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Die Vereinsarbeit, ehrenamtliche Projekte und Initiativen brauchen für ihre Aktivitäten Unterstützung. Stadt, Land, Bund und Stiftungen bieten Fördermöglichkeiten. Unsere – sicher nicht vollständige – Übersicht über Förderprogramme hilft dabei, geeignete Programme zu finden. Maßgeschneiderte Angebote für den individuellen Bedarf werden kaum dabei sein. Nehmen Sie sich deshalb etwas Zeit, um sie zu durchforsten und das passende zu finden.
Spielen Sie mit dem Gedanken, in Ihrem Stadtteil ein gemeinnütziges Projekt zu initiieren? Mit unserem Förderprogramm „BiSs – Bürgerschaft im Sozialraum stärken“ zur Ausbildung von Bürgermentorinnen und Bürgermentoren können Sie sich die notwendigen Grundlagen holen.
Bürgerschaftliches Engagement trägt mit vielfältigen Aktivitäten dazu bei, das Gemeinwohl zu fördern und die Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Das Förderprogramm zur Ausbildung von Bürgermentorinnen und Bürgermentoren ist ein Baustein, um bürgerschaftlich getragene Projekte im Sozialraum zu unterstützen. Es stellt bis zu 2.500 Euro für einen Kurs zur Verfügung, indem die notwendigen Grundlagen erarbeitet wie zum Beispiel Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit oder rechtliche Grundlagen erarbeitet werden können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit einer städtischen Urkunde zertifiziert.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Bürgermentorinnen und Bürgermentoren sind berechtigt, Jugendprojekte nach dem städtischen Förderprogramm jes – Jugend engagiert sich durchzuführen.
Download Förderprogramm BiSs – Bürgerschaft im Sozialraum stärken 618 KB (PDF)
Viele, die nicht wie die „Generation Internet“ mit Smartphone, Tablet und PC aufgewachsen sind, würden die Möglichkeiten des Internets gerne nutzen. Oft fehlt nur jemand, der ihnen dies einmal in Ruhe erklärt. Um hierbei zu unterstützen, haben Engagierte die Ausbildung zu Bürgermentorinnen und Bürgermentoren digitale Medien der Stadt Karlsruhe absolviert. Über ganz Karlsruhe verteilt gibt es Treffpunkte, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kostenlose Hilfe und Beratung zu Fragen rund um die Nutzung digitaler Geräte wie Smartphone, Tablet und PC anbieten. In zwangloser Atmosphäre gibt es dort im persönlichen Gespräch Unterstützung bei allen Fragen zu digitalen Medien. Einige Internetcafés bieten zusätzlich Vorträge zu diesen Themen an.
Schauen Sie einfach einmal bei einem der Beratungstermine vorbei und bringen Sie am besten Ihr Gerät gleich mit.
Vereine, Verbände und Initiativen können für eigene Qualifizierungsmaßnahmen (Inhouse-Seminare) einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro für ganztägige Kurse und 100 Euro für Vorträge, Abendveranstaltungen und Ähnliches erhalten.
Wie funktioniert Pressearbeit? Wie können mit einfachen Mitteln Flyer und Plakate erstellt werden? Wie kann eine Satzung gut gestaltet werden?
Diese und andere Themen sind nicht nur für die Vorstandsmitglieder interessant. Potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger können frühzeitige Qualifizierung motivieren, eine Aufgabe zu übernehmen. Für vereinsinterne Fortbildungen kann ein Zuschuss gewährt werden.
Bei der Seminargestaltung sind Sie völlig frei: Sie legen den Termin, den Ort, die Teilnehmenden und das Dozentenhonorar fest. Wir bekommen einen Verwendungsnachweis, der aus einer Rechnungskopie über das Dozenthonorar und einer Kopie der Teilnehmerliste.
Download: Richtlinien Förderprogramm Inhouse-Seminare für Vereine 128 KB (PDF)
Die Stadt Karlsruhe fördert junge Menschen, die ein gemeinnütziges Projekt durchführen möchten. Erfahrene Bürgermentorinnen und -mentoren stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Teilnehmen können Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren. Das Projekt muss mindesten 40 Stunden dauern. Zum Abschluss erhalten sie ein Zertifikat, das zum Beispiel für Bewerbungen verwendet werden kann. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt zu uns auf.
Richtlinien Förderprogramm jes – Jugend engagiert sich 512 KB (PDF)
Als Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung fördern Stadtteilhäuser mit ihren wohnortnahen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten die Teilhabe und Beteiligung, das Engagement und lebendige Nachbarschaften. Das Amt für Stadtentwicklung bezuschusst die Miet- und Betriebsnebenkosten, Reinigungskosten und die Erstausstattung der Stadtteilhäuser. Das Büro für Mitwirkung und Engagement berät und begleitet interessierte Träger von der Idee, über die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes bis zur Umsetzung.
Stadtteilhäuser zeichnen sich durch eine offene Willkommenskultur aus. Sie sind Orte der Begegnung für alle Menschen im Quartier. Sie bieten vielfältige Angebote für Groß und Klein. Stadtteilbewohner*innen sind eingeladen sich zu vernetzen, Kontakte zu knüpfen und sich einzubringen. Ausgehend von einem gemeinsamen Leitbild machen sich Stadtteilhäuser stark für Begegnung und Austausch, Partizipation und Teilhabe, Information und Beratung sowie Engagementförderung und Selbstorganisation. Das Nutzungskonzept wird mit der Verwaltung, dem Bürgerverein des Stadtteils, Stadtteilinitiativen, Quartiersmanagement und anderen Akteurinnen und Akteuren abgestimmt und wird auf die Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil ausgerichtet.
Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe 1,95 MB (PDF)
Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe 751 KB (PDF)
Beiblatt Angebotsstruktur - Grundsätze zur Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe 606 KB (PDF)
Kommunale Kulturförderung ist ein vielseitiges und wichtiges Instrument des Kulturamts, um die kulturellen und kulturpolitischen Aufgaben zu erfüllen und ist deshalb ein Arbeitsschwerpunkt. Künstlerinnen und Künstler aller kulturellen Sparten, Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter können beim Kulturbüro des Kulturamts schriftliche Förderanträge stellen. Die Fördergrundsätze sind in Richtlinien festgeschrieben. Die Mittelverwendung muss schriftlich nachgewiesen werden.
Die Stadt Karlsruhe fördert die kulturelle Tätigkeit der Karlsruher Gesang- und Musikvereine durch die Gewährung von Zuschüssen.
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist bei Gesangsvereinen die Zugehörigkeit zum Badischen Sängerbund, bei Musikvereinen die Eintragung im Vereinsregister oder die Zugehörigkeit zu einem Verband.
Das Programm fördert kulturelle Veranstaltungen der ausländischer Vereine sowie der deutsch- ausländischen Gesellschaften in Karlsruhe und anderer Organisationen, die der Vermittlung und dem Dialog unterschiedlicher Kulturen dienen.
Gefördert werden nur Veranstaltungen, die nicht auf Gewinn abzielen. Die Aktivitäten sollen für die Allgemeinheit zugänglich sein und das Kennenlernen unterschiedlicher Kulturen fördern. Kulturelle Veranstaltungen sind beispielsweise Konzerte, Theaterveranstaltungen, Vorträge und literarische Lesungen, Ausstellungen, Tanz- und Folkloreveranstaltungen, Kleinkunst und anderes.
Ziel der Förderung für Theateraufführungen und -projekte für und mit Kindern und Jugendlichen ist es, das für diese Altersgruppe vorhandene Potenzial in seiner Breite und künstlerischen Vielfalt zu erhalten und es durch einzelne Angebote zu bereichern.
Die Förderung bezieht sich auf alle Formen und Inhalte des Kinder- und Jugendtheaters. Besonderes Augenmerk gilt Projekten, die auf innovative Weise das breite Spektrum des Kinder- und Jugendtheaters ergänzen, das heißt auch neue Formensprachen ausprobieren, herkömmliche Sichtweisen aufbrechen und sich insbesondere aktueller und brisanter Themen und Probleme aus dem Alltag der Jugendlichen annehmen.
Antragsfrist: 1. Februar des Kalenderjahres
Über die Möglichkeiten der Sportförderung informieren die Sportförderungsrichtlinien. Darüber hinaus werden Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen und Sportvereinen und KiTas gefördert. Die Inklusionskampagne setzt sich für mehr Beteiligung von Menschen mit Behinderung ein.
Bund und Land bieten mehrere Förderprogramme für Verbände und Vereinigungen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten.
Der Agenda 21 Karlsruhe e. V. fördert Projekte bürgerschaftlicher Initiativen oder gemeinnütziger Vereine aus Karlsruhe mit bis zu 1.000 Euro.
Den Antrag auf Projektförderung können Sie Online stellen. Bitte halten Sie alle Informationen bereit, bevor Sie das Formular ausfülen. Ihre Eingaben werden nicht zwischengespreichtert. Welche Angaben benötigt werden können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt. Grundlage der Projektförderung sind die Förderrichtlinien des Agenda 21 Karlsruhe e. V.
Das Bundesumweltministerium fördert herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.
Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt hat das BMU im Jahr 2011 ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) aufgelegt. Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen:
Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) können schutzwürdige Natur- und Landschaftsteile mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung errichtet und gesichert werden. Es ist ein Beitrag der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Förderfähige Projekte werden anhand der Kriterien "Repräsentanz", "Großflächigkeit", "Naturnähe", "Gefährdung" und "Beispielhaftigkeit" ausgewählt. Beispielhaft müssen nicht nur die naturschutzfachliche Qualität des Gebietes, sondern auch Planung, Organisation, Management und die rechtlichen Festsetzungen der Schutzmaßnahmen sein.
Weiter zum Förderprogramm chance.natur – Bundesförderung Naturschutz
Das Land Baden-Württemberg fördert mit der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) auch ehrenamtliche Verbände, Vereine und Privatpersonen, wenn sie Maßnahmen oder Investitionen tätigen, die der Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft oder speziellen Naturschutzzielen dienen.
Auch Maßnahmen zum Artenschutz können grundsätzlich bezuschusst werden wie beispielsweise der personeller Aufwand für die Aufstellung und Kontrolle von Zäunen und die sonstige Betreuung von Wanderung. Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz berät Sie gerne.
In Deutschland gibt es mehr als 24.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts. Gründer sind zum Beispiel Unternehmen, Privatpersonen, Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Stiftungsvermögen sind dauerhaft bestimmten, meist gemeinnützigen Zwecken gewidmet. Es wird jedoch nicht angetastet. Nur die Zinserträge und Spenden werden für die Stiftungsarbeit eingesetzt.
Das Netzwerk setzt sich für die Stärkung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg ein. Es bietet Netzwerk- und Bildungsangebote, Veranstaltungen sowie Förderprogramme zu verschiedenen Themen der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Die Förderprogramme werden von verschiedenen Ministerien des Landes Baden-Württemberg und der Baden-Württemberg Stiftung finanziert.
Die Stiftung bietet wechselnde Förderprogramme und Fortbildungsangebote für ehrenamtlich getragene Organisationen.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. bietet eine umfangreiche Online-Navigationshilfe zum deutschen Stiftungswesen. Im kostenlosen Basic-Suchprogramm kann nach Bundesland und Ort sortiert und ein Suchstichwort eingegeben werden. Das Ergebnis liefert eine Liste mit Beschreibung der Stiftungen, Kontaktdaten beziehungsweise die Links zu den jeweiligen Internet- und Social Media-Seiten.
Amt für Stadtentwicklung
Büro für Mitwirkung und Engagement