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Die meisten ehrenamtlich und freiwillig Engagierten sind nach dem „Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen" gesetzlich unfallversichert. Für die nicht versicherten Engagierten schloss das Land Baden-Württemberg durch einen Rahmenvertrag mit der Ecclesia-Versicherung die Lücken im Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Damit haben alle ehrenamtlich und freiwillige Engagierten einen Unfallversicherungsschutz, der aber für die verschiedenen Engagementgruppen unterschiedlich geregelt ist.
Gesetzlich unfallversichert ist, wer „arbeitnehmerähnlich"
für das Allgemeinwohl freiwillig oder ehrenamtlich tätig ist.
Nach dem „Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen" ist gesetzlich unfallversichert, wer
ehrenamtlich oder freiwillig tätig ist.
in der Regel über die Einrichtung, in der sie tätig sind.
Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können ihre Vorstandsmitglieder und andere herausragende Engagierte zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verhelfen, in dem sie sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Daraus entstehen keine oder nur sehr geringe Kosten.
Diesen Organisationen ist gemeinsam, dass sie hauptamtlich geleitet werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Diese sind über eine Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Die freiwillig Beschäftigten haben den gleichen Unfallschutz. Sie müssen in der Regel bei der Berufsgenossenschaft nicht namentlich gemeldet werden und kosten keinen zusätzlicher Beitrag. Erst wenn sich ein Unfall ereignet hat, wird dieser der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Ehrenamtliche in Vereinen sind gesetzlich unfallversichert. Das sind in der Regel der Vorstand, Übungsleitungen, Stellvertretungen und andere Engagierte, denen eine herausgehobene Aufgabe durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands übertragen wurde. Um die Unfallversicherung faktisch in Anspruch nehmen zu können, müssen die Funktionen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
In der Regel ist für Vereine die Verwaltungsberufsgenossenschaft zuständig, die einen sehr geringen jährlichen Beitrag pro Funktion verlangt.
Je nach Vereinszweck können andere Berufsgenossenschaften zuständig sein.
Engagierte in Vereinen, die nicht bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sind, sind durch den Rahmenvertrag des Landes Baden-Württemberg beim Ecclesia Versicherungsdienst GmbH unfallversichert. Die Leistungen sind im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung eingeschränkt.
Engagierte in Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrt sind über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass sie eine vereinsähnliche Struktur haben, also eine Satzung, gewählte Sprecherinnen und Sprecher, Mitgliederversammlungen, und unentgeltlich tätig sind. Sie müssen nicht im Vereinsregister eingetragen sein und keine Anerkennung der Gemeinnnützigkeit durch das Finanzamt haben.
Um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Selbsthilfegruppen bei der BGW anmelden. Die BGW erhebt keine Beiträge.
Engagierte, die allein oder in einer lose zusammengeschlossen Gruppe tätig sind, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Für diese hat das Land Baden-Württemberg den Rahmenvertrag zur Unfall- und Haftpflichtversicherung mit dem Ecclesia Versicherungsdienst geschlossen. Versichert sind Engagierte in rechtlich unselbständigen Initiativen, die keinen anderen Versicherungsschutz habe.
Die Unfallversicherung gilt auch für Vereinsvorstände, Übungsleitungen und andere Engagierte, die bei keiner Berufsgenossenschaft angemeldet sind und nicht anderweitig unfallversichert sind.
Die Haftpflicht versicherung besteht subsidiär. Andere bestehende Haftpflichtversicherungen sind vorleistungspflichtig. Sie umfasst
Wer einen Unfall- oder einen Haftpflichtschaden bei der Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit und keinen anderen Versicherungsschutz hat, kann sich direkt an den Ecclesia Versicherungsdienst wenden.
Der Deutsche Chorverband bietet für seine Mitglieder
Der Badische Chorverband
hat den Versicherungsschutz durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erweitert. Sie sichert Vermögensschäden und Eigenschäden des Vereins bei fahrlässiger Pflichtverletzung der haupt- und ehrenamtlich Tätigen. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt die gesetzlichen Vertretungen, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden
Der Gruppenversicherungsvertrag beinhaltet
Dachverbände wie der Badische Sportbund Nord, der Badische Chorverband oder der Landesverband der Schulfördervereine Baden-Württemberg bieten für ihre Mitglieder einen umfassenden Versicherungsschutz, der neben der Unfall- und Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz, Reiseversicherung und anderes beinhalten kann. Teilweise gibt es einen Basisschutz, zum dem die Mitgliedsvereine zusätzliche Versicherungsarten abschließen können.
Vereine und andere rechtlich selbständige Organisationen, die im Auftrag oder mit Einwilligung der Stadt Karlsruhe tätig sind, sind über diese versichert.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Vereine für bestimmte Aktivitäten wie öffentliche Bürgervereinsfeste, Reinigungsaktivitäten in Stadtteilen oder öffentlichen Anlagen, die Einwilligung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragen. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Durchführung der Aktivität gestellt werden.
Über die Stadt Karlsruhe sind alle unfallversichert, die im Auftrag oder mit Einwilligung der Stadt tätig sind. Das gilt für Einzelpersonen und Vereine, die im Auftrag einer Dienststelle tätig sind. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der die Details wie Einsatzzeiten und -orte, Aufwandsentschädigungen und ähnliches festgehalten sind. Vereine, die Aktivitäten durchführen möchten, die im Sinne der Stadt Karlsruhe sind, können eine Einwilligung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragen.
Das Land Baden-Württemberg hat den Rahmenvertrag mit dem Ecclesia-Versicherungsdienst abgeschlossen, um eine Lücke in der gesetzlichen Unfallversicherung zu schließen. Engagierte, die keiner Organisation angehören oder in losen Gruppen ohne Vereinsstruktur tätig sind und keine andere Versicherung haben, sind durch den Rahmenvertrag unfall- und haftpflichtversichert.
Vorstandsmitglieder, Übungsleitungen und andere herausragend Engagierte sind durch den Rahmenvertrag unfallversichert, sofern sie bei keiner Berufsgenossenschaft angemeldet sind und keine andere Versicherung haben.
Der Unfall sollte schnell an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Wer in einer Organisation freiwillig engagiert ist, wendet sich an seine Ansprechperson dort. Ehrenamtliche in Vereinen, die sich bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet haben, melden sich dort. In der Regel versenden die Krankenkassen nach einiger Zeit einen Fragebogen, in dem sie wissen wollen, ob es ein Arbeitsunfall war. Ein Unfall bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit wäre ein Arbeitsunfall. Die Krankenkassen können dann die Kosten an den Versicherungsträger weitergeben.
Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind für die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten zuständig. Die gesetzliche Grundlage ist im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) verankert.
Die Leistungen umfassen insbesondere
Die Haftpflicht versicherung besteht subsidiär. Andere bestehende Haftpflichtversicherungen sind vorleistungspflichtig. Sie umfasst
Amt für Stadtentwicklung
Büro für Mitwirkung und Engagement