Erbracht werden sollen die zusätzlichen 60 Millionen Euro zum einen über 12 Millionen Euro Einsparungen durch eine Stellenbesetzungssperre, die OB Mentrup vom 1. März 2026 bis Jahresende bereits verhängt hat, zum anderen mit Mitteln aus den städtischen Beteiligungen: Nach dem Willen der Gemeindeordnung, sollen Beteiligungen einen „Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen“, so Finanzbürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz. Daher wird der Betriebskostenzuschuss an die KVVH auf 30 Millionen Euro reduziert. Innerhalb der KVVH – der städtischen Holding von Klinik, Verkehrsbetrieben, Rheinhäfen und Stadtwerken – schmilzt folglich das Eigenkapital um diesen Wert ab.
Zudem sollen 10 Millionen Euro Gewinnausschüttung der Volkswohnung dem städtischen Haushalt zugeführt werden, ebenso rund drei Millionen Euro aus der Karlsruher Fächer GmbH.
Wie OB Mentrup im Rahmen eines Pressegesprächs erläuterte, wollen beide Unternehmen die Beträge durch vorgezogene Verkäufe von Immobilienvermögen gegenfinanzieren. Die Gewinnabführungen hätten keine Auswirkungen auf etwa Miethöhe oder das Sanierungs- und Bauprogramm der Volkswohnung, versicherte Mentrup.
Von einem langwierigen Einsparverfahren wie im Herbst vergangenen Jahres wollte man absehen, erläuterte Mentrup, da sowohl die Sportlandschaft als auch etwa die Kultur auf die Umsetzung des im Dezember beschlossenen Haushalts angewiesen seien. „Wir brauchen jetzt endlich Ruhe, um den aktuellen Haushalt umsetzen zu können“, so Mentrup.
„Von den 60 Millionen spüren die Bürger nichts“, sagte Mentrup, „außer sie haben mit der Verwaltung zu tun.“ Hier könne es in manchen Bereichen zu Personalmangel kommen, sodass die Bearbeitungsdauer von Leistungen länger dauern könne oder auch etwa öffentliche Grünanlagen nicht in der Weise gepflegt werden könnten, wie man das gewohnt sei.
Regierungspräsidium friert Verpflichtungsermächtigungen ein
Der Haushalt 2026/2027 ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) zwar genehmigt worden, aber mit Einschränkungen: So hat das RP die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2028 und 2029 nicht genehmigt – eine Auflage, die es in sich hat: „Eigentlich ist das ein Investitionsstopp, der da formuliert wurde“, betonte Luczak-Schwarz. Denn dadurch könnten keine Investitionen mehr getätigt werden, die zu Zahlungsverpflichtungen ab dem Jahr 2028 führen. Derzeit seien davon aber auch Investitionen betroffen, die sich etwa vollständig aus Bundesmitteln finanzieren würden, Stichwort Sondervermögen, sodass man hierüber noch Gespräche mit dem RP führe.
Außerdem hat das RP die Kreditobergrenze auf 200 Millionen Euro festgesetzt. Hier müssen in 2026 13 Millionen Euro und in 2027 18 Millionen Euro Investitionen eingespart werden.
„Mittelfristig gibt es überhaupt keine Entlastung“, so OB Mentrup zur Planung für die nächsten fünf Jahre. Spätestens im Jahr 2027 müsse man brutal mit allen Beteiligten die Haushaltsjahre 2028/2029 vorbereiten. Ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen, wird sich zeigen, wenn im Juni die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung für Karlsruhe konkretisiert wurden. -has-