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Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Stadtverwaltung Karlsruhe oder bei den Eigenbetrieben? Auf diesem sicheren Weg können Sie diese melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle für Hinweisgebende - richtet sich an alle Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe und an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Karlsruhe Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferanten der Stadtverwaltung Karlsruhe).
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das melden.
Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie.
Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste.
Die Bearbeitung der Meldungen durch Interne Meldestelle für Hinweisgebende (Stabsstelle des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Karlsruhe) erfolgt während der regulären Dienstzeiten.
Meldungen können Sie bei der Internen Meldestelle für Hinweisgebende des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Karlsruhe abgeben per Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch.
Kontakt zur Internen Meldestelle für Hinweisgebende:
Postweg:
Stadtverwaltung Karlsruhe
Rechnungsprüfungsamt
Kennwort: „Interne Meldestelle“
Lammstraße 7
76133 Karlsruhe
Per E-Mail: interne.meldestelle(at)rpa.karlsruhe.de
Per Einwurf in den Briefkasten der Internen Meldestelle
Links neben dem Eingang der Lammstraße 9
Telefonisch:
0721 133-1450
Auf Wunsch auch gerne in persönlicher Besprechung.
Neben der internen Meldestelle haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Meldung bei der externen Meldestelle beim Bundesministerium für Justiz abzugeben. Interne Meldungen sind jedoch häufig der effektivste Weg den Verstoß am schnellsten zu untersuchen und abstellen zu können.
Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.
Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Hinweis: Die interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Karlsruhe wurde auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937, dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Kommunale-Meldestellen-Gesetz (KommMeldG) eingerichtet.
Rechnungsprüfungsamt
Interne Meldestelle für Hinweisgebende