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Aktuell: Bebauungsplan tritt am 13. Februar 2026 in Kraft
Das Sanierungsgebiet "Grünwettersbach" wurde vom Gemeinderat am 24.11.2015 förmlich festgelegt.
Als Sanierungsziele wurden u. a. die Entwicklung eines identitätsstiftenden Dorfplatzes am Wettersbach, der Erhalt der historischen Bausubstanz sowie des prägenden Ortsbildes, die Gestaltung erlebbarer Freiflächen entlang des Wettersbachs und die Umnutzung vorhandener landwirtschaftlicher Nebengebäude zu Wohnzwecken festgelegt.
Um diese Sanierungsziele dauerhaft sichern zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für den historischen Ortskern von Grünwettersbach erforderlich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.
Aufstellungsbeschluss: 17. März 2016
Möglichkeit zur Einsichtnahme: 4. bis 15. April 2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 12. Juli 2023, in der Aula der Heinz-Barth-Schule, Grünwettersbach
Möglichkeit zur Stellungnahme: 13. Juli bis 31. Juli 2023
Auslegungsbeschluss (einstimmig gefasst): 29. Juli 2025
Offenlage: 11. August bis 12. September 2025
Satzungsbeschluss: 22. Dezember 2025
Rechtskraft: 13. Februar 2026