Menü
eService
Direkt zu
Suche

Landtagswahl 2026 – Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Eröffnung des Briefwahlbüros

Fragen und Antworten zur Briefwahl

Briefwahl Wahlkabinen, wie sie beim Landtagsvotum am 8. März auch zum Einsatz kommen könnten. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Die Vorbereitungen zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg sind angelaufen. Am Sonntag, 8. März 2026, sind circa 205.000 Wahlberechtigte aufgerufen zu entscheiden, wer aus den Karlsruher Wahlkreisen 27 und 28 künftig im Landtag vertreten sein wird.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Kein Wahlrecht besteht für aus Baden-Württemberg ins Ausland oder in ein anderes Bundesland verzogene Personen. Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht wahlberechtigt.

Es kommt erstmals ein neues Wahlrecht zur Anwendung, welches außer der Erststimme zusätzlich das von Bundestagswahlen bekannte System mit Zweitstimme für Landeslisten einführt.

Die Kandidaten für Karlsruhe 

Im Wahlkreis Nr. 27 Karlsruhe I (Ost) stehen acht Kreiswahlvorschläge mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: Dr. Ute Leidig (GRÜNE), Robin Schuster (CDU), Oliver Schnell (AfD), Meri Uhlig (SPD), Jörg Breier (FDP), Rocco Jörger (DIE LINKE), Rena Thormann (FREIE WÄHLER) und Cem Kont (Volt).

Im Wahlkreis Nr. 28 Karlsruhe II (West) kann zwischen sieben Kreiswahlvorschlägen gewählt werden: Benjamin Bauer (GRÜNE), Katrin Schütz (CDU), Rouven Stolz (AfD), Adrian Keller (SPD), Sean-Anthony Braun von Stumm (FDP), Louise Fessmann (DIE LINKE) und Neo Langner (Volt).

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Die meisten wahlberechtigten Karlsruherinnen und Karlsruher sollten ihre Wahlbenachrichtigung bereits im Briefkasten vorgefunden haben. Personen, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall zeitnah ab Montag, 16. Februar 2026, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721 133-1250 in Verbindung setzen.

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet und die Angabe, ob dieser rollstuhlgerecht zugänglich ist sowie die Angabe zu Wahlbezirks- und Wählernummer.

Wahlhelferinnen bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro

Eröffnung des Briefwahlbüros

Wer am Wahltag nicht an der Urne wählen möchte, hat die Möglichkeit, sein Votum per Briefwahl abzugeben. Am Montag, 9. Februar 2026, um 10 Uhr, öffnet das Briefwahlbüro seine Pforten, und zwar in neuen rollstuhlzugänglichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Karl-Friedrich-Str. 8. Das Gebäude befindet sich in der ehemaligen Sparkassenfiliale am Marktplatz zwischen der Marktlücke und dem ehemaligen Café Böckeler. Das Briefwahlbüro ist von Montag, 9. Februar, bis Freitag, 6. März 2026, jeweils montags bis mittwochs durchgehend von 10 bis 17 Uhr, donnerstags von 10 bis 18:30 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Vier Wochen vor dem eigentlichen Wahltag dient das neue Briefwahlbüro als zentrale Anlaufstelle mitten in der Karlsruher Innenstadt. Im Briefwahlbüro stehen während des Briefwahlbetriebs Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe für Fragen zur Briefwahl und für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen zur Verfügung. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme in einer Wahlkabine abzugeben.

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Dazu gibt es verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung durch das automatisierte Verfahren am schnellsten bearbeitet wird.

  • Online bequem von zu Hause

Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus online beantragt werden. Per Smartphone kann zur Beantragung der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgescannt werden; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über die Internetadresse www.karlsruhe.de/wahlen aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer.

  • Schriftlich per Post

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung, für die der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post mit einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden muss.

  • Persönlich im Briefwahlbüro

Ab Montag, den 9. Februar 2026, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro, in der Karl-Friedrich-Str. 8, beantragt werden.

Beantragung nicht mehr in Ortsverwaltungen möglich

Das Wahlamt weist die Wahlberechtigten darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nicht mehr in den Ortsverwaltungen oder im Stadtamt Durlach vor Ort beantragt und ausgestellt werden können, sondern ausschließlich im zentralen Briefwahlbüro. Schriftliche Anträge können zwar weiterhin in den Ortsverwaltungen abgegeben werden, dabei sind allerdings deutlich längere Bearbeitungszeiten zu beachten. Daher rät das Wahlamt, auch hier möglichst die Online-Beantragung zu nutzen.

Wie werden die Briefwahlunterlagen ausgefüllt?

Die Unterlagen bestehen aus einem Merkblatt mit grafischen Erläuterungen, einem Wahlschein mit abtrennbarem roten Wahlbriefumschlag, einem Stimmzettel und einem weißen Stimmzettelumschlag. Da für die Landtagswahl 2026 das Stadtgebiet in zwei Wahlkreise aufgeteilt wurde, Wahlkreis 27 Karlsruhe I (Ost) und Wahlkreis 28 Karlsruhe II (West), erhalten nicht alle Karlsruherinnen und Karlsruher die gleichen Unterlagen. Wählerinnen und Wähler des Wahlkreises 27 bekommen grüne Wahlscheine und Stimmzettel, Wählerinnen und Wähler des Wahlkreises 28 erhalten gelbe Wahlscheine und Stimmzettel.

Im ersten Schritt kennzeichnen Sie den Stimmzettel. Sie haben jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme. Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel anschließend in den weißen Stimmzettelumschlag und kleben diesen gut zu.

Im zweiten Schritt unterschreiben Sie auf der Rückseite Ihres Wahlscheins die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Ohne diese Unterschrift ist Ihr Wahlschein ungültig und Ihr Stimmzettel wird bei der Landtagswahl am 8. März nicht gewertet.

Im dritten Schritt trennen Sie den roten Wahlbriefumschlag ab. In diesen Umschlag stecken Sie den unterschriebenen Wahlschein sowie den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag. Versichern Sie sich, dass der Wahlbrief gut verschlossen ist.

Im vierten Schritt können Sie den roten Wahlbrief unfrankiert innerhalb Deutschlands in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, ihn direkt in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Karlsruhe, Zähringerstr. 61, einwerfen oder persönlich im Briefwahlbüro in der Karl-Friedrich-Str. 8 abgeben oder einwerfen. Damit die Stimme gewertet werden kann, muss der Wahlbrief am 8. März spätestens bis 18 Uhr das Wahlamt der Stadt Karlsruhe erreicht haben.

Bei Briefwahl auf Abgabedatum achten

Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post im Inland muss dies spätestens am Mittwoch, 4. März, erfolgen, damit der Wahlbrief am Sonntag, 8. März, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben