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Datenschutz im Verein

Viele Bürge­rin­nen und Bürger engagieren sich ehren­amt­lich in Vereinen. Sie leisten unver­zicht­bare Beiträge zum gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt. Doch auch sie müssen für den Schutz persön­li­cher Daten ihrer Mitglie­der sorgen. Doch wie funktio­niert der Daten­schutz im Verein? Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat umfangreiche Informationen für Vereine erstellt, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.

Platz der Grundrechte

Die Broschüre erklärt die grundlegenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

  • Rechtsgrundlagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Mitgliedern und sonstigen Personen
  • Erhebung personenbezogener Daten durch den Verein
  • Speicherung personenbezogener Daten
  • Nutzung von personenbezogenen Daten
  • Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein, insbesondere Übermittlung an Dritte
  • Recht auf Löschung und Einschränkung personenbezogener Daten
  • Organisatorisches
  • Muster einer Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet

Zum Download

Der Ratgeber enthält ausführliche Informationen zu den Themen

  • Informationspflichten
  • Einwilligungserklärung
  • Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzfolgenabschätzung
  • Auftragsverarbeitung und anderes

Zum Download

Gilt für Fotos jetzt immer die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)? Darf ein Verein ohne die Einwilligung der Mitglieder Mannschaftsfotos veröffentlichen? Antworten zu diesem Thema gibt die FAQ-Liste des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Zur FAQ-Liste

Mit LfDI-Tool DS-GVO.clever erstellen kleine Unternehmen, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe schnell und einfach ihre Datenschutzhinweise.

Weitere Informationen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

  • Gibt es Hilfestellung für Vereine?
  • Muss in die Satzung ein Passus zum Datenschutz aufgenommen werden?
  • Wie müssen Vereine nun mit Fotos und Videos umgehen?

Auf viele Fragen zum Thema Datenschutz im Verein finden Sie Antworten in der FAQ-Rubrik des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Büro für Mitwirkung und Engagement

Zähringerstraße 61
76133 Karlsruhe

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