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Was tun, wenn Sie ein verletztes, krankes, totes oder in Not geratenes Tier finden? Im Folgenden finden Sie Tipps zum Umgang mit hilfebedürftigen Tieren.
Außerhalb der Geschäftszeiten und bei Nichterreichbarkeit wählen Sie bitte den Notruf 110.
Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen:
Stadt Karlsruhe
Forstamt
Untere Jagdbehörde
76131 Karlsruhe, Linkenheimer Allee 10
0721 133-7365
ujb(at)fa.karlsruhe.de
Liste Wildtiere aus dem Jagdrecht
Haustiere:
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
76133 Karlsruhe, Helmholtzstraße 9-11
0721 133-7101
luv(at)oa.karlsruhe.de
Sonstige Wildtiere:
Stadt Karlsruhe
Umwelt- und Arbeitsschutz
Fachbereich Ökologie
76131 Karlsruhe, Markgrafenstraße 14
Fledermäuse werden in der warmen Jahreszeit häufig in menschlichen Siedlungsgebieten angetroffen. Oft werden die Tiere rücksichtslos verscheucht und ihre Quartiere absichtlich oder unabsichtlich zerstört. Alle in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten sind gemäß europäischer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt, eine Störung oder gar Tötung ist strafbar.
Heimische Fledermäuse sind ungefährlich und erweisen sich als nützliche Insektenfresser. Sie sind keine Covid19-Überträger. Fledermäuse, die am Boden sitzen, befinden sich immer in einer Notsituation, da dies nicht ihrem natürlichen Verhalten entspricht. Offensichtlich verletzte, flugunfähige und auf dem Boden umherkrabbelnde Tiere sollten unbedingt zu Fledermausexpertinnen und -experten gebracht werden. Doch Vorsicht: Fledermäuse können, wie andere Tierarten auch, beißen und vereinzelt Tollwut übertragen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Anfassen der Tiere Lederhandschuhe zu tragen.
Werktags während der Geschäftszeiten:
Stadt Karlsruhe, Ordnungsamt; Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV), 0721 133-7101
Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101
AG Fledermausschutz Baden-Württemberg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfalltelefon für Baden-Württemberg: 0179/4972995
Falls nicht erreichbar:
Notrufnummer der Polizei, 110
Der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe berät Sie
Werktags während der Geschäftszeiten:
Stadt Karlsruhe, Ordnungsamt; Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV), 0721 133-7101
Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101
AG Fledermausschutz Baden-Württemberg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfalltelefon für Baden-Württemberg: 0179/4972995
Falls nicht erreichbar:
Notrufnummer der Polizei, 110
Werktags während der Geschäftszeiten:
Stadt Karlsruhe, Ordnungsamt; Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV), 0721 133-7101
Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101
AG Fledermausschutz Baden-Württemberg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfalltelefon für Baden-Württemberg: 0179/4972995
Falls nicht erreichbar:
Notrufnummer der Polizei, 110
Werktags während der Geschäftszeiten:
Stadt Karlsruhe, Ordnungsamt; Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV), 0721 133-7101
Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101
AG Fledermausschutz Baden-Württemberg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfalltelefon für Baden-Württemberg: 0179/4972995
Falls nicht erreichbar:
Notrufnummer der Polizei, 110
Werktags während der Geschäftszeiten:
Stadt Karlsruhe, Ordnungsamt; Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV), 0721 133-7101
Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, 0721 133-3101
AG Fledermausschutz Baden-Württemberg (www.agf-bw.de), Zentrales Notfalltelefon für Baden-Württemberg: 0179/4972995
Falls nicht erreichbar:
Notrufnummer der Polizei, 110
Der Fund von toten Fledermäusen kann ebenso wichtige Erkenntnisse liefern.
Bitte geben Sie in Karlsruhe und Umgebung tot aufgefundene Fledermäuse in Übereinstimmung mit § 45 Bundesnaturschutzgesetz zur Artbestimmung an der Museumspforte des Naturkundemuseums Karlsruhe ab.
Bitte wickeln Sie die toten Tiere in Alufolie ein und fügen Sie den Hinweis „z. Hd. Herrn Dr. Manegold“ sowie „EILT, bitte direkt in die Tiefkühltruhe legen“ hinzu.
Vermerken Sie zudem Fundort, Datum, Finder und Fundumstände und bewahren Sie die Tiere bis zur Abgabe tiefgekühlt auf.
Gerne können Sie Herrn Dr. Manegold vorab per Mail an albrecht.manegold(at)smnk.de informieren.
Anschrift Naturkundemuseum:
Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe
Erbprinzenstraße 13
76133 Karlsruhe
Auf hilfebedürftige Vögel können Sie das ganze Jahr über treffen. Am größten ist die Wahrscheinlichkeit aber während der Vogelbrutzeit, vor allem von April bis Juli. Dann sind viele unerfahrene Jungvögel unterwegs, die oft einen unsicheren und hilflosen Eindruck machen.
Bei den meisten in der Stadt vorkommenden Vogelarten verlassen die Jungen das Nest erst, wenn sie zumindest unbeholfen fliegen oder flattern können. Sie halten sich in der näheren Umgebung des Nests auf Bäumen und Büschen auf. Sie werden von den Eltern noch einige Tage gefüttert und lernen selbst Futter zu suchen.
In Not geratene Jungtiere sitzen häufig in Büschen oder nach einem missglückten Flugmanöver auf dem Boden. Meist rufen die Jungtiere regelmäßig, damit ihre Eltern sie leichter finden. Auch sind die unerfahrenen Tiere oft nicht besonders scheu.
Ein Sonderfall stellen die Jungtiere von Eulen dar, sie verlassen das Nest bereits wenn sie noch nicht flattern können und klettern in Bäumen und Büschen umher, wo sie noch längere Zeit von den Eltern versorgt werden.
Bitte beachten Sie: Jungvögel vermitteln oft den Eindruck, sie seien hilfsbedürftig. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Deshalb sollten Sie die Vögel auf keinen Fall voreilig aufnehmen sondern sich umsichtig verhalten.
Das Helfen und Eingreifen in die natürlichen Prozesse und Regulationsmechanismen sollte immer wohlüberlegt sein!
Forstamt
Wildtiere und Jagd
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr