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Die Sanierung zählt zu den klassischen Aufgaben der Stadtplanung. In Karlsruhe gibt es verschiedene Gebiete, die als Sanierungsgebiete ausgewiesen sind oder waren. Ein zentraler Punkt im Sanierungsverfahren ist die Einbeziehung der Meinung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger.
6. Oktober 2023 – Sanierungssatzung rechtsverbindlich
Mit der Online-Veröffentlichung der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang rechtsverbindlich.
Der Gemeinderat hat am 19. September 2023 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Durlach Stadteingang als Satzung beschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung am 6. Oktober 2023 online unter www.karlsruhe.de wurde die Satzung rechtsverbindlich. Am selben Tag wurde zudem eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Genehmigungspflichten im Sanierungsgebiet regelt.
Mit einem Spaziergang durch das Gebiet und anschließendem Workshop im Bürgersaal.
Mit einem Informationsabend startete am 22. Januar 2020 das avisierte Sanierungsverfahren Durlach Stadteingang.
Gestaltung und städtebauliche Aufwertung des Bereichs Bahnhofsvorplatz/ Busbahnhof/ Willmar-Schwabe-Park als Stadteingang von Durlach
Verbesserte Wahrnehmung des „Stachus“ als weiterer Stadteingang und Auftakt der Durlacher Einkaufsinnenstadt sowie Gestaltung der Pfinztalstraße als wichtige Verbindung in die Durlacher Innenstadt
Aufwertung der Unterführung zwischen dem Bahnhof Durlach und der Untermühlstraße sowie der Unterführung Auer Straße/ Willmar-Schwabe-Park
Am 19. September 2023 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang förmlich festgelegt. Das Gebiet umfasst circa 17,9 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2036.
Die Sanierungsmaßnahme Durlach Stadteingang wird im vereinfachten Sanierungsverfahren umgesetzt. Somit ist die Ausübung der Kaufpreisbindung nicht notwendig. Durch den Verzicht auf die sanierungsrechtliche Verfügungssperre nach § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) entfällt die Genehmigungspflicht für die Fälle des § 144 Abs. 2 BauGB. Infolgedessen bedürfen lediglich die Fälle des § 144 Abs. 1 BauGB einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. Mit der am 06. Oktober 2023 amtlich bekanntgegebenen Allgemeinverfügung wurde die Genehmigung für Nutzungsvereinbarungen gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang allgemein erteilt, sodass lediglich die Fälle des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sanierungsrechtlich genehmigt werden müssen.
4. November 2022 – Sanierungssatzung rechtsverbindlich
Mit der Online-Veröffentlichung der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West rechtsverbindlich.
Der Gemeinderat hat am 25. Oktober 2022 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kaiserstraße-West als Satzung beschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung am 4. November 2022 online unter www.karlsruhe.de wurde die Satzung rechtsverbindlich.
Ebenfalls am 25. Oktober 2022 wurde die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung „Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Kaiserplatz“ vom 26. Mai 2020 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte online am 4. November 2022.
Vor etwa einem Jahr fand die Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West statt. Es wurde über die Sanierungsziele und geplanten Maßnahmen sowie das Sanierungsverfahren informiert. Mittlerweile wurden verschiedene Maßnahmen konkretisiert.
In der Informationsveranstaltung am 28. Februar 2024 wurde der Sachstand zu folgenden Projekten vorgestellt:
Für die Ausgestaltung des Friedrichsplatzes wurde ein Stimmungsbild von den rund 80 Anwesenden eingeholt.
Die Vorträge zu den einzelnen Themen und auch das Protokoll zur Veranstaltung mit der Dokumentation des Stimmungsbildes zum Friedrichsplatz, finden Sie hier.
Nachdem das Gebiet in ein Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde und per Sanierungssatzung der Stadt Karlsruhe nunmehr rechtsverbindlich ist, fand am 8. Februar 2023 die Auftaktveranstaltung im Stephansaal statt.
Rund 80 Interessierte haben sich informiert über
Am 25. Oktober 2022 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West förmlich beschlossen. Das Gebiet umfasst circa 29,6 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2035.
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbundenen sanierungsrechtlichen Instrumentarien wie der Kaufpreisprüfung und -genehmigung ist es möglich Boden- und Grundstückspreis-Spekulation Einhalt zu gebieten und für eine Preisstabilität Sorge zu tragen.
Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wieder eingestellt werden.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.
In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.
23. Mai 2025 – Informationsveranstaltung WestBahnHUB
Um 16 Uhr werden die Entwurfsplanungen rund um den Westbahnhof ausführlich erläutert. Treffpunkt ist der Bahnhof Karlsruhe-West unterhalb der Grünwinkler Brücke.
Um eine Anmeldung unter sanierung(at)stpla.karlsruhe.de wird gebeten.
Entwurf Büro Pool Architekten und Studio Vulkan 37 MB (PDF)
Entwurf Büro Treibhaus und Teleinternetcafé 74 MB (PDF)
Entwurf Büro Setup 9,09 MB (PDF)
Entwurf Büro Bauchplan 14,54 MB (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Städtebauliche Rahmenpläne und städtebauliche Studien
Der Gemeinderat hat am 21. Juli 2020 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Gewerbegebiet Grünwinkel als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung am 31. Juli 2020 im Stadtanzeiger wurde die Satzung rechtskräftig.
19. September 2024 – Unternehmenslunch – Schwerpunkt „Energie“
Im Rahmen eines kleinen Mittagslunches stellte Frau Idrissova von der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH die Kompetenzstelle Energieeffizienz Mittlerer Oberrhein vor. Unternehmen haben die Chance im Rahmen eines ersten kostenlosen Checks unentdeckte Energie- und Ressourceneinsparungen zu entdecken.
Im ICF Ellipse fand eine Informationsveranstaltung zur Neugestaltung des Areals Westbahnhof statt. Erste Überlegungen und das weitere Vorgehen wurden vorgestellt.
Da eine Sanierungs-Auftaktveranstaltung vor Ort pandemiebedingt leider nicht durchführbar ist, finden Interessierte unter Öffentlichkeitsarbeit einige Videos, die Einblicke in das Sanierungsverfahren und bereits erfolgte Planungsschritte geben.
Das Gewerbegebiet Grünwinkel steht im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt REGEKO (Ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement durch Kooperation).
Am 21. Juli 2020 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Das Gebiet umfasst circa 60,8 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2033.
Die Sanierungsmaßnahme Gewerbegebiet Grünwinkel wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbundenen sanierungsrechtlichen Instrumentarien wie der Kaufpreisprüfung und -genehmigung ist es möglich Boden- und Grundstückspreis-Spekulation Einhalt zu gebieten und für eine Preisstabilität Sorge zu tragen.
Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wieder eingestellt werden.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.
In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.
Am Dienstag, 8. Oktober 2024 um 18 Uhr findet im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen eine Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet Grötzingen Ortsmitte statt.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung wollen wir Sie über den aktuellen Stand der Maßnahmen und der Schwerpunktbereiche informieren.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Anregungen!
In seiner Sitzung hat der Ortschaftsrat Grötzingen die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltung zur Kenntnis genommen, den aktuellen Stand der vorbereitenden Untersuchungen mit den Sanierungszielen, der Maßnahmenübersicht, der Empfehlung zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes und der Verfahrenswahl beraten und die Freigabe zur Ausarbeitung des nun vorliegenden Berichts der vorbereitenden Untersuchungen gegeben.
Gemeinsam mit der Ortsverwaltung und dem Stadtplaner Thomas Sippel wurden vor Ort mögliche Themen und Ziele im Ortskern betrachtet und diskutiert. Wünsche und Anregungen zur Konkretisierung der Sanierungsziele und Maßnahmen wurden aufgenommen. Es wurde über die Chancen eines Sanierungsgebiets informiert.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden in einem aktiven Dialog mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern erarbeitet.
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchung werden für die Ortsmitte Grötzingen die folgenden 13 Handlungsfelder als wesentliche inhaltliche Aspekte einer Sanierungsmaßnahme definiert:
Am 22. Oktober 2019 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Grötzingen Ortsmitte förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Das Gebiet umfasst circa 16,9 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2031.
Ende März 2019 wurde die Sanierungsmaßnahme in das Bund- Länder- Programm ,,Aktive Stadt und Ortsteilzentren (ASP)'' aufgenommen.
Die Sanierungsmaßnahme Grötzingen Ortsmitte wird im vereinfachtenSanierungsverfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbundenen sanierungsrechtlichen Instrumentarien wie der Kaufpreisprüfung und -genehmigung ist es möglich Boden- und Grundstückspreis-Spekulation Einhalt zu gebieten und für eine Preisstabilität Sorge zu tragen.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.
In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.
Wettbewerbsverfahren zur Entwicklung des ehemaligen Postgiroareals, Kriegsstraße 100
Die Eigentümerin, die Firma Unmüssig Projektgesellschaft XV mbH (Freiburg), führte in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren für das Postgiroareal am Ettlinger Tor durch. Ziel ist ein zukunftsweisendes Konzept für dieses städtebaulich wichtige Areal.
Nach Abschluss der ersten Wettbewerbsstufe – mit 15 eingereichten Arbeiten – hat die Jury sechs Entwürfe für die Vertiefungsphase ausgewählt. Diese überarbeiteten Planungen wurden am 3. November 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt:
Die abschließende Jurysitzung fand am 4. November 2025 statt. Die Preisträger des Wettbewerbs stehen fest:
1. Preis: Max Dudler GmbH, Berlin mit BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten Part.GmbH, Frankfurt a. M.
2. Preis: Lederer Ragnasdóttir Architekten, Berlin mit Baumschlager Eberle Architekten, Berlin mit Luz Landschaftsarchitektur, Stuttgart
Anerkennungen (gleichrangig)
Die Wettbewerbsarbeiten zur Entwicklung des ehemaligen Postgiroareals (Kriegsstraße 100) wurden, für die Öffentlichkeit zugänglich, am 6. und 7. November sowie am 10. und 11. November, jeweils von 11 bis 14 Uhr im ehemaligen Postgiroamt, Kriegsstraße 100, 6. Obergeschoss, Kantine, ausgestellt.
Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung am 3. November 2025 3,00 MB (PDF)
Präsentation der Öffentlichkeitsveranstaltung am 3. November 2025 3,76 MB (PDF)
Der Gemeinderat hat am 20. März 2018 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Ost als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung am 29. März 2018 im Stadtanzeiger wird die Satzung rechtskräftig.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat am 20. März 2018 beschlossen die besonderen Vorkaufsrechtsatzungen für die Quartiere „Südliches Innenstadtquartier Kreuzstraße“ und „Östliche Kaiserstraße“ aufzuheben. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Aufhebung der Satzungen am 6. April 2018 im Stadtanzeiger ist die Aufhebung der Satzungen rechtskräftig.
Die Stadt Karlsruhe entwickelt ein Konzept zur Entsiegelung der Innenstadt. Ziel ist es, öffentliche Flächen zu begrünen und natürliche Bodenfunktionen – wo möglich – wiederherzustellen.
Zum Entsiegelungskonzept der Innenstadt Karlsruhe
Für ausgewählte Orte entstehen Pilotplanungen, unter anderem für den Kronenplatz.
Im öffentlichen Workshop am 14. Juli 2025 im jubez wurden drei Visionen vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse finden Sie hier:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Berlin 18 Kommunen für modellhafte Klimaquartiere aus – darunter auch Karlsruhe. Prämiert wurden die Sanierungsgebiete Innenstadt Ost und Kaiserstraße-West für ihre vorbildliche Einbindung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Städtebauförderung.
Karlsruhe setzte mit dem städtebaulichen Klimaanpassungsplan von 2013 bundesweit Maßstäbe. Die Innenstadt wurde dabei als „Hot Spot“ identifiziert und als Klimasanierungsgebiet ausgewiesen. Seither werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt – von mehr Bäumen und größeren Pflanzbeeten im öffentlichen Raum bis hin zu Förderungen für private Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen. Eine Grünsatzung verpflichtet zudem bei baulichen Veränderungen zu Dach- und Fassadenbegrünungen. Ergänzend wird aktuell ein Entsiegelungskonzept erarbeitet, das künftig auf die Gesamtstadt ausgeweitet werden soll.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anregungen für das weitere Verfahren zu formulieren. Der Investor, das Büro, das die Wettbewerbsauslobung betreut, sowie das Stadtplanungsamt und Herr Bürgermeister Fluhrer waren anwesend und standen Rede und Antwort. Rund 55 Interessierte haben sich über das anstehende Wettbewerbsverfahren zur Entwicklung des ehemaligen Postgiroareals informiert.
Um die laufenden Sanierungsmaßnahmen transparenter zu gestalten, lud das Stadtplanungsamt Interessierte herzlich ein, am 17. Juli 2024 an der Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet Innenstadt Ost im Redtenbacher Hörsaal auf dem KIT Campus Süd teilzunehmen.
Zunächst wurde ein Überblick über die bereits umgesetzten und bald bevorstehenden Maßnahmen gegeben. Anschließend wurde als Schwerpunktthema die aktuelle Planung zum Umbau der östlichen Kaiserstraße im Abschnitt zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor vorgestellt. Ziel des geplanten Umbaus ist die Minimierung der räumlichen Trennwirkung der Straßenachse durch Optimierung des Straßenquerschnitts. Hierfür sollen der Kfz-Verkehr und die Straßenbahntrassen gebündelt und der nicht motorisierte Individualverkehr im Verlauf der Straßenachse gestärkt werden. Insbesondere liegt die Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität durch Gestaltung verbreiterter Gebäude- und Geschäftsvorfelder im Fokus. Grünbeete und eine Baumreihe ergänzen und gliedern die unterschiedlichen Nutzungsbereiche.
Während der Präsentation gab es zahlreiche Wortmeldungen von den Teilnehmenden. Vor allem die Themen Verkehr in der Waldhornstraße, Parken für Anwohnende und Öffnung der östlichen Kaiserstraße von Osten nach Westen (für Anwohnende) wurden der Verwaltung zur Prüfung mitgegeben. Im Nachgang zur Präsentation boten die Planerinnen individuelle Gespräche zu den Planungen an.
Weshalb sieht die Planung nur eine West-Ost-Kfz-Fahrrichtung vor und nicht eine Befahrbarkeit in beide Richtungen? Weshalb wird keine Anliegerstraße eingerichtet?
(im Nachgang zur Informationsveranstaltung)
Die Planung sieht für den Umbau des Straßenabschnitts die Bündelung des Kfz-Verkehrs stadtauswärts auf der vorhandenen Straßenbahntrasse vor. Die nördliche Fahrbahnachse, die mit der bereits vollzogenen Verlegung des Kfz-Verkehrs keine verkehrliche Funktion hat, soll für ein erweitertes Vorfeld vor dem Campus Süd zur Stärkung der Fußwege- und Radwegebeziehungen (Rad-City-Route) genutzt werden. Durch den „Wegfall“ der südlichen Fahrbahntrasse kann ein verbreitertes Vorfeld am Nordrand Dörfle unter anderem für die vorhandenen Geschäfte und Gastronomiebetriebe (Außengastronomie), Fußgänger*innen, Lieferverkehr sowie ein Radfahrstreifen entstehen. Im Bereich der Fasanenstraße ist eine signalisierte Fußgängerquerung (Fußgängerampel) zur Anbindung des KIT Campus vorgesehen.
Begründung:
In der Kaiserstraße zwischen Waldhornstraße und Durlacher Tor gibt es auf der Nordseite nur einen Anlieger – das KIT, das für den Kfz-Verkehr über die Engesserstraße an das bestehende Straßennetz angeschlossen ist. Auf der Südseite hingegen liegen eine Vielzahl an Geschäften, Gastronomiebetrieben und Wohngebäude, die eine direkte Anbindung (zum Beispiel Anlieferung, Kundenverkehr, Ver- und Entsorgung und vieles mehr) erfordern. Daher ist die Fahrtrichtung „West nach Ost“ erforderlich. Bei der Gegenrichtung wären ständige Querungen über die Gleise erforderlich, die zu einem erheblichen Gefährdungspotential und zu Behinderungen im Straßenbahnbetrieb führen würden.
Ziel der Planung ist es – abgeleitet auch aus übergeordneten Zielsetzungen, wie zum BeispielB. dem Klimaschutzkonzept zur CO2-Einsparung, den nicht motorisierten Individualverkehr zu fördern und den Umweltverbund zu stärken –, dem deutlich gestiegenen Fuß- und Radverkehrsaufkommen Rechnung zu tragen. Das KIT ist ein bedeutender Erzeuger dieser Verkehrsarten. Eine direkte Anbindung an ein breites und komfortables Angebot auf der Nordseite ist daher sinnvoll und zielführend.
Wie in der Veranstaltung bereits erläutert, ist die Einrichtung einer „Anliegerstraße“ – gleich welcher Richtung – kein praktikables Instrument, da dies nicht kontrolliert werden kann. Die Stadt Karlsruhe weist keine Anliegerstraßen in der Innenstadt aus. Eine Sperrung des Durchgangsverkehrs vom Zirkel kommend, ist aufgrund der notwendigen Ableitung der Verkehrsströme Richtung Osten nicht zielführend.
4. November 2021 – Junge und kreative Stadtmöbel auf Kronenplatz aufgestellt
Eines der Kernprojekte im Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ ist die Aktivierung des Kronenplatzes. Zur Konzeptfindung wurden in den vergangenen Jahren einige Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt, die gezeigt haben, dass der Kronenplatz künftig das Gesicht eines jungen und kreativen Platzes erhalten soll. Als wichtiges Element wurde dabei eine entsprechende, für den Platz identitätsstiftende Möblierung sowie Begrünungselemente gefordert. In diesem Zuge wurden im vergangenen Jahr einige Bäume und zwei Stadtmöbel des Modells „Viena“ der Firma Enzis aufgestellt und erprobt. Diese Möbel stehen bereits auf den Plätzen vieler europäischer Großstädte und werden gut angenommen. Sie können einzeln aufgestellt werden, sind aber auch gruppier- oder gar stapelbar.
Da die Möbel auch in Karlsruhe sehr gut angenommen wurden, hat sich die Stadt entschieden, 16 weitere Möbel dieses Typs zu bestellen, welche seit 4. November 2021 auf dem Platz stehen und bereits jetzt zu einer intensiveren Aneignung durch junge Menschen führen. Ab Frühjahr 2022 werden die Möbel zudem ganzjährig durch Begleitgrün ergänzt. Somit gewinnt der Platz im Sommer wie im Winter deutlich an Attraktivität und Aufenthaltsqualität hinzu.
Im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung „50 Jahre Städtebauförderung“ fand Mitte Oktober 2021 im Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ ein Hinterhofrundgang statt. Bei dem rund zweistündigen Rundgang wurden acht Hinterhöfe rund um den Kronenplatz und den Berliner Platz besichtigt. Den Teilnehmenden wurde Zugang zu bereits begrünten, teilbegrünten und vollversiegelten Hinterhöfen gewährt. Vor Ort wurde jeweils über die Möglichkeiten zur Entsiegelung und Begrünung sowie den Bedingungen und Modalitäten einer Förderung beraten und diskutiert.
Am 28. und 30. September 2020 fanden jeweils von 15 bis 18 Uhr zwei Infostände zur Begrünung im Sanierungsgebiet Innenstadt Ost auf dem Kronenplatz beziehungsweise dem Lidellplatz statt. Der Infostand auf dem Kronenplatz wurde im Rahmen einer Pressekonferenz von Herrn Bürgermeister Daniel Fluhrer eröffnet. An den Infoständen konnten Eigentümer und Eigentümerinnen, Mieter und Mieterinnen und Interessierte sich über die Themen Begrünung im Sanierungsgebiet (Hof, Dach und Fassaden), Fördermöglichkeiten und ehrenamtliches Engagement im öffentlichen Grün informieren. Die Infostände waren gut besucht und die Beschäftigten des Stadtplanungsamt sowie des Gartenbauamts waren nahezu durchgehend im Gespräch mit Interessierten.
Am 30. Juli 2020 fand das Vernetzungstreffen der Angrenzenden des Kronenplatzes im Großen Saal des Jugend- und Bildungszentrums statt. Ziel des Treffens war es, eine Diskussion über organisationsübergreifende Veranstaltungsformate zur Bespielung des nördlichen Kronenplatzes zu führen, bereits bestehende Ideen weiterzuentwickeln und zusammenzutragen sowie die Ausbildung eines Netzwerks der lokalen Kronenplatzakteure anzustoßen. Im Rahmen einer Großgruppendiskussion wurden zunächst Ideen ausgetauscht und Anregungen gegeben. Schließlich wurden die Themen Bühne & Tribüne, (Gastro-)Container, Sitzmöbel und Sport-/Bewegungsflächen in Kleingruppen an Stellwänden bearbeitet. Die Ergebnisse wurden im Anschluss des Workshops zusammengeführt. Erste Maßnahmen werden im Sommer 2021 umgesetzt.
Am 17. Juli 2020 fand der Workshop der Sozial- und Jugendbehörde „Gut leben in der Innenstadt Ost“ statt, der pandemiebedingt digital ausgetragen wurde. Der Workshop soll zur Vernetzung der unterschiedlichen sozialen Akteuren und Akteurinnen im Stadtteil beitragen und dabei helfen, dass besser auf die Bedarfe der verschiedenen Bewohnergruppen eingegangen werden kann. Mit diesem Treffen soll ein erster Schritt hin zu einem Stadtteilnetzwerk in der Innenstadt Ost gegangen werden. Nach einer Vorstellungsrunde wurden in den drei Workshopräumen „Gute Nachbarschaft“, „Anlässe und Räume für Begegnung“ und „Bürgerschaftliches Engagement“ über die entsprechenden Themen diskutiert und die Ergebnisse anschließend präsentiert. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass bei den Teilnehmenden großes Interesse an einer weiteren Vernetzung und Zusammenarbeit besteht.
Am 17. Februar 2020 führte der Stadtjugendausschuss im Jugend- und Bildungszentrum am Kronenplatz eine Jugendbeteiligung durch, die insbesondere die Neuausrichtung des Kronenplatzes zum Thema hatte. Jugendliche und junge Erwachsene waren aufgerufen unter dem Motto „Erschaffe deinen Raum am Kronenplatz“ ihre Ideen einzubringen, zu diskutieren und gemeinsam ein Modell zu entwerfen. Die erarbeiteten Ideen wurden von einigen Teilnehmenden am 4. März 2021 auch dem Sanierungsbeirat der Innenstadt Ost vorgestellt.
Am 6. Februar 2020 fand im Jugend- und Bildungszentrum von 10 bis 12 Uhr eine Lenkungsgruppe zum Kronenplatz statt, an der entsprechende Stellen der Stadtverwaltung sowie Akteure und Akteurinnen in Zusammenhang mit dem Kronenplatz teilnahmen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand insbesondere die Neuausrichtung des nördlichen Kronenplatzes und ein damit einhergehendes Konzept zur Bespielung diese Platzraumes. Die Anwesenden waren sich einig, dass das Ziel sein müsse, den Platzraum im Tagesgang differenziert und möglichst für unterschiedliche Zielgruppen zu bespielen. Um dies zu bewerkstelligen ist sowohl die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur und eines Mobiliars als auch die Ausbildung eines Netzwerks der Kronenplatz-Angrenzenden notwendig. Welche konkreten Anforderungen dabei erfüllt sein müssen, soll in einem weiteren Treffen zwischen der Stadt und den Kronenplatz-Akteuren und Akteurinnen erarbeitet werden.
„Die Ideen für eine Neuausrichtung des Kronenplatzes sind überraschend positiv und nach vorne gerichtet“, fasste Heike Dederer vom Stadtplanungsamt den Ende November stattgefundenen Anwohnerworkshop zum Kronenplatz zusammen.
Dieser ist wesentlicher Handlungsschwerpunkt im IQ-Leitprojekt Sanierungsgebiet Innenstadt Ost. Parole des Abends: den Kronenplatz zur innerstädtischen Marke machen. Aufenthaltsbereiche mit Qualität, Licht-Inszenierung, eine künstlerische Fassaden-Gestaltung oder auch bessere Rahmenbedingungen für Gastronomie und Einzelhandel lauteten Wünsche hierzu. Und: Akteure wie jubez, KIT, Cola Taxi Okay, die Anstoß, Einzelhandel und Gastronomie sowie Anwohnernde sollten den Platz im gegenseitigen Miteinander besser bespielen.
Erste positive Veränderungen werden 2020 erwartet mit den Entwicklungen im Triangel-Gebäude des KIT und durch Absicht des jubez, das Erdgeschoss am Kronenplatz mitzunutzen. Am Ende gehe es auch um Mut und ein Budget zur Umsetzung, war Meinung im Workshop. Gerade, weil er noch unfertig ist, habe der Kronenplatz eine Chance, Klaus Winkler vom Bürgerverein Altstadt appellierte an alle Angrenzer, bei der Aktivierung des Kronenplatzes weiter dabei zu sein. Kommenden März wird der Dialog zur Belebung des Kronenplatzes weitergeführt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden konkretisiert.
Mit einem Informationsabend startete am 10. Juli um 19 Uhr das Sanierungsverfahren Innenstadt Ost. Zur Auftaktveranstaltung lud die Stadt alle Interessierten in den Großen Saal des jubez am Kronenplatz ein.
Themen: Das Stadtplanungsamt und das Büro Sippel informieren ausführlich
Mittwoch, 4. Oktober 2017, 18 bis 20 Uhr im Fritz-Haller-Hörsaal des Karlsruher Institus für Technologie – Campus Süd
Themen: Soziales Miteinander, soziale Mitte/Treff, soziale Kontrolle, Sicherheitsempfinden
Montag, 27. Juni 2016, 19 bis 22 Uhr im Jubez, Cafe
Themen: Zukünftige Funktion der östlichen Kaiserstraße und der angrenzenden Plätze, Vernetzung zwischen Bildungsstandort und Innenstadt, Öffnung KIT, Kontext zum Dörfle
Mittwoch, 22. Juni 2016, 19 bis 22 Uhr, im Raum Fidelitas der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Oberrhein
Themen: Aufwertungsoptionen, Vernetzungsmöglichkeiten, klimatische Verbesserungsmaßnahmen anhand von Beispielblöcken
Dienstag, 14. Juni 2016, 19 bis 22 Uhr im Jubez, Cafe
Im Januar/Februar 2016 hat das Amt für Stadtentwicklung bereits eine Befragung der Wohnungseigentumsgemeinschaft im Gebiet durchgeführt. Am Mittwochabend, 6. April 2016, wurden im Bürgersaal erste Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Anschluss wurde an drei Stationen mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert.
Unerwünschte Nutzungen wie zum Beispiel der Betrieb von das Umfeld störende Gaststätten, Bars oder barähnliche Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Bordelle, Spielsalons, Spielhallen, Bowlingbahnen, Diskotheken und Wettbüros sowie Einrichtungen im Niedrigpreissortiment (wie Telefon-/Handyläden sowie Internetcafés) sind künftig auszuschließen und Wohnungsprostitution ist einzudämmen. Diese Nutzungen stehen der angestrebten Inwertsetzung der zentralen Lagen entgegen und wirken sich negativ auf das Umfeld aus. Das bestehende Rotlichtviertel in der Brunnenstraße ist davon ausgenommen.
(Zur Reglementierung der Vergnügungsstätten wird derzeit ein Bebauungsplan Vergnügungsstätten für die Innenstadt erarbeitet.)
Um dem Trading-Down-Effekt insbesondere in der östlichen Kaiserstraße entgegenzuwirken, sollen die Grundstücke beziehungsweise Gebäude, die unerwünschte Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder auch Handels- bzw. Gastronomienutzungen im Niedrigpreissortiment beziehungsweise Leerstände aufweisen, im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Karlsruhe zur Gewährleistung der Umsetzung der Sanierungszielsetzungen erworben werden. Der Erwerb soll vorrangig zugunsten eines Dritten (Volkswohnung, Karlsruher Fächer GmbH) erfolgen, die als Tochtergesellschaften der Stadt zur Umsetzung der Sanierungszielsetzungen als verlässlicher Partner agieren. Damit soll auch der befürchteten Entwicklung von Wohnungsprostitution entgegengewirkt werden. Weiterhin soll der intensivierte Erwerb von Gebäuden eine mietpreisberuhigende Signalwirkung haben.
Am 20. März 2018 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Das Gebiet umfasst circa 30,4 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2030.
Die Sanierungsmaßnahme Innenstadt Ost wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbundenen sanierungsrechtlichen Instrumentarien wie der Kaufpreisprüfung und -genehmigung ist es möglich Boden- und Grundstückspreis-Spekulation Einhalt zu gebieten und für eine Preisstabilität Sorge zu tragen.
Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wieder eingestellt werden. Dabei sind jedoch die Bodenwertsteigerungen ausgehend von der U-Strab-Maßnahme und die Bodenwertsteigerung, welche sich über die Sanierungsmaßnahmen ergeben, differenziert zu betrachten.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.
In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.
Um weiteren negativen Entwicklung im Quartier entgegen zu wirken, hat der Planungsausschuss dem Gemeinderat empfohlen die Sanierungssatzung unabhängig von einer Förderzusage seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württembergs zeitnah zu beschließen. Die erhoffte Bewilligung von Städtebaufördermitteln verzögert sich aufgrund der späten Regierungsbildung und damit verbundenen Bildung des Bundeshaushalts 2018.
Im Bereich der östlichen Kaiserstraße sind augenscheinliche städtebauliche Missstände feststellbar. Ein Trading-Down-Effekt hat Einzug gehalten. Billigläden, Leerstände und ausufernde Werbeanlagen prägen das Erscheinungsbild in den Erdgeschosszonen. Auch die Obergeschosse, die für Dienstleistungen und auch Wohnen vorgesehen sind, sind mindergenutzt oder stehen zum Teil leer. Dieser Trend wird sich nach Umsetzung der Kombilösung nicht von allein umkehren, da zum einen sich der Einzelhandel aufgrund der Konkurrenz der großen Einkaufszentren und zunehmend der Internetanbieter weiter rückläufig entwickeln wird. Insbesondere hat sich die zentrale und attraktive Einkaufslage in Karlsruhe zwischen Friedrichsplatz, Ludwigsplatz und Europaplatz etabliert. Zum anderen besteht kein attraktives Wohnungsangebot für unterschiedliche Ansprüche und soziale Marktsegmente, das ebenfalls zur Belebung der Innenstadt beitragen würde.
Das Gebiet ist in der Erfüllung der Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, erheblich beeinträchtigt.
Letzte Veranstaltung
21. Juli 2021 (siehe Öffentlichkeitsarbeit)
Stadtteilkonferenz zum Sanierungsgebiet Alt-Knielingen Ortskern
Öffentliche Maßnahmen
2020 - Umbaumaßnahmen der Lauterburger Straße und anschließender Umbau der Lothringer Straße.
2019/2020 - Modernisierung des Gebäudes des ehemaligen alten Rathauses in der Saarlandstraße.
Die Stadtteilkonferenz wurde online per web.ex durchgeführt. Die Konferenz wurde moderiert von den Büros werkplan und KOBRA, die bereits das Stadtteilentwicklungskonzept für Knielingen (2016) sowie die vorbereitenden Untersuchungen (2016) für das Sanierungsgebiet Alt-Knielingen Ortskern erarbeitet sowie den Bürgerdialog gestaltet haben. In einem Chat konnte kommuniziert und diskutiert werden.
Folgende Themen wurden behandelt:
Die Präsentationen zu den einzelnen Themen sowie den Chatverlauf können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen.
Seit 2017 ist der Ortskern von Alt-Knielingen Sanierungsgebiet und im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - lebenswerte Quartiere gestalten“ (früher „Soziale Stadt“). Einige der im Stadtteilentwicklungskonzept Knielingen (STEK 2016) enthaltenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen (2016) weiterentwickelt und konkretisiert und stellen nun das Sanierungs- und Maßnahmenkonzept.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2017 beschlossen, den alten Ortskern Knielingens förmlich als Sanierungsgebiet „Alt-Knielingen Ortskern“ festzulegen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 18. August 2017 ist die Sanierungssatzung rechtskräftig. Das Sanierungsgebiet „Alt-Knielingen Ortskern“ umfasst 28,34 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2029.
Parallel zum Sanierungsverfahren arbeitet die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur derzeit im Rahmen des KfW 432-Programms an einem energetischen Quartierskonzept für Alt- und Neu-Knielingen.
Grundlage für die förmliche Festlegung sind die vorbereitenden Untersuchungen, in denen die städtebaulichen Missstände und Handlungsbedarfe in Alt-Knielingen festgestellt und die Sanierungsnotwendigkeit sowie die Durchführbarkeit dargelegt wurden.
Aufgrund des Ergebnisberichts der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Gebiet Alt-Knielingen Ortskern im April 2017 in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt aufgenommen. Für die Sanierungsmaßnahme wurde ein Gesamtförderrahmen von 4,5 Millionen Euro bewilligt, wobei von Bund/Land 2,7 Millionen Euro Zuschussmittel bereitgestellt wurden und die Stadt Karlsruhe 1,8 Millionen Euro kofinanzieren muss.
Bescheid zur Verlängerung der Förderlaufzeit am 1. April 2025
Die im Oktober 2024 beantragte Verlängerung der Förderlaufzeit um weitere zwei Jahre wurde insbesondere für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Kita Dorfwies“ im angrenzenden, ehemaligen Wohnhaus gewährt.
Der neue Bewilligungszeitraum für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen endet somit am 30. April 2028.
Am 24. November 2015 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Grünwettersbach förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung am 4. Dezember 2015 im Stadtanzeiger wird die Satzung rechtskräftig. Das Gebiet umfasst circa 22 Hektar.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 15. Oktober 2024
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wurde die Gestaltungsvariante zum Dorfplatz – ohne Infrastrukturscheune – vorgestellt. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 3)
Fristende für Ausschreibung Konzeptvergabeverfahren am 2. Oktober 2024
Leider führte auch die erneute Ausschreibung der Grundstücke am Wetterbach 103+105 zu keinen Bewerbungen, weshalb nun nach Alternativen gesucht wird.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 12. März 2024
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wird das Konzeptvergaben für die Grundstücke am Wetterbach 103 und 105 vorgestellt, welches zum zweiten Mal ausgeschrieben werden wird. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 2)
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 17. Oktober 2023
Ein Sanierungsziel besteht in der Stärkung des Nahversorgungszentrums, weshalb die die Vorplatzfläche der Metzgerei im Zuge der Herstellung der barrierefreien Bushaltestelle Grünwettersbach Mitte neugestaltet werden soll. Die Gestaltungsvarianten werden in der öffentlichen Ortschaftsratssitzung vorgestellt und diskutiert. Der Planungsausschuss beschließt am 26. Oktober 2023 nach Vorberatung im Ortschaftsrat Wettersbach die Umsetzung der Gestaltungsvariante 2. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 1)
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 26. September 2023
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wird der Teilfinanzhaushalt Wettersbach für den Doppelhaushalt 2024/2025 vorgestellt. Aufgrund der Einsparvorgaben des Landes kann die Sanierung der Scheune als Infrastrukturscheune nicht abgebildet werden. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 1)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 12. Juli 2023
Die in 2016 versprochene Öffentlichkeitsbeteiligung konnte nun endlich stattfinden. Der anvisierte Bebauungsplan Grünzug am Wettersbach wurde mit allen Vorgaben vorgestellt. Weitere Informationen und die Ergebnisse der Beteiligung finden Sie hier.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 2. Mai 2023
Aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit wäre ein Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Grünzug am Wettersbach“ nicht möglich. Um die angestrebten Planungsziele wie der bereits projektierten Umsetzung des Dorfplatzes mit Infrastrukturscheune innerhalb der Sanierungslaufzeit umzusetzen, wird der Geltungsbereich reduziert. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 7)
Bescheid zur Verlängerung der Förderlaufzeit am 12. April 2023
Die am 28. Oktober 2022 beantragte Verlängerung der Förderlaufzeit um zwei Jahre wurde positiv bescheiden. Somit endet der neue Bewilligungszeitraum für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen am 30. April 2026.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 13. September 2022
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wird der aktuelle Sachstand des Dorfplatzes samt Ausbau einer Scheune zu einer Infrastrukturscheine vorgestellt. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 2 + TOP 3)
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 19. Juli 2022
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung werden die Ergebnisse des Energiequartiers der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur vorgestellte. Den Bericht und die Präsentation finden Sie im Ratsinformationssystem (TOP 3)
Diskussionsveranstaltung mit Grünwettersbacher Vereinen am 11. Februar 2022
Auf Wunsch des Ortschaftsrates wurden mit Blick auf die Entwicklung des Dorfplatzes alle aktiven Grünwettersbacher Vereine – als potenzielle Nutzenden des zukünftigen Dorfplatzes – eingeladen, um das Nutzungskonzept und das Gestaltungskonzept zu diskutieren und vor allem Wünsche und Anregungen in die weitere Planung einzubeziehen.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 11. Januar 2022
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung werden die Gestaltungsvarianten des zukünftigen Dorfplatzes sowie das Konzeptvergabeverfahren für die Grundstücke Am Wetterbach 103 + 105 vorgestellt. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 2 + TOP 3)
Stadtteilspaziergang am 12. Oktober 2021
Gemeinsam mit der Ortsverwaltung wurde am frühen Abend rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktuelle Entwicklungen im Sanierungsgebiet aufzuzeigen. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, die Teilnehmenden nach Ihren Vorstellungen zu einem möglichen Dorfplatz zu befragen, die schließlich in die Entwicklung einfließen.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 12. November 2019
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wurden die Gestaltungsgrundsätze für private Erneuerungsmaßnahmen in dörflich geprägten Sanierungsgebieten, u.a. Grünwettersbach vorgestellt. Am 19. November 2019 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung diese Grundsätze zu konkretisieren und beschließt diese als Beurteilungsgrundlage im Rahmen von Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen zu nutzen. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 1).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 4. Juni 2019
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wurde der aktuelle Stand der einzelnen Sanierungsmaßnahmen vorgestellt. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 2).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 11. September 2018
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wurde der aktuelle Stand der einzelnen Sanierungsmaßnahmen vorgestellt. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 2).
Informationsveranstaltung am 19. Januar 2017
Teile des Sanierungsgebietes liegen in dem so genannten Energiequartier. Bei dieser Informationsveranstaltung wurde über dieses Vorhaben, welches von der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur durchgeführt wird, informiert.
Das Stadtplanungsamt war ebenfalls vertreten und stand für Fragen zum Sanierungsgebiet zur Verfügung.
Bürgerinformation am 21. September 2016
In dieser Sanierungsauftaktveranstaltung wurden die Sanierungsziele und die Förder-möglichkeiten im Sanierungsgebiet, die im Januar 2016 vom Gemeinderat für dörflich geprägte Sanierungsgebiete angepasst wurden, vorgestellt.
Aufstellungsbeschluss "Grünzug am Wettersbach“ am 17. März 2016
Am 17. März 2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“ durch den Planungsausschuss gefasst. Zielsetzung: Sicherstellung der Umsetzbarkeit der wesentlichen Sanierungszielsetzungen: Entwicklung eines identitätsstiftenden Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität sowie Weiterentwicklung des Fußwegeangebotes in zweiter Reihe zur Verknüpfung der Ortsmittelpunkte und Verbesserung der Querbeziehungen.
Bürgerwerkstatt am 10. Juni 2015
Im Rahmen einer Rückkopplungsveranstaltung wurde ein Entwurf des Neuordnungskonzeptes vorgestellt, welches mit den Anregungen der Bevölkerung aus der Auftaktveranstaltung und dem Stadtteilspaziergang erarbeitet wurde.
Die Ergebnisse der Voruntersuchung finden Sie weiter unten unter Sanierungszielsetzungen.
Auftaktveranstaltung am 28. Januar 2015
Neben Informationen zum Sanierungsverfahren wurden vor allem Anregungen und Hinweise zu Teilbereichen des Untersuchungsgebietes gesammelt, um auf diese Weise die gemeinsame Basis für die weitere planerische Bearbeitung zu legen.
Stadtteilspaziergang am 24. Januar 2015
Ziel eines gemeinsamen Quartiersrundgangs war es mit den rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor Ort erste Eindrücke zu sammeln, Hinweise aufzunehmen und eine Eichung der Problemsituation an Ort und Stelle vorzunehmen.
Bürgerbefragung im Oktober 2014
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zum geplanten Sanierungsgebiet Grünwettersbach führt das Amt für Stadtentwicklung eine Umfrage unter den Haus- und Wohnungseigentümern durch. Dabei werden Auskünfte zu dem Gebäudezustand sowie den Wohnverhältnissen erbeten. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, die zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich.
Die Sanierungsmaßnahme verfolgt folgende wesentliche Zielsetzungen:
Am 24. November 2015 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Grünwettersbach förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung am 4. Dezember 2015 im Stadtanzeiger wird die Satzung rechtskräftig. Das Gebiet umfasst circa 22 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2026.
Die Sanierungsmaßnahme Grünwettersbach wird unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 - 156 a BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.
In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.
Straßenraumsanierung
Aktuell wird der zweite Bauabschnitt der Ostmarktstraße mit Mitteln der Städtebauförderung in Durlach-Aue baulich umgesetzt.
Am 1. Juli 2014 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Durlach-Aue förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung am 4. Juli 2014 im Stadtanzeiger wird die Satzung rechtskräftig. Das Gebiet umfasst circa 23 Hektar.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 19. März 2025
Das Stadtplanungsamt informiert darüber, dass das geplante Vorhaben in der Westmarkstraße 69 von der AWO nicht realisiert werden kann. Stattdessen wird nun die Umsetzung der Mehrparteiengebäude der Volkswohnung in der Hildebrandstraße finanziell unterstützt. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 6).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 17. April 2024
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wurde das Vorhaben der AWO in der Westmarkstraße 69 im Sanierungsgebiet vorgestellt und einstimmig befürwortet, dass unter Voraussetzung der Fördermittelaufstockung die energetische Modernisierung bezuschusst werden soll. Der Hauptausschuss hat dies am 07.05.2024 beschlossen. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 3).
Bürgerfest am 21. Mai 2022 in Durlach-Aue
Anlässlich des ersten fertiggestellten Bauabschnittes in der Westmarkstraße sorgten lokale Akteure wie die AWO, die Diakonie, das Feuerwehrhaus und die Bürgervereine für Verpflegung, Programm und ein nettes Beisammensein.
Das Stadtplanungsamt stand für Fragen rund um das Sanierungsgebiet zur Verfügung. Interessierte hatten vor Ort die Möglichkeit, ein Elektro-Lastenrad vom Verein Lastenkarle auszuprobieren.
Einweihung Erster Bauabschnitt am 19. Mai 2022 in Durlach-Aue
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 16. Februar 2022
In der öffentlichen Ortschaftsratssitzung wurde der aktuelle Sachstand des Bebauungsplanverfahrens dargelegt. Der Erwerb einer Fläche, um diese an die geplante Wegeverbindung (auf dem städtischen Flurstück 55244) als Spielwiese zu etablieren, erweist sich aufgrund fehlender Verkaufsbereitschaft als schwierig. Mit Empfehlung des Ortschaftsrats wird das Bebauungsplanverfahren ohne Anbindung einer öffentlichen Aufenthaltsfläche fortgeführt. (Beschlussfassung im Planungsausschuss am 10.03.2023). Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 3).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 16. Juni 2021
Der Ortschaftsrat empfiehlt die Sanierungslaufzeit zu verlängern und auf den 31. Dezember 2027 zu befristen. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 6).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 13. Mai 2020
Das Stadtplanungsamt stellt die aktuellen Entwicklungen des Bebauungsplanes „Östlich der Westmarkstraße […]“ vor. Aufgrund der fehlenden Verkaufsbereitschaft der innerliegenden Grünflächen zur Herstellung der Wegeverbindung muss die erwünschte Wegeverbindung auf das städtische Flurstück 55244, wie bereits im Aufstellungsbeschluss vorgestellt, verschoben werden. (Beschlussfassung im Planungsausschuss am 14.05.2023) Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 3).
Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgervereine in Aue am 27. November 2019
Wesentliche Themen waren: Die Wegeverbindung in den Stegwiesen, die Straßenraumgestaltung und den Bau eines Brunnens. Die Grundstückseigentümer*innen innerhalb der Stegwiesen möchten weder westlich noch östlich einen Grundstücksteil an die Stadt verkaufen, so dass eine mittige Wegeverbindung nicht möglich ist. Ein Brunnen auf dem Bankenplatz ist aus Kostengründen nicht umsetzbar.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 8. Mai 2019
Das Gesamtkonzept der Straßenraumgestaltung wird vorgestellt. Der Ortschaftsrat spricht sich dafür aus, die Entwürfe an das Tiefbauamt zur Konkretisierung und Ausführung zu übergeben. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 4).
Neugestaltung Straßen - Vorstellung im Internet
Stadtteilkonferenz am 7. März 2019
Die Stadtverwaltung informiert über den aktuellen Sachstand der Projekte im Sanierungsgebiet und zu Fördermöglichkeiten von privaten Gebäudemodernisierungen. Themenschwerpunkte sind die Konkretisierungen der Straßenraumgestaltung sowie der Straßenraumbeleuchtung.
Vorstellung der Planungsvarianten des Bankenplatzes am 16. Mai 2018
Die Konkretisierung der Gestaltung des Bankenplatzes geht voran. Am 16. Mai 2018 diskutierten die Anwohnenden, Eigentümerinnen und Eigentümer vier Planungsvarianten.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 11. April 2018
Es werden zwei Varianten des Bebauungsplans „Östlich der Westmarkstraße […]“ vorgestellt. Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt die weitere Planung auf Grundlage der Variante 4 fortzuführen. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 7).
Stadtteilkonferenz am 15. Dezember 2017
Die Stadtteilkonferenz ist in zwei Themenblöcke aufgeteilt. Im ersten Themenblock werden folgende Punkte ausführlich vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Im zweiten Themenblock erfolgt die frühzeitige öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan “Östlich der Westmarkstraße zwischen Ostmarkstraße und Am Rainle”. Über das Bebauungsplanverfahren wird ausführlich informiert und erste Anregungen für das Verfahren entgegengenommen.
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 15. November 2017
Das Stadtplanungsamt stellt die geplanten Querschnittsaufteilungen in der Ost- und Westmarkstraße vor. Es wird neben der konventionellen Querschnittsaufteilung, auch Mischflächen als auch niveaugleiche Ausbauten (Separation ohne Bordsteine) geben. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 4).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 1. Februar 2017
Im Sommer 2016 wurde eine Eigentümerbefragung in Quartieren mit Nachverdichtungsmöglichkeiten durchgeführt. Das Ergebnis ist in einer Präsentation zusammengefasst, die am 1. Februar 2017 dem Ortschaftsrat Durlach vorgestellt wurde.
Zudem empfiehlt der Ortschaftsrat Durlach die Verwaltung zu beauftragen, das Bebauungsplanverfahren „Östlich der Westmarkstraße zwischen Ostmarkstraße und Am Rainle“ gemäß den Vorgaben weiter zu verfolgen. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 2).
Zweiter Planungsworkshop am 9. Juli 2016
Am 9. Juli 2016 fand in der Aula der Oberwaldschule ein weiterer Planungsworkshop statt. Hier wurden mit den Interessierten Planungskonzepte zur Gestaltung der Straßen und zentralen Plätze diskutiert und weiterentwickelt.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Östlich der Westmarkstraße zwischen Ostmarkstraße und Am Rainle“ am 26. April 2016
Intention des Bebauungsplans ist laut Aufstellungsbeschluss vom 17. März 2016 für das ca. 2,8 Hektar große Plangebiet den dörflichen Gebietscharakter zu erhalten. Hierzu ist
die Zahl der Wohneinheiten im Sinne einer ortsverträglichen Nachverdichtung zu begrenzen.
die Standortprüfung einer Quartiersgarage zur Minderung des Parkdrucks durchzuführen
die Grünflächen („Stegwiesen“) in Abwägung weiterer Innenentwicklungspotentiale zu sichern
die Herstellung einer Wegeverbindung zur Verbesserung der Fuß-/Radwegebeziehungen und zur Erschließung der angrenzenden Grünflächen anzustreben.
Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 7).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 13. April 2016
Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt der Verwaltung eine Eigentümerbefragung durchzuführen. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem (TOP 5).
Öffentliche Ortschaftsratssitzung am 2. Dezember 2015
Der Ortschaftsrat wird über den Sachstand der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert.
Stadtteilkonferenz am 17. Oktober 2015
Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses – Festlegung räumlicher Schwerpunkte.
Der gesamte Planungsprozess wird in 5 Phasen unterteilt. Im Zeitraum September 2014 bis Juli 2015 wurden die ersten beiden Phasen abgeschlossen. Es fanden mehr als 10 Veranstaltungen statt.
Stadtteilstreifzug für Kinder und Jugendliche am 17. Juli 2015
Sechs- bis Zehnjährige Kinder unternehmen einen Streifzug durch ihren Ortsteil Aue und berichteten aus ihrer Sicht, was in Aue fehlt oder was ihnen missfällt. Der Stadtjugendausschuss hat hierbei in Kooperation mit Schulen und Kindergärten ein Beteiligungsangebot entwickelt. Vom Kinderhort an der Grazer Straße ging es quer durch den Ortsteil. Begleitet wurde der Nachwuchs von Nadine Mössinger vom Kinder- und Jugendhaus Durlach, von Christine Blum, Gruppenleiterin am Schülerhort, sowie weiteren Pädagogen.
Eines wurde schnell offensichtlich: Am meisten stört die Kinder der starke Verkehr in Aue in den schmalen Straßen und die zugeparkten Wege. Oft seien die Gehwege generell zu schmal. An manchen Stellen wünschten sich die Grundschüler einen Zebrastreifen, um sicherer die Straße zu überqueren – etwa vor der Eisdiele in der Auer Straße. Wichtige Punkte für die Kleinen sind naturgemäß die Spielplätze. Generell wünschten sich die Kleinen mehr Spielgeräte, etwa ein Baumhaus oder ein Klettergerüst. Ganz nebenbei lernten sie auch ihren Ortsteil besser kennen, indem sie anhand von Karten bestimmten, wo sie sich aufhielten.
Stadtteil(ver)führung in Durlach-Aue am 9. Mai 2015
Unter dem Motto „Stadtteil(ver)führung in Durlach-Aue - Lust auf mehr Beteiligung?“ fand am 9. Mai 2015 ein weiterer Beteiligungsschritt zur Sanierungsmaßnahme Durlach-Aue im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Aue statt. Hier wurde über die Sanierung und Städtebauförderung allgemein informiert und insbesondere der Dialog fortgeführt. Die seit März aktiven Arbeitsgruppen haben erste Zwischenergebnisse zu möglichen Projekten und Maßnahmen vorgestellt und mit den etwa 60 Besuchenden der Veranstaltung diskutiert. Kontroversen gab es insbesondere zum Thema einer möglichen behutsamen Nachverdichtung in einzelnen Quartieren. Konsens bestand insbesondere darin, die Verkehrssituation in Aue zu entschärfen und sichere Fuß-/Radwegeverbindungen herzustellen.
Ein Erfolg der Veranstaltung war, dass tatsächlich der ein oder andere „neue“ Gast da war und zu den anschließenden Stadtteilrundgängen verführt werden konnte. Hier wurden weitere Themen offensichtlich, die in den kommenden Beteiligungsschritten berücksichtigt werden müssen. Dies zeigte auch das abschließend eingefangene Stimmungsbild: Die Ansätze der Arbeitsgruppen müssen miteinander verzahnt und die Maßnahmen auf ihre Machbarkeit überprüft werden.
Erster Planungsworkshop am 21. März 2015
Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung zur Entwicklung des Sanierungsgebiets „Durlach-Aue“ am 22. Januar 2015 begann die gemeinsame Projektarbeit. In einem ersten Planungsworkshop ging es um die Diskussion der Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Lebensqualität in Durlach-Aue.
Im Einzelnen standen folgende Punkte auf dem Programm:
Kurzinformation zum Ablauf des Beteiligungsprozesses
Bildung von Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen: Stadtbild und öffentlicher Raum, Handel und Verkehr, Wohnen und Wohnumfeld
Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung konkreter Gestaltungsmaßnahmen für das Gebiet. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in einer separaten Veranstaltung mit Unterstützung des Stadtjugendausschusses; speziell für Kinder und Jugendliche ausgestaltet.
Auftaktveranstaltung zum Bürgerdialog am 22. Januar 2015
Der Stadtteil Durlach soll im Rahmen des Sanierungsprozesses weiter aufgewertet werden. Mit den hierfür bereitstehenden Fördermitteln von anfänglich rund 1,3 Millionen Euro sollen das Wohnumfeld und die Erneuerung kommunaler Gebäude und Erschließungsbereiche sowie die Modernisierung privater Gebäude gefördert werden.
In „Vorbereitenden Untersuchungen“, die Grundlage für den Antrag der Stadt auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm waren, sind bereits erste wichtige Maßnahmenvorschläge entwickelt worden. Diese Vorschläge sollen nun mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger vor Ort intensiv diskutiert und konkretisiert werden. Die Stadt möchte gerne erfahren, wo die Bewohnerinnen und Bewohner „anpacken“ würden, um die Lebensqualität in Durlach-Aue zu verbessern.
Im Einzelnen stehen folgende Punkte auf dem Programm
Information über die allgemeinen kommunalen Zielsetzungen im Sanierungsgebiet und die konkreten Fördermöglichkeiten im Rahmen des Landessanierungsprogramms
Vorstellung des Projektteams Durlach: dazu gehören das mit der Moderation und Organisation des Beteiligungsprozesses beauftragte Planungsbüro pesch partner architekten stadtplaner, Stuttgart sowie die zuständigen Projektleitungen im Stadtplanungsamt
Festlegung von Handlungsfeldern wie zum Beispiel Stadtbild und öffentlicher Raum, Handel und Verkehr, Wohnen und Wohnumfeld, Kinder und Jugendliche
Bildung von Arbeitsgruppen für die Bürgerbeteiligung
An diese Auftaktveranstaltung schließt sich ein auf rund zwei Jahre angelegter moderierter Beteiligungsprozess an.
Die Ergebnisse des Bürgerdialogs werden dem Gemeinderat und der Verwaltung vorgestellt und fließen in die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen ein!
Die Sanierungsmaßnahme verfolgt folgende wesentliche Zielsetzungen:
Die Ziel sind in einem Neuordnungskonzept 1,53 MB (PDF) dargestellt.
Am 1. Juli 2014 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Durlach-Aue förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung am 4. Juli 2014 im Stadtanzeiger wird die Satzung rechtskräftig. Das Gebiet umfasst circa 23 Hektar. Die Laufzeit des Sanierungsverfahrens endet gemäß des aktuellen Beschlusses des Gemeinderates am 31. Dezember 2027.
Die Sanierungsmaßnahme Grünwettersbach wird unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 - 156 a BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.
In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.
Das ehemalige Sanierungsgebiet Rintheimer Feld (SSP) wurde im Juli 2022 formell aufgehoben. Nach über 12 Jahren Laufzeit ist damit das Sanierungsgebiet beendet.
Das ehemalige Sanierungsgebiet Mühlburg (SSP) wurde bereits 2007 im Rahmen der Städtebauförderung in das „Soziale Stadtprogramm“ aufgenommen. Nach einer Laufzeit von nunmehr 15 Jahren wurde das circa 75 Hektar große Sanierungsgebiet im Dezember 2021 aufgehoben. Eine Dokumentation über das Gebiet ist verfügbar.
Der ehemalige Schlachthofbereich mit circa 3,5 Hektar ist das erste Gebiet in Karlsruhe welches bereits im Jahre 2007 in das Bund/Länderprogramm des sogenannte „Stadtumbau West“ (SUW) Programms aufgenommen wurde. Das Stadtumbaugebiet wurde im November 2021 aufgehoben.
Ziel der Sanierung war, die westliche Innenstadt als attraktiven Standort für Einzelhandel, Gewerbe, Freizeit und Wohnen weiter zu entwickeln.
Der südliche Teil der Innenstadt-West war das zweite Sanierungsprogramm nach dem Bund-Land-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ in Karlsruhe.
Es war im Jahr 2000 das erste Gebiet nach dem Programm „Soziale Stadt“ in Karlsruhe.
Hier finden Sie die Dokumentation der beiden Sanierungsgebiete in der Oststadt: LSP Oststadt-Nordost und SSP Oststadt-West.