Die Gebühren für das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neureut werden zu Beginn des neuen Schuljahres am 1. September 2026 um rund zehn Prozent erhöht. Einer entsprechenden Satzungsänderung hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit zugestimmt. Grund für die Erhöhung ist neben allgemeinen Preissteigerungen die Haushaltssicherung.
Üblicherweise erfolgen die Gebührenerhöhungen am KONS im zweijährigen Turnus. Ziel ist es, den Kostendeckungsgrad zu stabilisieren. Oliver Schnell (AfD) bezeichnete die Erhöhung als gerechtfertigt, bemängelte aber den aus seiner Sicht „geringen Kostendeckungsgrad“ von rund 20 Prozent. Dieser müsse künftig höher ausfallen, zumal die Musikkurse eine freiwillige Leistung seien, so Schnell. Tanja Kaufmann (Die LINKE) bezeichnete diese und weitere Gebührenerhöhungen in den Bereichen Bildung und Kultur als „nicht verkraftbar“ für junge Menschen und lehnte den Verwaltungsvorschlag ab.
Der Erwachsenenzuschlag wird künftig einheitlich ab dem vollendeten 27. Lebensjahr erhoben, die bisherige Regelung entfällt. Bisher mussten Erwachsene ab 18 Jahren den Zuschlag zahlen. Ausgenommen waren Schülerinnen und Schüler, Studierende und Teilnehmende von FSJ, FÖJ und BFD. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes bei den Nachweisen wurde die Satzungsregelung nun angepasst. Ebenfalls neu: Wer kurzfristig die Teilnahme an einem Kurs absagt, muss künftig eine Stornogebühr entrichten. -jd-