Inklusive Sportlandschaft in Karlsruhe

Menschen mit Behinderung haben immer mehr Möglichkeiten in Karlsruhe sportlich aktiv zu werden. Seit 2013 unterstützt die Stadt Karlsruhe Sportvereine aktiv dabei, sich für ein Miteinander im Sport von Menschen mit und ohne Behinderung einzusetzen. Bewegung ist für Menschen mit Behinderung wichtig und von großer sozialer Bedeutung. Sport hilft, eigene Fähigkeiten zu erkennen und diese zu fördern.
Viele Sportvereine in Karlsruhe unterstützen Inklusion im Sport und bieten entsprechende Angebote unter qualifizierter Leitung an. Fragen Sie beim Sportverein bei sich "um die Ecke", wenn Sie an einem bestimmten Sportangebot teilnehmen möchten.
Der Inklusionslauf ist Teil des Atruvia Baden Marathons am 17. September 2023. Beim Inklusionslauf starten Menschen mit und ohne Behinderung als Zweier-Teams und laufen gemeinsam auf den letzen sechs Kilometern der Marathonstrecke ins Carl-Kaufmann-Stadion über die Zielgerade. Die Anmeldung für den Inklusionslauf ist ab dem 8. Mai 2023 möglich.
Mit dem Inkrafttreten neuer Förderkriterien für inklusive Maßnahmen in Karlsruher Sportvereinen startete 2013 die Umsetzung des Karlsruher Konzepts für mehr Inklusion im Sport. Ziel der Inklusionskampagne ist es, alle Beteiligten zu sensibilisieren und Information sowie Diskussion innerhalb der Vereine, der Gesellschaft und der Menschen mit Behinderungen anzuregen. Die Karlsruher Inklusionskampagne bietet Rahmenbedingungen für ein sinnvolles und respektvolles Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Sport.
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: Marketing- und PR-Konzeption, Erstellung von Print- und Digitalmedien sowie Informationsveranstaltungen.
Übungsleiterinnen und Übungsleiter stärken: Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Übungsleiterkräfte
Bauliche Barrieren minimieren: Bei Maßnahmen, die zur barrierefreien Umgestaltung von Sportstätten notwendig sind, erhöht sich der Zuschuss der Stadt um 10 Prozent, maximal jedoch um 1.500 Euro.
Auf Antrag wird im Einzelfall ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 360 Euro pro Angebot und Jahr für eine zweite Übungsleiterkraft gewährt. Der Zuschuss ist vom Verein ausschließlich für die Aufwandsentschädigung der Übungsleiterkraft zu verwenden.
Bestehende Behindertensportgruppen und Behindertensportvereine können auf Antrag im Einzelfall einen Zuschuss für besondere Aufwendungen, Veranstaltungen oder Projekte erhalten.
Schul- und Sportamt
Sport