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Rat·haus und Bürger·büro

Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache über das Rat·haus und das Bürger·büro von der Stadt Karlsruhe und was Sie dort machen können.

Rathaus Karlsruhe 2018

Was ist ein Rat·haus

Das Rat·haus ist ein Haus.

Es steht in einer Stadt.

In einem Rat·haus arbeiten Menschen.

Zum Beispiel: der Bürger·meister.

Der Bürger·meister ist der Chef von der Stadt.

 

Und es gibt den Gemeinde·rat.

Die Menschen im Gemeinde·rat helfen dem Bürger·meister.

Gemeinsam treffen sie wichtige Entscheidungen für die Stadt.

Und sie kümmern sich um alles in der Stadt.

Für die Stadt arbeiten auch viele Mitarbeiter.

Das heißt: Stadt·verwaltung.

Die Mitarbeiter von der Stadt·verwaltung

haben viele verschiedene Aufgaben.

Sie kümmern sich zum Beispiel um:

  • Kinder·garten und Schule
  • Wasser
  • Strom
  • Müll
  • Feuer·wehr
  • Sozial·hilfe
  • Wohn·geld
Gruppenbild des Karlsruher Gemeinderats im Foyer des Karlsruher Rathaus.

Was ist das Bürger·büro

Das Bürger·büro gehört zum Rat·haus.

Das Bürger·büro hilft den Menschen in der Stadt weiter.

Das Bürger·büro hat viele Aufgaben.

Zum Beispiel:

Sie brauchen einen neuen Personal·ausweis.

Oder Sie müssen Ihre neue Wohnung anmelden.

Das Bürger·büro hilft weiter.

Bürgerbüro

Das können Sie im Bürger·büro machen (Dienstleistungen)

zum Artikel in Alltagssprache

Termin ausmachen

Sie brauchen Hilfe vom Bürger·büro.

Dann müssen Sie einen Termin ausmachen.

Nur mit einem Termin kann Ihnen das Bürger·büro weiter·helfen.

Sie können den Termin online ausmachen oder anrufen.

Wählen Sie die Telefonnummer:

115

Terminvereinbarung 

Achtung

Wegen Corona dürfen nicht so viele Menschen

im Bürger·büro sein.

Wenn Sie im Bürger·büro sind:

Halten Sie bitte Abstand zu anderen.

Personal·ausweis und Reise·pass

zuständige Stelle: Bürger·büro

Was ist ein Personal·ausweis

Der Personal·ausweis ist eine kleine Karte.

Auf der Karte stehen wichtige Informationen über Sie.

Zum Beispiel:

  • Ihr Name
  • Ihr Geburts·datum
  • Ihr Geburts·ort
  • Ihre Adresse
  • Ihre Größe
  • Ihre Augen·farbe
  • Ihr Geschlecht

Der Personal·ausweis beweist:

Sie sind diese Person.

Sie müssen einen Personal·ausweis haben.

Ihr Personal·ausweis muss immer gültig sein.

Das ist ein Personalausweis

Musterpersonalausweis

Wie lange ist der Personal·ausweis gültig

Sie sind jünger als 24 Jahre:

Dann ist der Personal·ausweis 6 Jahre gültig.

 

Sie sind 24 Jahre oder älter:

Dann ist der Personal·ausweis 10 Jahre gültig.

 

Elektronischer Personal·ausweis

In den neuen Personal·ausweisen ist ein Chip.

Der Chip speichert die Informationen über Sie.

Sie können den Personal·ausweis jetzt

zum Beispiel für Dinge am Computer benutzen.

 

Wer braucht einen Personal·ausweis:

  • Deutsche Staats·bürger ab 16 Jahren

 

Wer kann einen Personal·ausweis haben:

  • Jugendliche unter 16 Jahren mit deutscher Staats·bürgerschaft
  • Deutsche Staats·bürger ohne Wohnung in Deutschland

Deutsche Staats·bürgerschaft heißt:

Eine Person ist in Deutschland geboren.
Sie bekommt dann einen deutschen Personal·ausweis.

Es kann aber auch sein:
Die Person ist in einem anderen Land geboren.
Aber ein Eltern·teil ist in Deutschland geboren.
Dann kann die Person auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.

Ein anderer Fall ist:
Eine Person ist in einem anderen Land geboren.
Aber sie lebt schon sehr lange in Deutschland.
Dann kann sie auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.

Warum ist die Staats·bürgerschaft wichtig:
Die Staats·bürgerschaft steht im Personal·ausweis.

Sie bestimmt zum Beispiel:
- in diesem Land dürfen Sie wählen.
- in diesem Land dürfen Sie ohne Erlaubnis wohnen.

Und sie bestimmt,
wie lange und in welche Länder Sie reisen dürfen.

Was müssen Sie für den neuen

Personal·ausweis mitbringen:

  • Ihren aktuellen, gültigen Personal·ausweis oder Reise·pass
  • Pass·foto

 

Ein Pass·foto ist ein kleines Foto.

Das Foto muss bio·metrisch sein.

Bio·metrisch heißt:

Ihr Gesicht muss gut zu sehen sein.

Ihr Gesicht muss in der Mitte vom Bild sein.

Und Ihre Augen müssen offen sein.

 

Was kostet der Personal·ausweis

Für Personen unter 24 Jahren kostet er 22,80 Euro.

Für Personen ab 24 Jahren kostet er 37,00 Euro.

 

Manchmal müssen Sie auch mehr bezahlen.

Zum Beispiel:

  • wenn wir den Ausweis schicken sollen
  • wenn Sie den Ausweis sehr schnell brauchen
  • wenn Sie nicht in Deutschland leben

 

Sie können den Ausweis mit Bar·geld bezahlen.

Oder mit Ihrer Geld·karte.

Wichtig

Sie brauchen einen neuen Personal·ausweis oder Reise·pass.

Dann müssen Sie persönlich ins Bürger·büro kommen.

Sie brauchen einen Termin.

Bitte kommen Sie pünktlich.

Was ist ein Reise·pass

Ein Reise·pass ist wie ein Personal·ausweis.

Er sieht aus wie eine kleine Mappe.

Sie brauchen den Reise·pass für Reisen in einige Länder.

 

Reisepass das erste Mal beantragen oder wenn er abgelaufen ist

Reisepass zum ersten Mal für ein Kind beantragen

Das ist ein Kinder·reise·pass

Symbolbild Bürgerbüro, Corona

Geburts·urkunde beantragen

zuständige Stelle: Standes·amt

Was ist eine Geburts·urkunde

Eine Geburts·urkunde ist ein wichtiges Dokument.

In der Geburts·urkunde stehen wichtige Informationen über Sie.

Zum Beispiel:

  • Ihr Vor·name und Nach·name
  • Ihr Geschlecht
  • Tag und Ort von Ihrer Geburt
  • Die Vor·namen und Nach·namen von Ihren Eltern
  • Welche Religion Sie und Ihre Eltern haben

 

Nach jeder Geburt speichert das Standes·amt diese Informationen.

Das Standes·amt gehört auch zum Rat·haus.

Bei wichtigen Dingen brauchen Sie Ihre Geburts·urkunde.

Sie können dann beim Standes·amt nach Ihrer Geburts·urkunde fragen.

Geburtsurkunde

Für was brauchen Sie eine Geburts·urkunde

Sie brauchen Ihre Geburts·urkunde zum Beispiel für:

  • eine Ehe·schließung
  • Ausstellung vom Personal·ausweis
  • Ausstellung vom Kinder·reise·pass
  • Versicherungen
  • Kredite bei der Bank

 

Wo bekommen Sie die Geburts·urkunde

Ihre Geburts·urkunde bekommen Sie nur

beim Standes·amt von Ihrem Geburts·ort.

Zum Beispiel:

Sie sind in der Stadt Karlsruhe geboren.

Dann beantragen Sie die Geburts·urkunde im Standes·amt Karlsruhe.

 

Ausdruck aus dem Geburten·register

Es gibt auch noch den Ausdruck aus dem Geburten·register.

Ein Register ist eine offizielle Liste.

Im Geburten·register steht jede Geburt dieser Stadt.

Im Geburten·register sind Informationen über die Geburt gespeichert.

Zum Beispiel:

  • die Uhrzeit von der Geburt
  • die Namen von den Eltern

Änderungen vom Namen stehen auch im Geburten·register.

 

Internationale Geburts·urkunde

Sie wollen Ihre Geburts·urkunde im Ausland benutzen.

Dann brauchen Sie eine internationale Geburts·urkunde.

Die internationale Geburts·urkunde ist in verschiedenen Sprachen.

Sie brauchen keine Übersetzung dafür.

 

Geburts·urkunde online beantragen

Bitte beachten Sie:

Wegen Corona können Sie Ihre Geburts·urkunde

aktuell nicht persönlich beantragen.

Sie können die Geburts·urkunde online beantragen.

Sie können die Geburts·urkunde auch online bezahlen.

Das Formular und weitere Informationen finden Sie hier:

Urkundenbestellung online

 

Beantragen Sie Ihre Geburts·urkunde

mit der Post

Füllen Sie das Formular „Urkunden·bestellung per Post“ aus.

Drucken Sie das Formular aus.

Unterschreiben Sie das Formular.

Jetzt können Sie uns das Formular mit der Post schicken.

Das Formular finden Sie hier.

Hier steht auch, wie Sie bezahlen.

Urkundenbestellung per Post

 

Wie viel kostet die Geburts·urkunde

Die Geburts·urkunde kostet 12 Euro.

Die internationale Geburts·urkunde kostet 12 Euro.

Ein Ausdruck aus dem Geburten·register kostet 12 Euro.

Bitte beachten Sie:

Sie können die Geburts·urkunde nicht mit dem Telefon oder Fax bestellen.

Sie können die Geburts·urkunde nur im Standes·amt Karlsruhe beantragen, wenn Sie in Karlsruhe geboren sind.

Bestellformular

Ehe·schließung

zuständige Stelle: Standes·amt

Ehe anmelden und prüfen

Sie wollen Ihren Partner oder Ihre Partnerin heiraten.

Dann melden Sie die Ehe·schließung beim Standes·amt an.

Sie haben beide die deutsche Staats·bürgerschaft.

Und Sie heiraten zum ersten Mal.

Das Standes·amt von Ihrem Wohn·ort prüft:

Sie dürfen beide heiraten.

Dann können Sie in jedem Standes·amt heiraten.

Ehepaar

Voraussetzungen für eine Ehe·schließung:

  • Die Ehe·leute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Ehe·leute dürfen noch nicht verheiratet sein.
  • Die Ehe·leute dürfen nicht eng miteinander verwandt sein: Eltern und Kinder, Halb·geschwister oder Geschwister.
  • Die Ehe·leute dürfen nicht in einer eingetragenen Lebens·partner·schaft sein.

Eine eingetragene Lebens·partner·schaft ist fast wie eine Ehe.
Früher durften 2 Männer oder 2 Frauen nicht heiraten.
Sie durften nur Lebenspartner sein.
Heute dürfen sie auch richtig heiraten.

 

Ehe·schließung mit Auslands·beteiligung

Das heißt: Mindestens eine Person

hat nicht die deutsche Staats·bürger·schaft.

Deutsche Staats·bürgerschaft heißt:

Eine Person ist in Deutschland geboren.
Sie bekommt dann einen deutschen Personal·ausweis.

Es kann aber auch sein:
Die Person ist in einem anderen Land geboren.
Aber ein Eltern·teil ist in Deutschland geboren.
Dann kann die Person auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.

Ein anderer Fall ist:
Eine Person ist in einem anderen Land geboren.
Aber sie lebt schon sehr lange in Deutschland.
Dann kann sie auch die deutsche Staats·bürgerschaft bekommen.

Warum ist die Staats·bürgerschaft wichtig:
Die Staats·bürgerschaft steht im Personal·ausweis.

Sie bestimmt zum Beispiel:
- in diesem Land dürfen Sie wählen.
- in diesem Land dürfen Sie ohne Erlaubnis wohnen.

Und sie bestimmt,
wie lange und in welche Länder Sie reisen dürfen.

Das müssen Sie beachten:

Das Standesamt prüft, ob alle Voraussetzungen

zur Eheschließung erfüllt sind:

  • Die Ehe·leute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Ehe·leute dürfen noch nicht verheiratet sein.
  • Die Ehe·leute dürfen nicht eng miteinander verwandt sein: Eltern und Kinder, Halb·geschwister oder Geschwister.
  • Die Ehe·leute dürfen nicht in einer eingetragenen Lebens·partner·schaft sein.

Ihr Partner ist vom Ausland.

Im Ausland gibt es Gesetze zur Ehe·schließung.

Die müssen Sie beachten.

 

Ablauf bei der Anmeldung

von einer Ehe·schließung:

1. Beide Personen müssen einverstanden sein mit der Ehe·schließung.

Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin persönlich

beim Standes·amt von Ihrem Wohn·ort.

 

2. Dafür brauchen Sie einen Termin.

Der Termin ist frühestens ein halbes Jahr

vor der geplanten Ehe·schließung.

 

3. Das Standes·amt prüft die Voraussetzungen für die Ehe·schließung.

 

4. Nun dürfen Sie heiraten.

Das Standes·amt und Sie suchen einen Termin für die Ehe·schließung.

Für die Termin·suche können Sie

  • anrufen
  • persönlich vorbei kommen
  • auf der Internet·seite nachschauen

Paare mit deutschem Personal·ausweis

können den Termin selber online buchen.

 

Termin für die Ehe·schließung

online reservieren

Sie können den Ort und das Datum

für Ihre Ehe·schließung online reservieren.

Sie können Termine für die nächsten 6 Monate reservieren.

Die Online-Reservierung gilt nur bei einer Ehe·schließung

im Standes·amt Karlsruhe.

Trau·kalender online

 

Welche Dokumente müssen Sie

bei der Anmeldung mitbringen:

  • Personal·ausweis oder Reise·pass
  • bei Geburt im Ausland: Geburts·urkunde
  • bei Geburt in Deutschland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburten·register

Beglaubigt heißt:

Das Amt hat das Dokument unterschrieben.

  • erweiterte Melde·bescheinigung

Die erweiterte Melde·bescheinigung darf höchstens 2 Wochen alt sein.

In der erweiterten Melde·bescheinigung stehen:

  • Adresse
  • Familien·stand (Das heißt: ob Sie schon mal verheiratet waren)
  • Staats·bürgerschaft
  • Religion
  • Zahl der Kinder

Ihr Partner kommt aus dem Ausland.

Dann braucht das Standes·amt noch andere Dokumente.

 

Kosten bei der Ehe·schließung

Die Prüfung vor der Ehe·schließung kostet 40 Euro.

Die Prüfung mit Auslands·beteiligung kostet 80 Euro.

Die Ehe·schließung während den Öffnungs·zeiten vom Standes·amt ist kostenlos.

Die Ehe·schließung außerhalb der Öffnungs·zeiten vom Standes·amt kostet 60 Euro.

Die Ehe·schließung bei einem anderen Standes·amt kostet 30 Euro.

 

Bitte beachten Sie:

Bei besonderen Fällen können mehr Kosten entstehen.

 

Eheschließung bei deutscher Staatsbürgerschaft anmelden

Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsbürger anmelden

Tisch mit Blumenbouquet, Trauringen und Tintenfüller.

Wohn·sitz anmelden

zuständige Stelle: Bürger·büro

Sie ziehen in eine andere Stadt oder Gemeinde.

Dann müssen Sie Ihren neuen Wohn·sitz anmelden.

Wohn·sitz bedeutet:

Die Adresse von Ihrer Wohnung.

Sie haben nach Ihrem Umzug zwei Wochen dafür Zeit.

 

Wohn·sitz online anmelden

Sie können Ihren neuen Wohn·sitz online anmelden.

Klicken Sie dafür auf diesen Link

Onlinedienst: Anmeldung bei der Melde·behörde (Melde·schein)

Wählen Sie den Punkt:

„Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz“

 

Wohn·sitz persönlich anmelden

Sie können Ihren neuen Wohn·sitz auch persönlich anmelden.

Machen Sie dafür einen Termin im Bürger·büro Ihrer neuen Stadt.

Terminvereinbarung

Wohnung

Wohn·sitz abmelden

zuständige Stelle: Bürger·büro

Wann müssen Sie Ihren Wohn·sitz abmelden

Sie müssen Ihren Wohn·sitz abmelden:

  • wenn Sie ins Ausland umziehen
  • wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und nicht direkt in eine neue Wohnung ziehen. Zum Beispiel wenn Sie länger verreisen.

Sie haben eine zweite Wohnung.

Diese wollen Sie kündigen.

Das müssen Sie der Melde·behörde von Ihrer Haupt·wohnung sagen.

Wann müssen Sie Ihren Wohn·sitz

nicht abmelden:

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen.

Sie müssen nur Ihren Umzug in der neuen Stadt

oder Gemeinde melden.

Wohn·berechtigungs·schein beantragen

zuständige Stelle: Liegenschafts·amt

Was ist ein Wohn·berechtigungs·schein

Der Wohn·berechtigungs·schein ist ein Dokument.

Sie brauchen ihn, um eine Sozial·wohnung zu bekommen.

 

Eine Sozial·wohnung ist eine besondere Wohnung.

Die Miete in einer Sozial·wohnung kostet weniger.

Der Staat übernimmt einen Teil von der Miete.

mietshaus

Sie haben wenig Geld.

Dann können Sie eine Sozial·wohnung bekommen.

Sie müssen dem Vermieter beim Einzug

den Wohn·berechtigungs·schein geben.

 

Voraussetzungen für einen

Wohn·berechtigungs·schein:

  • Sie suchen eine Wohnung.
  • Das Einkommen von den Personen im Haushalt liegt unter der Einkommens·grenze.

Unter der Einkommens·grenze heißt:

Sie haben sehr wenig Geld.

Das Geld reicht nicht zum Leben und Wohnen.

Bei der Einkommens·grenze zählt das Einkommen

von allen Personen im Haus·halt.

 

Bitte beachten Sie:

Auch steuer·freie Einnahmen gehören zum Einkommen.

Zum Beispiel:

  • Arbeits·losen·geld
  • Kurz·arbeiter·geld
  • Eingliederungs·hilfe
  • Unterhalts·zahlungen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Sie haben weitere Fragen.

Wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt zum Liegen·schaftsamt

Allgemeine Sprechzeit 

Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr 

Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr 

Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr 

Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr 

Fr 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr 

Telefon:

0721 133-6201

Fax: 0721 133-6209

E-Mail:

Postfach: 76124 Karlsruhe

Hausanschrift: Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe

Wohn·geld beantragen

zuständige Stelle: Liegenschafts·amt

Was ist Wohn·geld

Wohn·geld ist Hilfe vom deutschen Staat.

Der Staat bezahlt einen Teil von Ihrer Miete.

 

Wer bekommt Wohn·geld

Sie haben nur wenig Geld.

Mit dem Geld können Sie ihre Miete nicht allein bezahlen.

Dann bekommen Sie Wohn·geld.

Miete

Sie bekommen Wohn·geld als Mieter.

Wohn·geld für Mieter heißt: Miet·zuschuss

 

Sie bekommen Wohn·geld als Besitzer einer Wohnung.

Ihnen gehört die Wohnung und sie leben selbst in der Wohnung.

Das Wohn·geld heißt dann: Lasten·zuschuss.

 

Wie viel Wohn·geld bekommen Sie

Die Höhe vom Wohn·geld ist unterschiedlich.

Das ist wichtig:

  • wie viele Personen wohnen in der Wohnung
  • wie viel Geld haben Sie im Monat
  • wie hoch ist die Miete

 

Wie lange bekommen Sie Wohn·geld

Sie bekommen Wohn·geld normalerweise für 1 Jahr.

Sie brauchen das Wohn·geld länger.

Dann müssen Sie es neu beantragen.

 

So beantragen Sie Wohn·geld

Füllen Sie das Formular aus:

Wohngeld beantragen

Unterschreiben Sie das Formular.

Schicken Sie uns Ihr Formular mit der Post.

Kontakt

Wohn·geld·stelle

Telefon:

0721 133-6470

Fax: 0721 133-6409

E-Mail:

Post·fach: 76124 Karlsruhe

Haus·anschrift: Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe

Besucher·anschrift: Lammstraße 7 a, Zimmer E 219 bis E 223, 76133 Karlsruhe

Eingliederungs·hilfe beantragen

zuständige Stelle: Sozial- und Jugend·behörde

Eingliederungs·hilfe für Kinder und Jugendliche

mit seelischer Behinderung

Ihr Kind hat eine seelische Behinderung.

Oder Ihr Kind ist von einer seelischen Behinderung bedroht.

Seelische Behinderungen sind zum Beispiel:

  • Sucht·krankheiten (zum Beispiel Drogen·sucht)
  • Persönlichkeits·störungen (zum Beispiel Borderline)
  • Seelische Störungen (zum Beispiel Depression)

Dann bekommen Sie Eingliederungs·hilfe.

 

Was ist Eingliederungs·hilfe

Eingliederungs·hilfe hilft Menschen im Alltag.

Sie bekommen zum Beispiel:

  • eine Pflege·person
  • Termine bei einer Arzt·praxis
  • einen Betreuungs·platz in einer Einrichtung
  • einen Platz im betreuten Wohnen
  • einen längeren Therapie·platz in einer Einrichtung

eingliederung

So beantragen Sie die Eingliederungs·hilfe

1. Sprechen Sie mit dem Jugend·amt.

Der Berater vom Jugend·amt führt mit Ihnen ein Gespräch.

Dann sagt er:

  • die Eingliederungs·hilfe ist richtig für Ihr Kind
  • eine andere Hilfe ist besser

 

2. Das Jugendamt prüft die seelische Behinderung.

Das Jugend·amt arbeitet mit Kinder·ärzten

und Kinder·psychologen zusammen.

Die Kinder·ärzte und Kinder·psychologen

schreiben einen Bericht über die seelische Behinderung.

 

3.  Das Jugendamt entscheidet

über die Eingliederungs·hilfe.

  • welche Eingliederungs·hilfe passt am besten
  • sind andere Hilfen nötig

 

4. Hilfe·plan

Alle zusammen erstellen einen Hilfe·plan.

Im Hilfe·plan steht zum Beispiel:

  • was ist das Ziel der Eingliederungs·hilfe
  • wie lange dauert die Eingliederungs·hilfe

Wichtig

Die Dauer von der Eingliederungs·hilfe ist unterschiedlich.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen

Eingliederungs·hilfe für Menschen

mit Behinderung

Die Eingliederungs·hilfe hilft Menschen mit Behinderung.

Für die Menschen mit Behinderung soll der Alltag leichter werden.

 

In diesen Bereichen gibt es Eingliederungs·hilfe:

  • Kinder·garten
  • Schule und Bildung
  • Ausbildung und Studium
  • Beruf
  • Alltag
  • Wohnen

 

So kann die Eingliederungs·hilfe aussehen:

  • Geräte, wie zum Beispiel ein Roll·stuhl
  • Betreuungs·personen
  • Geld für die Person und die Familie

 

Wie viel Eingliederungs·hilfe bekommen Sie

Die Höhe vom Geld und die Art von der Eingliederungs·hilfe sind unterschiedlich.

Jeder Fall ist anders:

  • wie schwer ist die Behinderung
  • wie leben die Person und das Umfeld
  • welche eigenen Möglichkeiten haben die Person und ihre Familie

betreuung und miete

So beantragen Sie Eingliederungs·hilfe

1. Vereinbaren Sie einen Beratungs·termin.

Sie führen ein Gespräch mit einem Berater.

Diese Unterlagen braucht der Berater immer:

  • Nachweise über Einkommen
  • Nachweise über Ausgaben
  • Nachweis über gespartes Geld
  • Berichte vom Arzt über die Behinderung

Manchmal braucht der Berater noch mehr Nachweise.

Der Berater sagt Ihnen:

So geht es jetzt weiter.

 

2. Die Beratungs·stelle prüft die Unterlagen.  

 

3. Die Beratungs·stelle entscheidet.

Sie bekommen Eingliederungs·hilfe.

Oder Sie bekommen keine Eingliederungs·hilfe.

Wichtig

Sie wollen Eingliederungs·hilfe beantragen.

Prüfen Sie vorher:

Welche Unterlagen braucht die Beratungs·stelle immer.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Karlsruher Pass

zuständige Stelle: Jugend·freizeit- und Bildungs·werk

Was ist der Karlsruher Pass

Der Karlsruher Pass ist eine Aktion von der Stadt Karlsruhe.

Mit dem Karlsruher Pass sind viele Angebote in der Stadt günstiger.

Zum Beispiel:

  • Freizeit·angebote (Schwimm·bäder, Zoo)
  • Sport·angebote (Sport·vereine)
  • Kultur·angebote (Museum, Theater)
  • U-Bahn, Straßen·bahn und Bus

Manchmal kostet der Eintritt auch nichts.

 

Alle Menschen in Karlsruhe sollen Angebote

von der Stadt nutzen können.

Auch wenn sie wenig Geld haben.

 

Wer kann den Karlsruher Pass beantragen

Personen und Familien,

die in Karlsruhe leben.

Die Bedingung ist:

Sie bekommen Sozial·hilfe.

 

Sozial·hilfe ist zum Beispiel:

  • Arbeitslosen·geld 2
  • Wohn·geld
  • Unterstützung für geflüchtete Menschen

 

Der Karlsruhe Pass ist auch für Menschen:

  • mit wenig Einkommen
  • mit wenig Rente

 

Der Karlsruher Pass ist ein Jahr gültig.

Danach können Sie den Karlsruher Pass nochmal beantragen.

 

Wo können Sie den Karlsruher Pass beantragen

Sie beantragen den Karlsruher Pass im Büro

vom Jugend·freizeit- und Bildungs·werk.

Bringen Sie bitte mit:

  • ein Pass·foto
  • Personal·ausweis
  • Nach·weise über die Sozial·leistungen

 

Für Personen mit wenig Einkommen

ohne Sozial·leistungen

Das Bürger·büro braucht Nach·weise über Ihr Einkommen.

Fragen Sie beim Bürger·büro:

Welche Nach·weise sind nötig.

Es ist immer unterschiedlich.

 

Pass für Geringverdiener - Karlsruher Pass beantragen

Jugendfreizeit- und Bildungswerk

Telefon:

0721 133-5671

Karlsruher Pass

Eltern·geld und Eltern·zeit

zuständige Stelle: L-Bank

Was ist Eltern·zeit

Eltern bekommen Zeit für Ihr Kind.

Sie müssen in dieser Zeit nicht arbeiten gehen.

Die Zeit ist oft nach der Geburt von ihrem Kind.

 

Was ist Eltern·geld

Eltern arbeiten in der Eltern·zeit nicht.

Sie bekommen in der Zeit Geld vom Staat.

Das Geld heißt: Eltern·geld.

 

Wie viel Eltern·geld bekommen Sie

Die Höhe vom Geld ist unterschiedlich.

Sie bekommen auf jeden Fall 150 Euro im Monat.

Sie bekommen nicht mehr als 1800 Euro im Monat.

 

Hier können Sie Eltern·geld beantragen:

L-Bank, Familienförderung, Eltern·geld beantragen

Eine Erzieherin liest mit vier Kindern ein Buch.

Hilfe beim Thema Auto

zuständige Stelle: Service·zentrum Auto und Verkehr

Sie haben ein Auto gekauft.

Sie müssen das neue Auto anmelden.

Sie melden das Auto im Service·zentrum Auto und Verkehr an.

Sie brauchen Hilfe beim Thema Auto.

Das Service·zentrum hilft Ihnen weiter.

Im Service·zentrum können Sie auch

das Kenn·zeichen für Ihr Auto beantragen.

Autokennzeichen

Baby·sitter·börse

zuständige Stelle: Sozial- und Jugend·behörde

Was ist ein Baby·sitter

Ein Baby·sitter passt auf Babys oder Kinder auf.

Zum Beispiel:

Die Eltern vom Kind müssen arbeiten.

Oder sie wollen abends weggehen.

Dann rufen sie einen Baby·sitter.

 

Was ist die Baby·sitter·börse

Die Baby·sitter·börse ist ein Angebot von der Stadt Karlsruhe.

Baby·sitter können sich bei der Baby·sitter·börse eintragen.

Eltern können hier schnell einen passenden Baby·sitter finden

Kinderbüro, Babysitterbörse nutzen

Eltern

Fund·büro

zuständige Stelle: Fund·büro

Was ist ein Fund·büro:

Sie haben etwas verloren.

Zum Beispiel einen Schlüssel.

Vielleicht findet eine andere Person Ihren Schlüssel.

Die Person kann den Schlüssel im Fund·büro abgeben.

 

Sie merken:

Der Schlüssel ist weg.

Sie können im Fund·büro nachfragen.

schluessel verloren

Welche Sachen kommen nicht ins Fund·büro:

  • Lebens·mittel
  • Medikamente oder Chemikalien
  • Sachen unter einem Wert von 10 Euro

 

Sie haben eine Sache verloren:

Fragen Sie zuerst dort nach,

wo Sie die Sache verloren haben.

Niemand hat Ihre Sache gesehen.

Dann fragen Sie beim Fund·büro nach.

Manchmal kommen Fund·sachen erst nach

ein paar Wochen ins Fund·büro.

Fragen Sie deshalb öfter nach.

 

Sie müssen beweisen:

Die Sache gehört Ihnen.

Zum Beispiel:

  • durch eine genaue Beschreibung
  • Kauf·nachweis
  • Beschreibung von Ort und Zeit·punkt vom Verlust

 

Sie haben eine Sache gefunden:

Sie müssen die Sache abgeben.

Sie wollen die Sache beim Fund·büro abgeben.

Machen Sie online einen Termin aus.

Füllen Sie vorher das Formular „Fund·anzeige“ aus.

Formular Fundanzeige

Sie können manche Sachen auch bei der Polizei

oder beim Bürger·büro abgeben.

 

Wie lange bleiben die Sachen im Fund·büro:

Die Fund·sachen bleiben mindestens 6 Monate im Fund·büro.

Nach 6 Monaten darf der Finder die Sache behalten.

Der Finder will die Sache nicht haben:

Dann gehört die Fund·sache jetzt der Stadt.

Die Stadt versteigert die Sachen 2 oder 3 Mal im Jahr.

Versteigern heißt:

Jeder kann Geld für die Sache bieten.

Wer am meisten Geld bietet, bekommt die Sache.

 

Finder·lohn:

Sie haben eine Sache gefunden.

Der Besitzer bekommt sie wieder zurück.

Dann können Sie einen Finder·lohn bekommen.

Finder·lohn ist meistens Geld.

Klären Sie den Finder·lohn mit dem Besitzer ab.

Kontakt / Öffnungszeiten

Fundbüro

Sie brauchen einen Termin für das Fund·büro:

Telefon:

115

0721 133-3310

Fax: 0721 133-3309

E-Mail:

Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe

Postfach: 76124 Karlsruhe

Ober·Bürger·meister

Wer ist der Ober·bürger·meister:

Der Ober·bürger·meister ist der Chef von einer Stadt.

Er ist auch der Chef vom Gemeinde·rat.

Er arbeitet im Rat·haus.

Der Ober·bürger·meister von Karlsruhe ist Frank Mentrup.

Wichtig

Die Bürger von einer Stadt wählen den Ober·bürger·meister.

Er ist dann für 8 Jahre Ober·bürger·meister.

Welche Aufgaben hat der Ober·bürger·meister:

Der Ober·bürger·meister vertritt die Interessen von den Bürgern.

Er und der Gemeinde·rat kümmern sich

um wichtige Aufgaben in der Stadt.

Sie entscheiden zusammen zum Beispiel:

  • wofür gibt die Stadt ihr Geld aus
  • welche Gebäude baut die Stadt
  • wie entwickelt sich die Stadt weiter

Manchmal darf der Ober·bürger·meister auch

dringende Entscheidungen allein treffen.

Manchmal bekommt der Bürger·meister auch Aufgaben vom Staat.

Das ist Dr. Frank Mentrup. Er ist der Ober·bürger·meister von Karlsruhe.

Portrait des Karlsruher Oberbürgermeisters

Gemeinde·rat

Wer ist im Gemeinde·rat:

In Karlsruhe wählen die Bürger Vertreter.

Diese Vertreter nennt man: Gemeinde∙räte.

Zusammen sind sie der Gemeinde∙rat.

In Karlsruhe sind 48 Bürger im Gemeinde·rat.

Die Karlsruher Bürger wählen den Gemeinde∙rat alle 5 Jahre.

Der Gemeinde·rat trifft sich im Rat·haus.

 

Welche Aufgaben hat der Gemeinde·rat:

Der Gemeinde·rat trifft Entscheidungen für die Stadt.

Der Gemeinde·rat kümmert sich auch um die Entwicklung von der Stadt.

Der Gemeinde·rat schaut,

dass in der Stadt und in der Stadt∙verwaltung alles gut läuft.

Stadt∙verwaltung heißt: Organisation von der Stadt.

Die Stadt∙verwaltung von der Stadt Karlsruhe hat viele Mitarbeiter.

Hier arbeitet der Gemeinde·rat

Gemeinderat, Abstimmung Haushalt

-

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