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Veterinärwesen / Tierschutz

Für das öffent­li­che Veteri­när­we­sen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allge­mein­wohl überge­ord­nete und bestim­mende Verpflich­tun­gen.

Aufgaben des Veterinärwesens

Die grund­le­gen­den Aufgaben des öffent­li­chen Veteri­när­we­sens sind unter anderem:

  • Tierschutz
  • Verhütung und Bekämpfung von Tierseu­chen
  • Beratung über artge­rechte Tierhal­tung
  • Regel­mä­ßige Überprü­fung von landwirt­schaft­li­chen und gewerbs­mä­ßi­gen Tierhal­tun­gen (Zoohand­lun­gen, Zirkus­be­triebe, Reit- und Fahrbe­triebe und weitere)
  • Überprü­fung von privaten Tierhal­tun­gen nach Bürger­be­schwer­den

Tierschutz

Der Tierschutz hat insbe­son­dere nach Aufnahme in das Grund­ge­setz ei­nen hohen Stellen­wert. Das Tier gilt als „Mitge­schöpf“, dessen Le­ben und Wohlbe­fin­den aus der Verant­wor­tung des Menschen zu schüt­zen ist. Niemand darf einem Tier ohne vernünf­ti­gen Grund Schmer­zen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die Abteilung Lebens­mit­tel­über­wa­chung und Veteri­när­we­sen (LUV) des Ordnungs- und Bürge­r­am­tes nimmt die amtstier­ärzt­li­chen ­Auf­ga­ben im Bereich Tierschutz in Karlsruhe wahr. Diese umfas­sen ­die Sicher­stel­lung der artge­rech­ten Haltung und damit des Wohl­be­fin­dens der Tiere. Es werden landwirt­schaft­li­che Tier­hal­tun­gen, Zirkus­be­triebe, Tierschauen und Zooge­schäf­te re­gel­mä­ßig überprüft. Im Verdachts­fall werden jedoch auch pri­vate Haltungen von Tieren überprüft. Darüber hinaus werden Tier­trans­porte und der tierschutz­ge­rechte Umgang mit Schlacht­tie­ren überwacht. Stellung­nah­men zu tierschutz­re­le­van­ten ­Bau­ge­su­chen und Prüfung von geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Tätig­kei­ten ­neh­men ebenfalls einen großen Bereich ein.

  • Das gewerbs­mä­ßige Züchten, Handeln, Halten und Zurschau­stel­len von Tieren.
  • Das gewerbs­mä­ßige Unter­hal­ten eines Reit- und Fahrbe­trie­bes.
  • Der gewerb­li­che Transport von Tieren.
  • Das gewerbs­mä­ßige Bekämpfen von Wirbel­tie­ren als Schädlinge.
  • Die Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrich­tung.
  • Die Haltung von Tieren in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrich­tung.
  • Die Durch­füh­rung von Tierbörsen.
  • Das gewerb­li­che Ruhig­stel­len und Töten von Tieren.
  • Die Durch­füh­rung von Tierver­su­chen, die Haltung und Züchtung von Versuchs­tie­ren.
  • Die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutz­zwe­cken oder die Unter­hal­tung hierfür vorge­se­he­ner Einrich­tun­gen.

Richtlinie des Ordnungs- und Bürgeramtes für die Zuweisung von Finanzmitteln aus dem Tierschutzfonds

Kontakt

Ordnungs- und Bürgeramt

Veterinärwesen

Helmholtzstraße 9/11
76133 Karlsruhe

Bürgerdienste

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