Zuständig für:
- Bauanträge und Bauvoranfragen
- Brandverhütungsschau
- Kenntnisgabeverfahren
- Grundstücksteilungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen (nach dem Wohnungseigentumsgesetz)
- Genehmigung von Werbung, Plakatierung im öffentlichen Raum
- Schornsteinfegerwesen
- Statik
Weitere Informationen zum Bauordnungsamt