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Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026

Online-Wahlscheinantrag bis 12 Uhr am 3. März möglich / Briefwahlunterlagen rechtzeitig auf den Weg bringen

Eingang mit Beschilderung Briefwahlbüro Der Eingang zum Briefwahlbüro. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Briefwahlunterlagen können per online‑Wahlscheinantrag, für den sich ein Link sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet, oder QR-Code über das Smartphone nur noch bis spätestens 3. März 2026, 12 Uhr, beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es mit der verbundenen Postlaufzeit nicht mehr möglich, eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten, da der Rückversand mit einberechnet werden muss. Das Wahlamt empfiehlt nach dem 3. März 2026 die Beantragung von Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro am Marktplatz in der Karl-Friedrich-Straße 8.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig auf den Weg zu bringen

Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post im Inland muss dies spätestens am Mittwoch, 4. März erfolgen, damit der Wahlbrief rechtzeitig am Sonntag, 8. März, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass jede Stimme fristgerecht eingeht und gezählt wird. Wahlbriefe können jedoch noch bis 18 Uhr am Wahlsonntag, 8. März 2026, beim Wahlamt der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, eingeworfen werden. Wahlbriefe die nach 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingehen können leider nicht mehr mit in das Wahlergebnis einbezogen werden.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Wahlamt

Zähringerstraße 61

76133 Karlsruhe

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