Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
Die Stadt Karlsruhe ist bemüht, ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung (App) Karlsruhe.App Version 454.
Diese mobile Anwendung (App) ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2025 erstellt.
Die Prüfung wurde weitestgehend nach dem unter www.github.com beschriebenen Testverfahren durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23. April 2024 überprüft.
Bei Fragen oder Anregungen senden Sie eine E-Mail an: it(at)karlsruhe.de.
Kontakt
Stadt Karlsruhe
Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Rüppurrer Straße 1
76137 Karlsruhe
E-Mail it(at)karlsruhe.de
Telefon 0721 133-1701
Wenn Sie der Meinung sind, dass die mobile Anwendung Karlsruhe.App nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123 39375
E-Mail schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.