Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
(zum Beispiel: Christkindlesmarkt)
Stadt Karlsruhe
vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
Fax: +49 721 133-3059
E-Mail: datenschutz(at)zjd.karlsruhe.de
Stadt Karlsruhe
Stabsstelle Datenschutz
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe
+49 721 133-3050 oder 133-3055
Fax: +49 721 133-3059
datenschutz(at)zjd.karlsruhe.de
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
Eine erteilte Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
poststelle(at)lfdi.bwl.de
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten beziehungsweise die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Die personenbezogenen Daten werden zur Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Arbeiten im öffentlichen Straßenbereich erhoben.
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage der §§ 16 und 21 Straßengesetz-BW (StrG) sowie der §§ 44 bis 46 Straßenverkehrsordnung (StVO), zum Zwecke der Genehmigung von Gestattungen, Sondernutzungen, Aufbrüchen, Veranstaltungen und verkehrlichen Anordnungen im öffentlichen Straßenraum erhoben und verarbeitet.
Des Weiteren werden nach den Satzungen der Stadt Karlsruhe (7/4 Wochenmarktsatzung, 7/5 Jahrmarktsatzung, 7/6 Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste, 1/11 Sondernutzungsgebührensatzung, 9/1 Verwaltungsgebührensatzung), personenbezogene Daten für die Organisation und Genehmigung von Märkten und Sonderveranstaltungen (zum Beispiel: Christkindlesmarkt) erhoben und verarbeitet.
Empfänger der der Daten sind Polizeibehörden, Steuer- und Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte im Falle von Klagen, Träger öffentlicher Belange, öffentliche Verwaltungen und Verwaltungen der Länder und des Bundes.
Die Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
Unbeschadet Ihrer Rechte aus der DSGVO sind Sie verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen, personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Genehmigung nicht erteilt werden.