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Wildtiermonitoring ist die systematische Erfassung und Beobachtung von Wildtieren und deren Lebensräumen über längere Zeiträume hinweg. Es ist ein zentrales Instrument des Wildtiermanagements und dient dazu, verlässliche Daten über Vorkommen, Verbreitung, Populationsgröße und -entwicklung sowie Gesundheitszustand von Wildtieren zu gewinnen. Die Daten aus dem Wildtiermonitoring bilden die Grundlage für den Wildtierbericht von Baden-Württemberg.
Der Wildtierbericht für Baden-Württemberg wird alle drei Jahre durch die Wildforschungsstelle des Landes in Aulendorf erstellt. Er gibt Informationen und Handlungsempfehlungen über Wildtierarten, die dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg unterliegen bzw. Wildtierarten, die von der Forstlichen Versuchsanstalt in Freiburg wissenschaftlich untersucht werden.
Zum Wildtierbericht gelangen Sie über diesen Link:
Das Wildtierportal ist die digitale Plattform für alle Interessierten und Beteiligten des Jagd- und Wildtiermanagements in Baden-Württemberg. Hier finden Sie zu vielen Themen der Jagd, des Wildtiermanagements, der Wildbiologie und zur Wildtierforschung die neusten Informationen. Sie finden außerdem Informationen und Hinweise zum Thema Wildtiere in der Stadt.
Das Wildtierportal Baden-Württemberg gibt Ihnen spannende Informationen zu den einzelnen Wildtierarten:
Das urbane Wildtiermanagement umfasst den Umgang mit Wildtieren und deren Lebensräumen im städtischen Umfeld und außerhalb von Jagdrevieren.
Einige Wildtierarten leben als sogenannte Kulturfolger in der Stadt. Diese Wildtiere verfügen über eine hohe Anpassungsfähigkeit und profitieren von der Nähe zum Menschen. Insbesondere aufgrund des ganzjährig verfügbaren Nahrungsangebotes und der sicheren Rückzugsmöglichkeiten in Garagen oder Speichern, ist der Siedlungsraum für sie attraktiv. Auch wenn Wildtiere direkte Begegnungen mit dem Menschen in der Regel vermeiden, sind gerade Fuchs, Marder oder Nutria sehr lernfähig und an Menschen, Autos oder Hunde gewöhnt.
Wo sich Menschen und Wildtiere einen Lebensraum teilen, kommt es, wie in jeder Nachbarschaft auch zu Konflikten. Im urbanen Wildtiermanagement suchen wir dafür nachhaltige Lösungen, um das Zusammenleben zwischen Wildtieren und Menschen bestmöglich zu gestalten.
Das Füttern von Wildtieren wie Nilgänsen ist nach § 33 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, § 3 Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes verboten.
Fütterungen führen zu ökologischen Schäden und Verunreinigungen von Gewässern. Weil sich zahlreiche Wildtiere an Futterstellen versammeln, wird die Verbreitung von Wildtierkrankheiten gefördert. Wildtiere verlieren durch das Anfüttern ihre natürliche Scheu. Haben Wildtiere gelernt, dass sie vom Menschen gefüttert werden, können sie sich grundsätzlich allen Personen nähern, beispielsweise auch Kindern und können das erwartete Futter sehr aufdringlich einfordern. Diese negativen Verhaltensänderungen können zu Konflikten zwischen Menschen, deren Haustieren und Wildtieren führen.
Solche Fütterungen sind zudem unnötig, da Wildtiere selbständig artgerechte Nahrung finden. Futtermittel, wie Brot und andere Küchenabfälle entsprechen nicht der natürlichen Äsung und können Wildtiere krank machen.
Beachten Sie daher bitte die entsprechenden Schilder im Stadtgebiet und füttern Sie Wildtiere nicht.
Die Stadtjägerinnen und Stadtjäger sowie die Stadtfalknerinnen und Stadtfalkner unterstützen jagdpraktisch das urbane Wildtiermanagement der Stadt. Sie informieren, beraten und unterstützen vor Ort, wenn es um Wildtiere geht, die dem Jagdrecht unterliegen.
Neozoen sind Tierarten, die in ein neues Gebiet eingeführt wurden, in dem sie ursprünglich nicht heimisch waren. Viele fügen sich in die hiesigen Ökosysteme unauffällig ein, andere hingegen können invasiv sein. Das bedeutet, dass sie sich stark und schnell vermehren und einen negativen Einfluss auf die Biodiversität ihres neuen Lebensraumes haben, beispielsweise durch Prädation oder als Folge eines erhöhten Konkurrenzdrucks. Auch können invasive Arten wirtschaftliche Schäden anrichten. Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 beinhaltet eine Liste der Arten, die als invasiv eingestuft werden. Sie zielt darauf ab, Maßnahmen gegen die Ausbreitung invasiver Arten umzusetzen, die die biologische Vielfalt, die Ökosysteme sowie die menschliche Gesundheit und Wirtschaft vor nachteiligen Auswirkungen solcher Arten schützen.
Zu den invasiven Arten in Karlsruhe gehören Nilgans, Nutria und Waschbär. Die Stadt Karlsruhe beobachtet die Populationsentwicklung dieser Arten. Mit dem Neozoenkonzept als Baustein des urbanen Wildtiermanagements, plant und etabliert die Stadtverwaltung Maßnahmen, um insbesondere Konflikte mit invasiven Arten im Stadtgebiet zu vermeiden oder zu verringern. Das Neozoenkonzept beruht ebenso wie das urbane Wildtiermangement auf den vier Säulen Habitatmaßnahmen – Bejagungsmaßnahmen – Prävention und Öffentlichkeitsarbeit – Monitoring, die hier speziell auf die einzelnen Neozoen ausgerichtet werden.
Forstamt
Wildtiere und Jagd
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr