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Vereine sind vom Grundsatz her Unternehmen, die bestimmte Ziele verfolgen. Sind diese gemeinnützig, werden steuerrechtliche Privilegien gewährt. Um die Rechtsfähigkeit zu erlangen, ist die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts notwendig.
Auch eingetragene Vereine müssen sich in das Transparenzregister eintragen. Wer nach dem 1. Januar 2024 nicht eingetragen ist, dem kann ein Bußgeld drohen.
In 2024 wird ein Zuwendungsempfängerregisters eingeführt. Dies wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Alle gemeinnützigen Körperschaften wie Vereine und Stiftungen werden darin verzeichnet.
Das Zuwendungsempfängerregister wird beim Bundeszentralamt für Steuern geführt. Es soll Rechtssicherheit und Transparenz im gemeinnützigen Sektor schaffen. Über gemeinnützige Vereine und andere steuerbegünstige Organisationen sollen standardisierte und staatlich garantierte Informationen bereitgestellt werden. Private und institutionelle Spenderinnen und Spender soll es bei der Auswahl gemeinnütziger Organisationen helfen, an die gespendet werden soll.
Quellen:
Um einen Verein zu gründen, muss
Die Vereinssatzung muss enthalten:
§ 52 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) beschreibt 26 Zwecke, die als gemeinnützig gelten. Diese sind aufgrund des Verweises in § 10 b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz steuerbegünstigt. Die Aufzählung ist abschließend.
Die Feststellung der Gemeinnützigkeit trifft das Finanzamt. Ansprechpersonen sind die Vereinsbeauftragten der Finanzämter. Diesem muss die Satzung zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden.
Für die Vereine in Durlach ist das Finanzamt Karlsruhe-Durlach, für die übrigen das Finanzamt Karlsruhe-Stadt zuständig.
Mit der Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein die Rechtsfähigkeit. Er kann Rechtsgeschäfte tätigen, zum Beispiel Verträge abschließen und haftet mit dem Vereinsvermögen. Von der Eintragung kann es abhängen, ob öffentliche Zuschüsse gewährt oder Fördermittel beantragt werden können und ein Vereinskonto eröffnet werden kann. Im Schadenfall haften die Vorstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für die Eintragung in das Vereinsregister ist das Registergericht des Amtsgerichts Mannheim zuständig. Bei der Anmeldung zum Vereinsregister müssen vorgelegt werden
Das Amtsgericht erhebt für Eintragungen in das Vereinsregister, die Notare für die Beglaubigungen Gebühren. Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, können von den Gebühren für die Eintragung befreit werden. Auf Anfrage an das Büro für Mitwirkung und Engagement können gemeinnützige Vereine mit Sitz in Karlsruhe eine gebührenfreie Beglaubigung der notwendigen Dokumente erhalten.
Schreiben Sie ein E-Mail an bme(at)afsta.karlsruhe.de.
Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 eingeführt. Hintergrund ist die Vierte Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Es ist beim Bundesanzeiger Verlag GmbH des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt. Es dient dazu, Geldwäsche und Terroristmusfinanzierung zu verhindern.
Alle juristischen Personen des Privatrechts (AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung, KG a. A., SE und andere) und alle im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften (oHG, KG, PartG und andere) müssen sich eintragen. Auch für eingetragene Vereine besteht eine Meldepflicht. Das Transparenzregister erhebt eine jährliche Führungsgebühr. Gemeinnützige Organisationen können nach der Registrierung eine Gebührenbefreiung beantragen, allerdings nicht rückwirkend.
Die Eintragung muss spätestens zum 1. Januar 2024 erfolgt sein. Danach können Bußgelder erhoben werden.
Mehr zum Transparenzregister
Ensembles im Bereich der Laientheater und der Volksmusik sind nach § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie kulturelle Einrichtungen der öffentlichen Hand (Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre).
Weiter zur Ausstellung der Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer
Amt für Stadtentwicklung
Büro für Mitwirkung und Engagement