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Gehwegparken – Faires Parken in Karlsruhe

Der Parkraum ist knapp, direkt am Wohn- oder Arbeitsort ist partout keine freie Lücke zu finden – oder es siegt schlicht die Bequemlichkeit. Nicht selten endet in diesen Fällen die Parkplatzsuche dort, wo das eigene Fahrzeug andere behindert.

Das Foto zeigt Autos, die am Gehweg parken.

Faires Parken in Karlsruhe

Das Projekt „Faires Parken in Karlsruhe/Gehwegparken“ ist prinzipiell abgeschlossen. Derzeit werden stadtweit noch Nacharbeiten durchgeführt.

Markierungen oder Verkehrsschilder schaffen stadtweit beim Parken Rechtssicherheit. Seit Mitte Januar 2019 wird Gehwegparken ohne Legalisierung geahndet. Bürgerinnen und Bürger müssen beim Verstoß mit einem Bußgeld rechnen. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge muss ebenfalls gewährleistet sein.

Mindestens 1,60 Meter Gehwegbreite muss bleiben, damit Menschen sich dort, egal welcher Mobilität, sicher bewegen können. Auf der Straße muss die Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge gesichert sein – notwendig sind mindestens 3,10 Meter.

Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung explizit nicht erlaubt. Die Stadt Karlsruhe hat es bislang auf Gehwegen geduldet, sofern für Fußgänger eine Gehwegbreite von 1,20 Meter nicht unterschritten wurde.

In der Realität werden die Gehwege aber oft so zugeparkt, dass sie von zu Fuß Gehenden nicht mehr nutzbar sind. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Verkehrsministerium des Landes fordern die Stadt auf, die Karlsruher Praxis zu beenden und die Straßenverkehrsordnung konsequent durchzusetzen. Außerdem gab es viele Beschwerden aus der Bevölkerung.

Auch Aspekte wie Barrierefreiheit und generell die Fußverkehrssicherheit sprechen dafür, die bisher übliche Tolerierung zugunsten einer rechtsverbindlichen Regelung aufzugeben

Das Gehwegparken ist grundsätzlich unzulässig und kann nur auf Antrag legalisiert werden. Hierfür hat die Stadtverwaltung den Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“ erarbeitet. Er geht auf Erfahrungen aus der exemplarischen Stadtteil-Analyse zurück.

Das Heft informiert über die Voraussetzungen und veranschaulicht diese anhand von Beispielen. Die Anträge werden gesammelt und stadtteilweise geprüft.

Das Antragsformular ist im Leitfaden enthalten. Zum Onlineformular kommen Sie über die Bürgerdienste der Stadt Karlsruhe. Auch mit Hilfe der Behörden-Nummer 115 kann der Antrag ausfüllt werden.

Mobilität und Verkehr

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