Die Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung werden mit dem Instrument des Bebauungsplans geregelt. Sie gelten für die Grundstücke, auf denen Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer werden damit verpflichtet, die Freiflächen ihres Grundstücks entsprechend der Regelungen des Bebauungsplanes zu gestalten. Sie sollen vorhandenes Grün sichern, neue Pflanzflächen mit Bäumen und Sträuchern anlegen, die Befestigung des Grundstückes auf ein erforderliches Mindestmaß reduzieren und diese wasserdurchlässig gestalten. Außerdem müssen die Fassaden und geeignete Dächer der Gebäude und Nebenanlagen begrünt werden. Folgende Regelungen werden getroffen:
Baumpflanzungen
Regelung des Bebauungsplanes:
Je angefangenen 300 m² nicht überbauter Fläche der bebaubaren Grundstücke ist ein […] Laubbaum zu pflanzen[…]. Dies gilt ab einer Grundstücksfreifläche von 100 m² […]. Vorhandener Baumbestand kann auf das Pflanzgebot angerechnet werden. […]
Begründung:
Bäume sorgen für Beschattung. Durch Verdunstung von Wasser senken sie die Umgebungstemperatur. Sie haben einen Einfluss auf die Luftqualität, indem sie Emissionen aus Luft und Boden filtern. Gleichzeitig tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei und bieten natürliche Lebensräume für Vögel und Insekten.
Begrünung der Grundstücke
Regelung des Bebauungsplanes:
Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für andere zulässige Verwendungen […] benötigt werden, als Vegetationsfläche anzulegen, das heißt zu begrünen und mit Bäumen oder Sträuchern zu bepflanzen. […]
Begründung:
Grünflächen wirken durch ihre Verdunstungsleistung und geringere Aufheizung regulierend auf das Stadtklima.
Schattige Stellplätze
Regelung des Bebauungsplanes:
Ebenerdige Stellplatzanlagen, sofern sie nicht in Carports oder Garagen liegen, sind mit wasserdurchlässigen und begrünbaren Oberflächen (z.B. als Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen) auszuführen und zu begrünen.
Ab drei offenen Stellplätzen auf einem Baugrundstück sind diese gleichmäßig mit Bäumen zu überstellen […]. Dabei ist […] je drei Stellplätze mindestens ein mittelkroniger […] Laubbaum zu pflanzen oder je fünf Stellplätze mindestens ein großkroniger […] Laubbaum. […]
Begründung:
Bäume sorgen für Beschattung und durch Transpiration von Wasser senken sie die Umgebungstemperatur.
Begrünung von Dächern
Regelung des Bebauungsplanes:
Bei Hauptgebäuden sind alle Flachdächer und flach geneigten Dächer […] mindestens extensiv zu begrünen. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. […]
Die Anordnung von Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung entbindet nicht von der vorgeschriebenen Dachbegrünung und sind so mit dieser zu kombinieren, dass die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. […]
Begründung:
Die Dachbegrünung hat positive stadtklimatische Effekte durch Verminderung der Oberflächentemperatur und die Speicherfähigkeit von Niederschlagswasser.
Begrünung von Tiefgaragendecken
Regelung des Bebauungsplanes:
Nicht überbaute Dachflächen von Tiefgaragen und anderen unterirdischen baulichen Anlagen sind intensiv zu begrünen[…]. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 40 cm im gesetzten Zustand zu betragen. […]
Begründung:
Die Begrünung hat positive stadtklimatische Effekte durch Verminderung der Oberflächentemperatur und die Speicherfähigkeit von Niederschlagswasser.
Fassadenbegrünung
Regelung des Bebauungsplanes:
Mindestens 30 % der geeigneten Fassadenflächen eines Gebäudes sind zu begrünen. […]
Sowohl bodengebundene Begrünung mit hochwachsenden Schling- oder Kletterpflanzen wie auch fassadengebundene Begrünung ist zulässig. Alternativ zur direkten Fassadenbegrünung kann eine Rankvorrichtung vor die Fassade gestellt werden. […]
Begründung:
Fassadenbegrünung beeinflusst das örtliche Kleinklima durch Beschattung und Verdunstung, verbessert die Luftqualität durch Bindung von Feinstaub und erhöht die Aufenthaltsqualität.
Regenwasserbewirtschaftung
Regelung des Bebauungsplanes:
Auf Grundstücken, die zu weniger als 60% der Grundstücksfläche mit Hauptgebäuden überbaut sind, ist das Regenwasser […] zu 100% auf dem eigenen Grundstück zu bewirtschaften, das heißt, das Niederschlagswasser ist zu verwenden, zu versickern, o.ä. Bei den übrigen Grundstücken ist das Niederschlagswasser soweit möglich auf dem Grundstück zu bewirtschaften.
Begründung:
Die örtliche Verwendung des Niederschlagswassers hat positive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Neben der verbesserten Verdunstung wird die Grundwasserneuanlage verbessert und das Risiko der Überlastung des Kanalnetzes bis hin zu Überschwemmungen wird vermindert.