Entlang des Rheins sind bei heimischen Wildvögeln außerhalb des Stadtkreises Karlsruhe weitere positive Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Um das Risiko einer Ansteckung gering zu halten, wird auch im Stadtkreis Karlsruhe die bereits bestehende Pflicht zur Aufstallung des Geflügels in einer Zone zwischen Rhein und B 36 bis zum 12. Februar 2026 verlängert.
Tierhalter und Tierhalterinnen sollen weiterhin direkten oder indirekten Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln verhindern und auf Biosicherheitsmaßnahmen, wie gründliches Händewaschen und Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe, achten. Auf der Homepage der Stadt Karlsruhe finden Sie unter „Aufstallungsgebiet Vogelgrippe“ eine Karte der betroffenen Stadtteile.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Stadt Karlsruhe unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ zu finden.