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Vereinsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen wie Bürgerfeste, Fasnachtsumzüge oder Konzerte sind fester Bestandteil des kulturellen Lebens. Um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, müssen Vorgaben beachtet, Speisen- und Getränkeverkauf, Plakatierungen und anderes müssen angemeldet werden. Aber auch bei privaten Festen oder bei Veranstaltungen in Räumen können Vorgaben bestehen, zum Beispiel bei Luftballonwettbewerben oder Tombolas.
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis brauchen Sie zum Beispiel für Oldtimer-Veranstaltungen, Volksradfahren, Umzüge, Straßenfeste oder Traditionsveranstaltungen. Dafür ist das Ordnungs- und Bürgeramt zuständig.
Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Als Gaststättengewerbe gilt auch, wenn zum Beispiel bei einer öffentlichen Veranstaltung Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Dafür ist eine Anzeigenpflicht (nach § 2 LGastG) erforderlich.
Keine Anzeige ist erforderlich, wenn zum Beispiel nur alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden, unentgeltliche Kostproben beziehungsweise zubereitete Speisen angeboten werden oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.
Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anmelden.
Eine Anmeldepflicht besteht, wenn
Keine Anmeldepflicht besteht für
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Festen kann es notwendig sein, Straßen für den Verkehr zu sperren. Der Antrag auf Genehmigung für eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum beinhaltet unter Ziffer 13.2 ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen.
Mindestens ein Vereinsmitglied muss den Fachkundenachweis für das Aufstellen von Verkehrszeichen im Stadtgebiet Karlsruhe erworben haben. Hierzu führt das Büro für Mitwirkung und Engagement in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt und dem Ordnungs- und Bürgeramt in unregelmäßigen Abständen das Fachseminar "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen" durch. Alternativ bietet die Württembergische Verwaltung- und Wirtschaft-Akademie e. V. den Kurs "Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" an.
Schilder für die Straßensperrung können beim Tiefbauamt ausgeliehen werden. Sie können während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
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Wenn die Getränke beim Fest kühl sein sollen, die Band auf der Bühne für gute Stimmung sorgen, bunte Lampions brennen, elektrische Geräte betrieben, Gläser und Teller abgewaschen und Kaffee gekocht werden soll, braucht man Strom und Wasser. Wer Strom und Wasser zur Verfügung stellt, erfahren Sie mit der Genehmigung der Veranstaltung durch das Ordnungs- und Bürgeramt.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden, zum Beispiel Bühnen. Sie bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, die im Prüfbuch enthalten ist. Die Aufstellung muss der Baurechtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuchs so rechtzeitig angezeigt werden, dass vor Inbetriebnahme eine Gebrauchsabnahme durchgeführt werden kann.
Unbedeutende Fliegende Bauten, die keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen sind zum Beispiel
Die Ausführungsgenehmigung kann beim Bauordnungsamt beantragt werden.
Karlsruhe hat viele schönen Brunnen, die zum Verweilen einladen, für Tiere Trinkwasser bieten und oft kunstvoll gestaltet sind. Die Geräusche des fließenden oder sprudelnden Wassers klingen manchmal wie musikalische Werke, können aber bei Veranstaltungen stören.
Die Brunnen können bei Bedarf abgestellt werdenen, zum Beispiel wenn in der Nähe eine Bühne aufgestellt wird und das Geräusch des fließenden Wassers zu laut ist. Zuständig ist das Gartenbauamt.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung, eine Sondernutzungserlaubnis.
Für gemeinnützige Vereine gibt es Gebührenermäßigungen. Weiter Informationen finden Sie hier. Zuständig für die Anträge auf Plakatierung ist das Bauordnungsamt.
Unter einer Lotterie versteht man ein öffentliches Glücksspiel, bei dem gegen Zahlung eines Entgelts die Chance eingeräumt wird, Geld zu gewinnen. Besteht der Gewinn aus Sachgewinnen, geldwerten Vorteilen oder einer Kombination aus beidem, spricht man von einer Tombola. Spätestens 14 Tage vor der Ausspielung müssen Lotterien und Tombolas beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach angezeigt werden.
Zuständig ist das Finanzamt Karlsruhe-Durlach.
Eine Einzelerlaubnis ist nicht notwendig, wenn sich der Verein an die „Allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe hält:
Die weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Lotterie und Ausspielung.
Formular zu Anmeldung einer Lotterie oder Ausspielung (Tombola)
Wenn bei einer Veranstaltung Luftballone aufsteigen sollen, kann eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich sein.
Die Erlaubnis ist in zwei Fällen erforderlich:
Zuständig ist das Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
In der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) haben sich Komponist*innen und Textdichter*innen als Urheber*innen von Musikwerken sowie Musikverleger*innen zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden.
Die GEMA unterscheidet drei Arten der Musiknutzung:
Die GEMA-Tarife und weitere Informationen finden Sie hier.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.
Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen. Das sind zum Beispiel
Die Künstlersozialkasse empfiehlt, sich in Zweifelsfällen oder bei Besonderheiten am besten schriftlich zu erkundigen.
Die Künstlersozialkasse bietet kostenlose 60- bis 90minütige Web-Seminare an. Sie vermitteln einen schnellen Überblick über die Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe.