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Das Fundament für eine leistungsfähige landwirtschaftliche Nutztierhaltung sind gesunde Tiere. Die Gesundheit der Nutztiere ist wiederum ein Garant für sichere Lebensmittel sowie für die menschliche Gesundheit. Insbesondere auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten und Tierseuchen stellen nach wie vor ein hohes Gefahrenpotenzial für Tier und Mensch dar.
Geflügelpest – aktuelle Situation in Karlsruhe
Aufstallungspflicht für Geflügel entlang des Rheins beendet
Pressemeldung vom 12.02.2026
Verlängerung der Pflicht zur Aufstallung für Geflügel entlang des Rheins
Pressemeldung vom 20. Januar 2026
Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht, Verlängerung bis 12. Februar 2026
Aktuelle Risikobewertung der Seuchenlage erfordert teilweises Aufstallungsgebot in Karlsruhe
Pressemeldung vom 13. November 2025
13.11.2025: Ordnungs- und Bürgeramt: Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht HPAI
Aufstallungsgebiet Vogelgrippe Stadtgebiet Karlsruhe
Interaktive Karte (Aufstallungsgebiet = schraffierter Bereich)
Die Tierseuchengesetzgebung dient dem Schutz vor erheblichen Gesundheitsgefahren und volkswirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen. Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseuchen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertragbare Infektionskrankheiten.
Für einige Tierseuchen existieren besondere Bekämpfungsvorschriften. Dazu gehören zum Beispiel die hochansteckende aviäre Influenza (Geflügelpest) oder die Schweinepest. Unabhängig vom Vorhandensein solcher besonderer Bekämpfungsvorschriften oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Meldepflicht kann die zuständige Behörde Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor jeder Tierseuche ergreifen.
Geflügelpest, Vogelgrippe
Informationen zur Bekämpfung und aktuellen Situation finden Sie hier:
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Empfehlungskatalog, Stand: 09.12.2022:
Empfehlungskatalog des FLI zu Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland
Ministerium für Ländlichen Raum: Vogelgrippe: Aktuelle Situation in Baden-Württemberg
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
Merkblatt, Stand: 25.11.2016:
Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (auch unter der englischen Bezeichnung Bluetounge oder kurz BT bekannt) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und durch Gefäßentzündungen verursachten Schwellungen einhergehen kann. Empfänglich sind große und kleine Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden.
Ministerium für Ländlichen Raum: Tierseuche – Blauzungenkrankheit
Friedrich-Loeffler-Institut: Tierseuchengeschehen – Blauzungenkrankheit
Afrikanische Schweinepest
Das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die heimische Wildschweinepopulation wird als hoch angesehen.
Die größte Gefahr für die Einschleppung des Erregers ist menschliches Fehlverhalten, indem kontaminierte Erzeugnisse aus Schweinefleisch, insbesondere aus Osteuropa, illegal entsorgt werden.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter:
Friedrich-Loeffler-Institut: Afrikanische Schweinepest
Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und bei diesen fast immer tödlich endet.
Die ASP breitet sich seit einigen Jahren in Europa aus und tritt seit September 2020 auch in Ostdeutschland auf. Die neuesten Ausbrüche bei Wild- und Hauschweinen betreffen seit Mitte Juni 2024 Hessen und Rheinland-Pfalz. Aufgrund eines Wildschweinfundes im Landkreis Bergstraße ist seit Anfang August 2024 Baden-Württemberg Teil der Restriktionszone.
Es existieren aktuell keine Impfstoffe gegen die ASP.
Bei der Feststellung eines ASP-positiven Wildschweins werden um den Fundort verschiedene Sperrzonen festgelegt. In diesen werden behördliche Maßnahmen angeordnet und durchgeführt, wie zum Beispiel Betretungs- und Jagdverbote, Kadaversuche und –bergung sowie der Bau von Zäunen.
In schweinehaltenden Betrieben ist die Vorbeugung eines Viruseintrages, insbesondere die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, entscheidend, um den Ausbruch der Schweinepest zu verhindern.
Tritt die ASP in Schweinehaltungsbetrieben auf, muss der gesamte Schweinebestand getötet werden.
Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt von Tier zu Tier oder über kontaminiertes Material wie Speiseabfälle sowie indirekt über Fahrzeuge, Jagdausrüstung oder Kleidung. Da das ASP-Virus sehr widerstandsfähig ist, ist zubereitetes Fleisch teilweise über Jahre hinweg infektiös. Bitte achten Sie aus diesem Grund darauf, keinerlei Speiseabfälle außerhalb von Müllbehältern zu entsorgen. Auf Menschen oder andere Haustiere ist die ASP nicht übertragbar. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist unbedenklich.
Bei einer Temperatur von 70°C wird das Virus nach 30 Minuten inaktiviert.
Die Behörde, unter möglichst genauer Angabe des genauen Fundortes (wenn möglich mit Geodaten), informieren:
Zum eigenen Schutz sollte darauf geachtet werden, nichts anzufassen. Es besteht zwar keine Gesundheitsgefahr für den Menschen, jedoch die Gefahr der Verschleppung durch Kontakt mit erregerhaltigem Material.
Die Karlsruher Tiergesundheitsampel ist eine Informationsplattform für Tierhalter und interessierte Personen über ausgewählte Tierkrankheiten, welche das Risiko für die Gesundheit von Tieren in Karlsruhe darstellt.
Krankheit
(empfängliche Tierart, keine abschließende Aufzählung)
Krankheit
(empfängliche Tierart, keine abschließende Aufzählung)
Krankheit
(empfängliche Tierart, keine abschließende Aufzählung)
Beim Verbringen von Tieren und tierischen Produkten aus dem Ausland nach Deutschland oder umgekehrt kann neben anderen Rechtsbereichen auch das Tierseuchenrecht tangiert sein. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Verbringen aus oder in Mitgliedsstaaten der EU und dem Verbringen aus oder in Drittländer; letzteres wird als Ein- beziehungsweise Ausfuhr bezeichnet. Auch das Mitführen im Reiseverkehr gilt tierseuchenrechtlich als Ein- oder Ausfuhr.
Für das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Region gelten Verordnungen und Regeln um eine Einschleppung und Verbreitung der Tollwut zu vermeiden. Hier gilt die Verordnung (EU) 576/2013.
Grundsätzlich muss für Hunde, Katzen und Frettchen ein EU-Heimtierpass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass eindeutig zuzuordnen sein, das heißt das Tier muss über eine Tätowierung oder einen Mikrochip eindeutig identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Zusätzlich muss der Pass einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über eine gültige Impfung gegen Tollwut verfügt.
Die Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU finden Sie hier:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: EU-Heimtierausweis
Die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für das Verbringen anderer Tiere aus oder in andere Mitgliedsstaaten der EU können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.
Die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten sind bei den jeweiligen Konsulaten beziehungsweise Botschaften zu erfragen.
Für den privaten Reiseverkehr gilt auch hier die Verordnung (EU) 576/2013. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunftslandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der Europäischen Union. Jedes Tier benötigt mindestens einen Nachweis, mit dem seine Identität eindeutig nachgewiesen werden kann. Welche Dokumente Sie für die Einreise in ein Drittland benötigen, erfragen Sie bitte bei den dortigen Konsulaten bzw. Botschaften.
Für das Ausstellen einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Reisebeginn an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt. Wohnen Sie in Karlsruhe, melden Sie sich spätestens eine Woche vor Reisebeginn beim Veterinäramt der Stadt Karlsruhe, luv(at)oa.karlsruhe, oder 0721 115, um einen Termin zu vereinbaren, da ansonsten die Abfertigung vor Reisebeginn nicht garantiert werden kann.
Die aktuellen Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
Die gewerbsmäßige Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten aus Drittländern ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung ist durch die Behörde zu erteilen, in deren Zuständigkeitsbereich das Einführen in die Europäische Union erfolgt.
Zuständige Behörde für Baden-Württemberg ist das
Regierungspräsidium Freiburg
Veterinärwesen
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
abteilung3(at)rpf.bwl.de
Erfahrungsgemäß erfolgen die meisten Einfuhren über den Flughafen Frankfurt am Main.
Die dafür zuständige Behörde ist das
Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Abteilung V – Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen
https://lhl.hessen.de/tieraerztliche-grenzkontrollstelle
Poststelle_tgsh(at)lhl.hessen.de
info_tgsh(at)lhl.hessen.de (Ankunftsanmeldung für Einfuhrtiere)
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Wachteln, Laufvögeln, Bienen und Tieren in Aquakultur ist der Veterinärbehörde anzuzeigen. Die entsprechenden Vordrucke zur Registrierung Ihrer Tierhaltung (Tierhalteranträge) können Sie unter Anträge herunterladen.
Bitte beachten Sie die Information der Tierseuchenkasse zu melde- und beitragspflichtigen Tierarten.
Verwenden Sie für die Registrierung Ihrer Nutztierhaltung bzw. Ihres gewerblichen Unternehmens folgende Antragsformulare:
Registrierung Unternehmer Landtiere 129 KB (PDF)
Registrierung Unternehmer Wassertiere 123 KB (PDF)
HIT-Registrierantrag amtlicher Hoftierarzt, beauftragter Tierarzt 49 KB (PDF)
Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen ist ein Bestandsregister zu führen. Außerdem sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Nähere Informationen zur Kennzeichnung und zum Bestandsregister erhalten Sie beim Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Merkblätter und Informationen
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V.
Unterlagen und Informationen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen (LKV Baden-Württemberg)
Für Tierverluste durch Tierseuchen gewährt die Tierseuchenkasse unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen und Beihilfen. Hierfür sind durch die Tierhalter Beiträge zu entrichten. Nähere Informationen zur Beitragspflicht, zur Anmeldung des Tierbestandes und zu den Leistungen erhalten sie bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Bienensachverständige sind Ansprechpersonen der Imker bei Fragen zur Gesundheit und Haltung von Bienen und zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen.
| Name | Kontakt |
Dr. Hans Goll | Telefon: 0721 817373 oder -74 |
Reiner Ewald | Telefon: 0159 06328665 |
Thomas Meder | Telefon: 0152 21026659 |
Yilmaz Memoglu | Telefon: 0157 85785614 |
| Peter Allinger | Telefon: 0178 8778361 E-Mail: bienen@flupka.de |
Der Bezirk Ost umfasst die Stadtteile:
Waldstadt, Hagsfeld, Innenstadt Ost, Oststadt, Rintheim, Südstadt, Durlach, Grötzingen, Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Stupferich und Palmbach
| Name | Kontakt |
Hans-Michael Pfirrmann | Telefon: 07247 948855 oder 0172 7191201 |
Karl Mittnacht | Telefon: 0721 50895 oder 0152 31825553 |
Ulf Grabbert | Telefon: 0721 756732 |
Ulrich Steiert | Telefon: 0721 864172 |
Der Bezirk West umfasst die Stadtteile:
Neureut, Daxlanden, Knielingen, Grünwinkel, Oberreut, Nordwest- und Nordstadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt-West, Südweststadt, Beiertheim, Weiherfeld, Rüppurr