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Bebauungsplan "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt", Innenstadt-Ost, Innenstadt-West

Aktuell: Öffentliche Auslegung vom 11. März bis zum 19. April 2024

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Die Stadt Karlsruhe gehört aufgrund ihrer exponierten Lage im Oberrheingraben zu den Kommunen mit den höchsten Durchschnittstemperaturen in Deutschland. Durch die hohe Versiegelungs- und geringe Vegetationsrate heizt sich die Karlsruher Innenstadt im Vergleich zum Umland besonders stark auf. Bereits heute ist der Wärmeinseleffekt in der Innenstadt ausgeprägt und eine deutliche Zunahme von sommerlichen Hitzeperioden wird prognostiziert.
Für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind Grünflächen ein entscheidender Faktor. Aufgrund ihrer Kühlungs- und Wasserrückhaltefunktion sowie durch Verschattung tragen sie zur Regulierung des Stadtklimas bei.

Ziel dieses Bebauungsplans ist daher die Sicherung, Entwicklung und Vermehrung von Grün und eine klimaangepasste Umgestaltung des Bestands in Hinblick auf die Regenwasserbewirtschaftung.

Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 13. Mai bis 17. Juni 2022

Auslegungsbeschluss (mehrheitlich gefasst): 20. Februar 2024

Öffentliche Auslegung: 11. März bis 19. April 2024 

Bürgerinnen und Bürger können im Bebauungsplanverfahren Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben.

Stellungnahme abgeben

Ab dem 11. März bis einschließlich 19. April 2024 können Sie hier über ein Online-Formular eine Stellungnahme zum Bebauungsplan einreichen.

Bitte füllen Sie das Formular aus und fassen Sie sich dabei bitte möglichst kurz. 

Mit einem Sternchen * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Alle anderen Angaben sind freiwillig.

Freiwillig ist auch die Frage nach der Betroffenheit. Sie erlaubt uns, Ihre Anliegen und Ihre Stellungnahme besser zu verstehen. Betroffenheit kann darin bestehen, dass Sie Bewohner des Plangebietes sind, dort Eigentum haben, Ihrem Beruf dort nachgehen oder dergleichen.

Ein Kopie Ihrer Stellungnahme geht Ihnen per E-Mail zu.

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