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Zweite Runde für die Haushaltssicherung

Karlsruhe muss 2024/2025 weitere 30 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaften

Karlsruhe muss im Ergebnishaushalt für 2024/2025 weitere 30 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaften. Karlsruhe muss im Ergebnishaushalt für 2024/2025 weitere 30 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaften. © Stadt Karlsruhe, Sabine Enderle

Die Stadt Karlsruhe muss durch Aufwandsreduzierungen beziehungsweise Ertragssteigerungen im Ergebnishaushalt für 2024/2025 weitere 30 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaften. Das haben der Oberbürgermeister und die Dezernentinnen und Dezernenten beschlossen. Notwendig wurde der Schritt durch die allgemeinen Preissteigerungen sowie die höhere Verlustabdeckung von Beteiligungsergebnissen, trotz höherer Steuereinnahmen.

Ergebnis des Haushaltssicherungsprozesses Teil 1

In der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2022 wurden die über 200 Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Erreichung der Einsparsumme von jeweils 60 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgestellt. Das Gesamtpaket der Haushaltssicherung von 60,83 Millionen Euro setzt sich zusammen aus 16,68 Millionen Euro Reduzierung von Sachkosten, 26,42 Millionen Euro Reduzierung von Transferkosten und 3,79 Millionen Euro Reduzierung von Personalkosten. Zudem werden 13,94 Millionen Euro aus Ertragsverbesserungen generiert. Die Minderaufwendungen und Mehrerträge werden im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2024/2025 berücksichtigt. Der Gemeinderat wird hierüber im Rahmen der Haushaltsberatung im November 2023 entscheiden.

Notwendigkeit und Betrag des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2

Durch den Haushaltssicherungsprozess Teil 1 werden sich die Planungen im Ergebnis-Haushalt in 2024 von minus 101,77 Millionen Euro auf minus 40,94 Millionen Euro verbessern. Des Weiteren wird dieses verbleibende Defizit durch Mehrerträge bei den Finanz­zuweisungen und darüber hinaus bei der Gewerbesteuer erwirtschaftet. Auf der anderen Seite stehen aber die Entwicklungen auf dem Energiemarkt, die allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen, aber auch die höhere Verlustabdeckung von Beteiligungsergebnissen wie beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Klinikum. Trotz der Zielerreichung aus dem Haushaltssicherungsprozess Teil 1 ist daher für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 aktuell von einem Anstieg des Defizits in Höhe von rund 60 Millionen Euro auszugehen. Hierdurch wird ein weiterer Prozess erforderlich.

Der Oberbürgermeister und die Dezernentinnen und Dezernenten haben auf dieser Grundlage in einer Bürgermeister-Klausur die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2024/2025 diskutiert und festgelegt. Gemeinsames Ziel ist es, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die Stadt Karlsruhe muss durch Aufwandsreduzierungen beziehungsweise Ertragssteigerungen im Ergebnishaushalt für 2024/2025 weitere 30 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaften. Die weiteren 30 Millionen Euro sollen weiterhin durch einen konsequenten Haushaltsvollzug erzielt werden.

Wie auch im ersten Teil der Haushaltssicherung steht es den Dezernentinnen und Dezernenten frei, die Vorgaben innerhalb ihres Dezernats eigenständig auf ihre jeweiligen Dienststellen umzuschichten, solange insgesamt die Vorgabe im Dezernat erfüllt wird. Bis Ende März 2023 sollen Vorschläge erarbeitet werden, um diese bis zur Einbringung des Haushaltsentwurfs im Juli 2023 berücksichtigen zu können.

Systematik des neuen Prozesses

Der in der ersten Runde entwickelte „Instrumentenkoffer“ soll bei der Erarbeitung von Maßnahmen in der zweiten Runde noch stärker betrachtet werden. Dieser beinhaltet die Instrumente: Portfoliomanagement, (Vorausschauende) Personalplanung, Geschäftsprozessoptimierung, Flächenoptimierung und ressourcenschonende Arbeitsumgebung, Org(anigramm)-Check, Ertragskritik, Zuschussmanagement sowie Netzwerk Haushaltssicherung. Insbesondere die Bereiche „(Vorausschauende) Personalplanung“ sowie „Flächenoptimierung und ressourcenschonende Arbeitsumgebung“ sollen fokussiert werden.

Auswirkungen auf Finanzhaushalt und Investitionen

Der Oberbürgermeister und die Dezernentinnen und Dezernenten haben als weiteren Eckpunkt festgelegt, dass die im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 verankerten Investitionsmaßnahmen weiterhin im Mittelpunkt stehen. In den letzten Wochen und Monaten wurden in mehreren Investitionskonferenzen Verschiebungen und Streckungen vorgenommen, insbesondere um die vom Regierungspräsidium Karlsruhe auferlegte Kreditobergrenze pro Haushaltsjahr von 200 Millionen Euro einzuhalten. Solange der größte Teil der Investitionen und Investitions­zuschüsse weiterhin aus Kreditaufnahmen geleistet wird und so gut wie keine eigenen Mittel aus einem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts generiert werden können, besteht kein Spielraum, neue, noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen für den nächsten Doppelhaushalt einzuplanen.

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