Melde·stelle für Hinweis∙geber der Stadt Karlsruhe
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.
Wichtige Informationen in Leichter Sprache
In diesem Text benutzen wir nur männliche Wörter.
Wir meinen aber alle Menschen.
Was ist ein Hinweis∙geber
Ein Hinweis∙geber ist jemand, der bemerkt:
Am Arbeits∙platz hält sich jemand anders nicht
an die Vorschriften.
Der Hinweis∙geber informiert darüber.
Mit Stadt Karlsruhe meinen wir hier
die Ämter der Stadt Karlsruhe.
Das bedeutet:
Sie arbeiten bei der Stadt Karlsruhe
oder
Ihre Firma arbeitet mit der Stadt Karlsruhe
zusammen.
Dann können Sie mit uns sprechen.
Haben Sie bei der Arbeit etwas
Verbotenes beobachtet?
Zum Beispiel:
Jemand hat bei der Stadt Karlsruhe
- die Regeln nicht eingehalten.
- etwas Verbotenes gemacht
Wenn Sie einen Hinweis haben,
dann können Sie mit uns sprechen.
Dann sind Sie Hinweis∙geber.
Wir schützen alle Hinweis·geber.
Ihre Informationen sind bei uns sicher.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Was passiert mit Ihren Informationen?
Es gibt Gesetze
- In der EU
- In Deutschland
Diese Gesetze schützen alle Hinweis∙geber.
Dann kann Ihnen nichts passieren.
Ihre Sicherheit ist für unsere Melde∙stelle sehr wichtig.
Nur unsere Mit∙arbeiter können
- Ihre Meldung lesen
- Ihre Meldung bearbeiten
- bei Ihnen nachfragen.
Die Melde∙stelle darf keine Informationen
über Sie weiter∙geben.
Ihre Informationen sind
vor allen anderen Personen geschützt.
Was können Sie melden?
Sie haben etwas Verbotenes beobachtet.
Dann können Sie das melden.
Zum Beispiel:
Mitarbeiter von der Stadt Karlsruhe
lassen sich bestechen.
Das bedeutet:
Jemand gibt einem Mitarbeiter der Stadt
Karlsruhe zum Beispiel
- Geld
- ein Geschenk.
Damit der Mitarbeiter der Stadt Karlsruhe
etwas Verbotenes für ihn tut.
Welche Informationen brauchen wir von Ihnen?
- Was ist passiert?
Hier schreiben Sie:
Das Thema von Ihrer Meldung.
- Was haben Sie beobachtet?
Hier schreiben Sie genau, was passiert ist.
- Bitte geben Sie uns:
- Ihren Namen
- Ihre Telefon·nummer
- Ihre E-Mail
oder
- Ihre Adresse
Denn vielleicht haben wir noch
Fragen an Sie.
Das ist aber freiwillig.
Wie können Sie eine Meldung machen?
Sie können einen Brief schicken:
Stadt∙verwaltung Karlsruhe
Rechnungs∙prüfungs∙amt, Frau Blasy-Henschel
Kenn∙wort: „Interne Melde∙stelle“
Lamm∙straße 7
76133 Karlsruhe
Sie können den Brief selbst einwerfen:
In den Brief∙kasten von der
Internen Melde∙stelle für Hinweis∙geber.
Der Brief∙kasten ist in der Hebel∙straße 21.
Sie können uns anrufen:
0721 – 133 – 14 50
Sie können einen Termin machen:
Bitte rufen Sie vorher an.
Dann machen wir einen Termin aus.
Wichtig:
Diese Melde∙stelle ist nicht für Not∙fälle.
In Not∙fällen rufen Sie bitte die Polizei:
Telefon·nummer: 110
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
1. Sie haben Ihre Meldung
- abgegeben
- verschickt.
Wir haben Ihre Meldung bekommen.
Dann sagen wir Ihnen Bescheid.
2. Unsere Mitarbeiter
- lesen Ihre Meldung.
- bearbeiten Ihre Meldung.
Vielleicht ist eine andere Stelle
dafür zuständig.
Dann bekommen wir Informationen
von dieser Stelle.
3. Unsere Mitarbeiter prüfen:
- Ist Ihre Meldung wahr?
- Was ist genau passiert?
Vielleicht haben wir noch Fragen an Sie.