Inklusive Sportlandschaft in Karlsruhe
Menschen mit Behinderung haben immer mehr Möglichkeiten in Karlsruhe sportlich aktiv zu werden. Seit 2013 unterstützt die Stadt Karlsruhe Sportvereine aktiv dabei, sich für ein Miteinander im Sport von Menschen mit und ohne Behinderung einzusetzen. Bewegung ist für Menschen mit Behinderung wichtig und von großer sozialer Bedeutung. Sport hilft, eigene Fähigkeiten zu erkennen und diese zu fördern.
Viele Sportvereine in Karlsruhe unterstützen Inklusion im Sport und bieten entsprechende Angebote unter qualifizierter Leitung an. Fragen Sie beim Sportverein bei sich "um die Ecke", wenn Sie an einem bestimmten Sportangebot teilnehmen möchten.
Unter diesem Motto wird am 20. September 2026 in Karlsruhe zum 9. Mal der Inklusionslauf im Rahmen des Baden-Marathons stattfinden. Start ist um 13:30 Uhr am Friedrichsplatz.
Als Zweierteam bestehend aus einem Partner mit Behinderung sowie einem Partner ohne Behinderung geht es für die Laufduos auf die letzten 4,1 Kilometer der offiziellen Marathonstrecke. Der Lauf endet wie alle anderen Läufe des Baden-Marathons im Ziel des Carl-Kaufmann-Stadion im „Runner's Heaven“. Neben einer Medaille erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Inklusionslaufs dort eine reichhaltige Verpflegung von alkoholfreien Getränken über Obst bis hin zu Gebäck. Der Runners Heaven lädt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu ein, den Nachmittag gemeinsam ausklingen zu lassen.
Beim VITREA-Inklusionslauf ist jeder herzlich willkommen und kann auf seine individuelle Art und Weise teilnehmen. Hier geht es zur Anmeldung
Mit dem Inkrafttreten neuer Förderkriterien für inklusive Maßnahmen in Karlsruher Sportvereinen startete 2013 die Umsetzung des Karlsruher Konzepts für mehr Inklusion im Sport. Ziel der Inklusionskampagne ist es, alle Beteiligten zu sensibilisieren und Information sowie Diskussion innerhalb der Vereine, der Gesellschaft und der Menschen mit Behinderungen anzuregen. Die Karlsruher Inklusionskampagne bietet Rahmenbedingungen für ein sinnvolles und respektvolles Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Sport.
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: Marketing- und PR-Konzeption, Erstellung von Print- und Digitalmedien sowie Informationsveranstaltungen.
Unterstützung von Inklusionssportfesten* (bis maximal 1.000 Euro pro Veranstaltungstag): Unterstützung sportpraktischer Maßnahmen, die die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Beispielsweise: Kosten für Gebärdendolmetscher*innen, Höranlagen, Mieten für Räume und Plätzen (sofern nicht vereinseigene Anlagen). Kosten für Kleinmaterialien, Layout und Druck von Flyern.
*Inklusionssportfeste sind zum Beispiel Sportfeste, die in Kooperation zwischen einem Sportverein und einer SBBZ, einer Werkstätte der HWK oder einem Behindertensportverein geplant und organisiert werden.
Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Übungsleiterkräfte. Nutzung der bestehenden Fortbildungsangebote beim BSB, BBS, WLSB, LSV und Special Olympics.
Anteilige Bezuschussung der Teilnahmegebühren für Aus- und Fortbildungmaßnahmen, die die Übungsleitenden im Rahmen ihrer Tätigkeit in inklusiven Sportangruppen wahrnehmen, werden in Höhe von 80 Prozent der anfallenden Kosten, max. mit 250 Euro pro Teilnehmer*in und Jahr bezuschusst.
Übernahme von Honoraren für Referent*innen im Rahmen von inklusiven Qualifizierungsmaßnahmen im Sport (maximal 250 Euro).
Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung werden mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe der gewährten Zuschusshöhe von 10 Prozent bis max. 1.500 Euro unterstützt.
Außerdem kann für die Grundausstattung bzw. Ergänzungsbeschaffung von Sportgeräten für inklusive Sportangeboten ein Zuschuss zur regulären Sportförderung benatragt werden. Bei der Anschaffung spezieller inklusiver Sportgeräte erhöht sich der Zuschuss der Stadt Karlsruhe um 10 Prozent (maximal 1.500 Euro).
Auf Antrag wird im Einzelfall ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 360 Euro pro Angebot und Jahr für eine zweite Übungsleiterkraft gewährt. Der Zuschuss ist vom Verein ausschließlich für die Aufwandsentschädigung der Übungsleiterkraft zu verwenden.
Bestehende Behindertensportgruppen und Behindertensportvereine können auf Antrag im Einzelfall einen Zuschuss für besondere Aufwendungen, Veranstaltungen oder Projekte erhalten.
Schul- und Sportamt
Sport