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Zwölf Euro mehr pro Vierbeiner

Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer steigen / Hundemarke abgeschafft

Ein weißer Hund bekommt ein Leckerli. Künftig ohne Marke: Hundehalterinnen und ​-halter müssen in Karlsruhe ab kommenden Jahr etwas tiefer in die Tasche greifen. © Monika Müller-Gmelin, Stadt Karlsruhe

In seiner Oktober-Sitzung hat der Gemeinderat die Erhöhung der Hunde-, der Zweitwohnungs- sowie der Vergnügungssteuer zum 1. Januar 2026 beschlossen. Für reichlich Diskussion sorgte dabei vor allem die Erhöhung der Hundesteuer. Jährlich kostet ein Hund künftig 144 Euro, zwölf Euro mehr als bisher. Im Gegensatz zu anderen Städten in Baden-Württemberg kostet auch jeder weitere Hund den gleichen Mehrbetrag. Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 115.000 Euro. Die Gemeinderatsfraktionen von CDU und Volt wollten eine weitere Erhöhung um 2,50 bis drei Euro, um davon die Beutel für ehrenamtlich betreute Hundekotbeutelspender zu finanzieren. Diese stehen mit etwa 25.000 Euro auf der Streichliste, die im Dezember im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert wird. Ebenfalls hat der Rat die Abschaffung der Hundemarke beschlossen. Zu den Gründen zählen der hohe Verwaltungsaufwand und die damit verbundene geringe praktische Relevanz der Marken.

Außerdem stimmte das Gremium zu, die Zweitwohnungssteuer von derzeit zwölf auf 14 Prozent anzuheben. Im Vergleich zu anderen Kommunen in Baden-Württemberg befindet sich Karlsruhe damit im oberen Bereich. So erhebt Freiburg 15 Prozent, Baden-Baden 20 bis 35 Prozent, gestaffelt nach Mietaufwand. Dieses Modell hatte auch Die Linke mit einem Änderungsantrag eingebracht, dem der Rat nicht gefolgt war. Mit der Erhöhung wird mit Mehreinnahmen in Höhe von etwa 130.000 Euro gerechnet.

Weitere Einnahmen von 300.000 Euro jährlich soll die Vergnügungssteuer erbringen. Diese steigt von derzeit 24 dann auf 25 Prozent. Damit liegt die Stadtverwaltung im noch zulässigen rechtlichen Bereich, andernfalls, so diskutierte der ­Gemeinderat, könne ein sogenanntes Erdrosselungsverbot ­drohen – dieses ­besagt, dass Abgaben nur so hoch sein dürfen, dass sie den Abgabepflichtigen nicht „erdrosseln“.  -has-

Dieser Artikel erscheint in der StadtZeitung Nr. 44 am 31. Oktober 2025. Die Inhalte der StadtZeitung schon lesen, bevor sie im Briefkasten steckt: Im ePaper sind alle Ausgaben digital verfügbar.

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