Die Stadtverwaltung hat die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung hinsichtlich der erweiterten Amalienstraße bis zum 9. März 2027 verlängert. Die entsprechende Rechtsverordnung trat am 9. März 2026 in Kraft.
Die Verbotsregelung orientiert sich weiterhin an der durch das Polizeipräsidium Karlsruhe vorgenommenen Einstufung des Gebietes als „gefährlicher Ort“ gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz (BW). Die Einstufung als „gefährlicher Ort“ für die „erweiterte Amalienstraße“ wurde bis zum 9. März 2027 verlängert und die Geltungszeiten angepasst. Aus diesem Grund war auch die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung anzugleichen.
Das Verbot gilt im Bereich der erweiterten Amalienstraße ab sofort zu folgenden Zeiten:
- montags bis donnerstags jeweils von 16 bis 1 Uhr am darauffolgenden Tag
- freitags und samstags jeweils von 16 bis 7 Uhr am darauffolgenden Tag
Hinsichtlich des erweiterten Marktplatzes und am Schlossplatz gilt die Regelung weiter bis derzeit 15. April 2026.
Der genaue Wortlaut der Änderungsverordnung sowie die gesamte Verordnung mit Darstellung der räumlichen Geltungsbereiche sind auf der Startseite der Homepage der Stadt Karlsruhe unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ beziehungsweise „Stadtrecht“ zu finden.
Ausnahmen gelten weiterhin ausschließlich für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese Fallkonstellationen, wie zum Beispiel bei Handwerkern, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen, sind in der Rechtsverordnung genannt.
Die Einhaltung der Verbotszonen wird durch regelmäßige Kontrollen der Polizei überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.