Am 1. März 1849 verstarb in Karlsruhe nach langer Krankheit Karl Christian Freiherr von Berckheim, dem zusammen mit seinem Ministerkollegen Freiherr von Berstett 1821 erstmals die Ehrenbürgerwürde der Stadt zuteil wurde. Die Form dieser Ehrung kam in Deutschland etwa um das Ende der napoleonischen Ära neu auf. In Baden war Mannheim der Fächerstadt damit bereits ein Jahr vorausgegangen.
Der 1774 in Lörrach geborene Adelige war nach seinem Studium des Staatsrechts seit 1797 im badischen Staatsdienst und hatte seit 1801 auch Hofämter inne, zuletzt als Oberhofmeister. 1812 wurde er in den Staatsrat aufgenommen und begleitete als Innenminister ein Jahr später den Großherzog zum Wiener Kongress. Ab 1817 war Berckheim als Bundestagsgesandter für Baden tätig. Seine Hauptbetätigung richtete sich auf die territoriale Unversehrtheit Badens nach dem Aussterben der Zähringerlinie und überhaupt auf die Souveränität des Landes. Das bedeutete für den Stockkonservativen, im Äußeren die Fürstenherrschaft gegenüber allen fremden Mächten und im Inneren gegen politische Mitsprache im konstitutionellen System abzuschirmen. Bei den Beratungen über die Badische Verfassung von 1818 hatte er sich vehement gegen die liberalen Positionen im Entwurf von Karl Friedrich Nebenius ausgesprochen. Nach den von ihm mitberatenen sogenannten Karlsbader Beschlüssen von 1819 setzte er deren reaktionäre Bestimmungen als Innenminister zwischen 1821 und 1830 konsequent gegen den badischen Liberalismus um. Unter dem liberaleren Großherzog Leopold verlor er sein Amt und wurde als Staatsdiener 1831 in den Ruhestand versetzt. Als Mitglied der Ersten Kammer des Badischen Landtags konnte er jedoch weiterhin Anteil am politischen Leben behalten. Die Frage, welche Verdienste der Ehrenbürger von Berckheim für die Stadt Karlsruhe vorzuweisen hatte, stellt sich nicht. Das war in jener Zeit der Restauration kein Kriterium für diese höchste städtische Auszeichnung.