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Markenschutz und Verwendung des städtischen Logos

Das Logo der Stadt Karlsruhe ist markenrechtlich geschützt. Als Inhaberin der Marke hat die Stadt Karlsruhe das ausschließliche Recht, das geschützte Logo zu verwenden.

Markenschutz

Das Logo der Stadt Karlsruhe (Bild-Marke, schwarz-weiß und farbig) ist nach dem Warenzeichengesetz beim Patentamt am 21. Juni 1991 angemeldet und am 2. Dezember 1993 beim Patentamt eingetragen worden. Mit Inkrafttretens des Markengesetzes wurde das Verbandszeichen zur Marke.

Was ist eine Marke?

Nach § 3 Markengesetz ist die Marke ein Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Hausfarben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Der Erwerb des Markenschutzes (§ 4 Markengesetz) gewährt der Stadt Karlsruhe das ausschließliche Nutzungsrecht des Logos. Dritten ist deshalb grundsätzlich untersagt, ohne Zustimmung der Stadtverwaltung, das Logo oder ein ähnliches Zeichen zu nutzen, (siehe § 14 Markengesetz). Dies betrifft auch Lizenznehmer der Marke und gesellschaftsrechtlich oder konzernmäßig verbundene Unternehmen. Gesellschaften und Unternehmen der Stadt Karlsruhe sind daher ohne Zustimmung nicht berechtigt das Zeichen zu nutzen.


Was bedeutet ähnliches Zeichen?

Eine Verwechslungsgefahr mit dem Markenlogo ist gegeben, wenn im Verkehr auf Grund der Ähnlichkeit der bildlichen oder schriftbildlichen Aufmachung beider Marken die Gefahr von Verwechslungen besteht. Das bedeutet, wenn beide Marken miteinander in Verbindung gebracht werden könnten.

Bei reinen Bildzeichen kommt es im Verhältnis zu anderen Bildzeichen vorwiegend auf den Grad der optischen Ähnlichkeit an. Bei der Ähnlichkeitsprüfung ist der jeweilige Gesamteindruck zu Grunde zu legen. Wird zum Beispiel für ein Logo Dritter wie Unternehmen, Vereine, Parteien ein Bestandteil des städtischen Logos, wie beispielsweise der fächerförmige Teil der Bildmarke (Pyramide), verwendet, kann der Eindruck entstehen, dass diese ein Teil der Stadtverwaltung Karlsruhe sind. Es genügt trotz Nichtidentität, wenn beide kollisionsbegründenden Bestandteile „wesensgleich“ sind, das heißt vorhandene Unterschiede innerhalb der in Betracht kommenden Bestandteile dem flüchtigen Betrachtenden nicht auffallen würden.

Die Stadt hat einen Unterlassungs- sowie einen einen Schadensersatzanspruch (§ 14 Absatz 5, 6 Markengesetz).

Verwendung des städtischen Logos

Die Stadt Karlsruhe kann die Nutzung des städtischen Logos Dritten gestatten, zum Beispiel bei Kooperationsprojekten oder wenn die Stadt eine Institution oder ein Projekt finanziell fördert.

Die Stadt Karlsruhe legt besonderen Wert darauf, dass die Freiwillige Förderung von Institutionen und Projekten in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht wird.
Die Förderungsempfangenden verpflichten sich als Gegenleistung auf ihren Veröffentlichungen einen Dank gegenüber der Stadt Karlsruhe das Logo in dezenter Weise zu berücksichtigen.

Förderung einer Institution

Bei institutioneller Förderung wird auf der Internetseite der geförderten Institution das Logo der Stadt Karlsruhe abgebildet mit dem Zusatz „Gefördert durch die Stadt Karlsruhe“.
 

Förderung von Projekten

Bei Projektförderung wird auf der Internetseite des geförderten Projekts das Logo der Stadt Karlsruhe abgebildet mit dem Zusatz „Gefördert durch die Stadt Karlsruhe“. Zusätzlich wird auf allen Drucksachen und Veröffentlichungen zu dem geförderten Projekt das Logo der Stadt Karlsruhe platziert, möglichst mit dem Zusatz „Gefördert durch die Stadt Karlsruhe“.
 

Fragen zu Förderanträgen

Bei Fragen rund um die Förderanträge wenden Sie sich an die fördernde Dienststelle.

Wenn möglich soll das Logo der Stadt Karlsruhe im Original, farbig, abgebildet werden mit dem Zusatz „Gefördert durch die Stadt Karlsruhe“. Je nach Gestaltung der Drucksachen zu einem Projekt kann in Ausnahmefällen auch eine schwarzweiße oder einfarbige Version des Logos verwendet werden.
 

Printprodukte und digitale Verwendung

Bei der Abbildung des Logos der Stadt Karlsruhe auf Drucksachen und im Internet muss der Schutzraum berücksichtigt werden, damit das Logo sich gut von der Umgebung abhebt. Das Logo soll mindestens so groß sein, dass der Schriftzug „Karlsruhe“ noch gut lesbar ist.

Bei der Verwendung des Logos im Internet muss das Logo auf www.karlsruhe.de verlinkt werden.

Das Logo der Stadt Karlsruhe darf in keiner Weise verändert werden. Das Logo darf nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden als die im Rahmen der Freiwilligen Förderung genannten Zwecke.

Zuständig für die Weitergabe des Logos der Stadt Karlsruhe ist die des Presse- und Informationsamts. Sie gibt bei Freiwilliger Förderung von Institutionen und Projekten das Logo an Dritte weiter, stellt die entsprechende Datei zur Verfügung und prüft die korrekte Verwendung.


Vorgaben Schutzraum und Mindestgröße

Die Mindestabstände zum Rand und zu anderen Elementen ergeben sich aus dem unteren Schenkel des linken Pyramidenelements des Logos. Das Logo darf in keinem Fall von anderen Gestaltungselementen, beispielsweise von Text oder Bild, berührt oder überlagert werden.

Zur Bestimmung der Mindestgrößen ist entscheidend, dass der Schriftzug „Karlsruhe“ die Mindestgröße von 7 pt und die Mindesthöhe von 12 mm nicht unterschreiten darf, damit er lesbar bleibt.

Vorgaben für die Verwendung des städtischen Förderlogos

Durch die dezente Abbildung des städtischen Logos ist sichergestellt, dass die Förderung durch die Stadt Karlsruhe nach Einschätzung der Stadt Karlsruhe keinen für Sponsoringvereinbarungen typischen steuerpflichtigen Leistungsaustausch darstellt. Für die individuelle Beurteilung der möglichen steuerlichen Auswirkungen auf die Organisation des Fördermittelempfangenden sollte im Zweifelsfalle die Einschätzung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin eingeholt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei
0721 133-2038

Kontakt

Presse- und Informationsamt

Visuelle Kommunikation, Corporate Design, Logo- und Wappenanfragen

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