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Kampagne „Geisterradler, Stopp!“

Um die Radfahrenden für die Probleme, die durch das Geisterradeln entstehen, zu sensibilisieren, hat die Stadt Karlsruhe eine Kampagne gestartet.

Schild zur Kampagne „Geisterradler - Stopp!“

Was sind Geisterradler?

Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr das Rechtsfahrgebot. Egal ob auf der Fahrbahn im Mischverkehr, auf einem Radfahrstreifen und einem Schutzstreifen oder im Seitenraum auf einem Radweg.

Radfahrende, die entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf Radfahrstreifen oder Radwegen unterwegs sind, werden als Geisterradler bezeichnet.

 

Regelmäßig gibt es Konflikte und Unfälle im Radverkehr im Zusammenhang mit Geisterradeln.

Denn diese Radfahrenden:

  • gefährden sich selbst und andere, weil niemand mit Ihnen aus der anderen Richtung kommend rechnet – insbesondere nicht an Einmündungen. Die Unfallgefahr ist deutlich erhöht.
  • tragen zu schlechtem Verkehrsklima bei, weil sich andere erschrecken und sich über mangelnde Rücksichtnahme ärgern.
  • engen den Platz ein, der nur für Radfahrende in der richtigen Fahrtrichtung und Zu Fuß Gehende ausgelegt ist.

Kampagne „Geisterradler, Stopp!“

Radwege, auf denen besonders häufig Geisterradler unterwegs sind und auf denen sich schon Unfälle ereignet haben, werden mit Piktogrammen und Schildern ausgestattet, die auf die falsche Benutzung hinweisen.

Unkenntnis der Situation ist damit keine Ausrede mehr.

Video: "Geisterradler" sind in falscher Fahrtrichtung unterwegs und das kann gefährlich werden!
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Video  

Ettlinger Allee / Herrenalber Straße

Die Kampagne startete auf dem Radweg entlang der Ettlinger Allee und Herrenalber Straße.

Auf diesem Radweg sind – trotz eines Radfahrangebotes auf der richtigen Straßenseite – viele Radfahrende in der falschen Fahrtrichtung unterwegs.

Um für das Thema „Geisterradeln“ zu sensibilisieren, hat die Stadt Karlsruhe im Mai 2026 zwei Hinweisschilder an der Ettlinger Allee montiert, zusätzliche Piktogramme markiert und ein weiteres Verbotsschild ergänzt. Auch die Radwegweisung an der Ettlinger Allee wurde um den Zusatz der Sportanlagen ergänzt.

Schild zur Kampagne „Geisterradler - Stopp!“
Radwegemarkierung und Hinweisschild zur Kampagne „Geisteradler – Stopp!“
Bodenmarkierung zur Radwegeführung in Richtung Durlach an der Ettlinger Allee.

Adenauerring

Durch einen Geisterradler kam es auf dem Adenauerring bereits zu einem tödlichen Verkehrsunfall eines Radfahrenden.

Im August 2026 wurden im Rahmen der Kampagne gegen Geisterradler an fünf Stellen auf den Geh- und Radwegen entlang des Adenauerrings Hinweisschilder und  Radpiktogramme mit Pfeilmarkierungen aufgebracht, welche die zulässige Fahrtrichtung für den Radverkehr anzeigen.

Mit der Aktion soll stärker auf das Verbot des Fahrens in Gegenrichtung ohne entsprechende Freigabe aufmerksam gemacht werden.

 

Es ist vorgesehen, die Hinweisschilder hin und wieder zu versetzen und an weiteren Stellen im Stadtgebiet zu platzieren, an denen es Probleme und Unfälle mit Radfahrenden in falscher Richtung gibt.

Die Polizei unterstützt die Kampagne durch ihre Präsenz.

Weitere Informationen

Als Radfahrende:

  • Radwege sind immer nur in einer Fahrtrichtung zu befahren (Rechtsfahrgebot).
  • Radeln in entgegengesetzter Richtung ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung dies erlaubt:
    Ein Zweirichtungsradweg hat unter dem blauen Radwegeschild ein Zusatzschild mit zwei entgegengesetzten senkrechten Pfeilen.
    Alternativ kann auch das Schild „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Rad frei“ oder eine Markierung mit Piktogrammen und Pfeilen auf dem Boden darauf hinweisen.
  • Auf der Fahrbahn gilt ohne weitere bauliche Sicherung immer das Rechtsfahrgebot (Mischverkehr, Radfahrstreifen, Schutzstreifen).
  • Auch mal einen kleinen Umweg akzeptieren – um sicher auf die richtige Straßenseite zu kommen.

 

Bei Planung und Bau:

  • Radverkehrsangebote schaffen und Querungsmöglichkeiten bieten, um auf die andere Straßenseite zu kommen.
  • In Ausnahmefällen kurze, sichere Lückenschlüsse im Zweirichtungsverkehr schaffen, um dann an einer Querungsstelle auf die richtige Straßenseite zu kommen.
  • Wenn es Radfurten über Einmündungen im Zweirichtungsverkehr gibt, sollten diese in „Rot“ eingefärbt werden.
  • Kinder und deren Begleitpersonen dürfen – abhängig vom Alter der Kinder – auf dem Gehweg radeln und damit auch in falscher Richtung. An Einmündungen also immer in beide Richtungen schauen!
  • Auf eigenständigen Wegen abseits von Straßen ist Radeln im Zweirichtungsverkehr der Normalfall.
  • Außerorts gibt es immer wieder einseitige Führungen für beide Fahrtrichtungen. An Einmündungen sollten alle Verkehrsteilnehmenden noch mehr Vorsicht walten lassen und immer in alle Richtungen schauen.

Mobilität und Verkehr

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