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Tiere, Pflanzen und Lebensräume werden kartiert

Landesanstalt für Umwelt untersucht Flächen

Die Kartierenden der LUBW betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. © Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beauftragt, Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie von weiteren Tieren und Pflanzen zu vergeben und zu koordinieren.

Ein Teil der Kartierungen wird zwischen April und November 2024 in Karlsruhe stattfinden. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Stadt. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen beziehungsweise das Vorkommen sowie Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.

Kartierung auch von privaten Grundstücken

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW nach § 52 Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.

Bei Fragen steht Ihnen die LUBW gerne zur Verfügung unter der E-Mail-Adresse .

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