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Unwetterfolgen beschäftigen weiterhin

In den nächsten Tagen gehen die Aufräumarbeiten weiter

Unwetterschäden Umgestürzte Bäume und herabgefallene Äste fordern Einsatzkräfte und Verwaltung weiterhin. © Stadt Karlsruhe. Gartenbauamt

Nach dem heftigen Unwetter am Donnerstagabend sind das Gartenbauamt, Forstamt sowie die Karlsruher Feuerwehr weiterhin mit den Aufräumarbeiten beschäftigt. Bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz prognostizierte Feuerwehrkommandant Florian Geldner, dass die Aufräumarbeiten bis Dienstag andauern könnten. Aus Sicherheitsgründen sollten Spielplätze mit Baumbestand und Wälder weiterhin nicht betreten werden, betonte Erste Bürgermeisterin Bettina Lisbach. Sie appellierte an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Für den Stadtkreis Karlsruhe war am Abend eine außergewöhnliche Einsatzlage ausgerufen worden. Die Integrierte Leitstelle registrierte bis zum frühen Morgen 283 Einsätze (inklusive rund 20 regulären Einsätzen). Die Nacht sei für die Einsatzkräfte herausfordernd gewesen, betonte Geldner. Zumal der Tag bereits fordernd mit einem Großbrand im Rheinhafen gestartet hatte. Neben den Freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr waren auch das Technische Hilfswerk und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) im Einsatz. Zudem unterstützte die Stadt Rheinstetten mit einem zusätzlichen Drehleiterfahrzeug. „Die Schäden sind ausgeprägt“, bilanzierte Lisbach. Stark betroffen seien der Hardtwald und die Auenwälder.

Gelder bat um Verständnis, dass nicht jeder Baum direkt weggeräumt werden könne. Die Feuerwehr arbeitet eine Prioritätenliste ab. Oberste Priorität hat derzeit die Gefahrenabwehr. Kleinere Äste könnten durch Bürgerinnen und Bürger selber zur Seite geräumt werden, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich sei. Es sei jedoch weiterhin Vorsicht geboten. „Es können immer noch Äste abbrechen“, betonte die Erste Bürgermeisterin. Sie erinnerte zudem daran, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nach der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst unter anderem die Beseitigung von Laub, Ästen und sonstigen Verunreinigungen auf den in der Satzung definierten Gehwegflächen.

Lisbach und Geldner dankten allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz.-gia-

Dieser Beitrag gehört zur StadtZeitung, die auch in gedruckter Form erscheint. Alle Ausgaben des ePapers sind digital verfügbar.

 

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