Radonlabor KIT
0721 608-22644

http://www.sum.kit.edu

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