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Stadt Karlsruhe nutzt das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz

Foto Eingang des Rathauses Karlsruhe am Marktplatz mit Schriftzug Rathaus © Stadt Karlsruhe, Roland Fränkle

Mit der Genehmigung des Landes steht der Stadt Karlsruhe der Weg offen, das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz zur Reduzierung von Bürokratie einzusetzen. Dieses Gesetz aus Baden-Württemberg gewährt seit Oktober 2025 Städten, Gemeinden und Landkreisen einen erweiterten Gestaltungsspielraum, um Verwaltungsabläufe in der Praxis flexibler zu gestalten. Das Ziel besteht darin, Verwaltungsverfahren einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen.

So können alternative und unbürokratische Lösungswege, beispielsweise im Baurecht oder bei Förderprogrammen, in einem Reallabor erprobt werden. Das Gesetz erlaubt nur Ausnahmen vom Landesrecht; Bundesrecht, EU-Recht sowie der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Gemeinwohl bleiben unberührt.

Zu Beginn des Jahres hat die Stadtverwaltung einen Antrag beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen gestellt, um von 2026 bis 2030 zeitweise von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Konkret soll eine Befreiung von der Erstellung des Erweiterten Beteiligungsberichts erreicht werden. Dieser Bericht stellt einen sehr aufwendigen Gesamtabschluss der Finanzen der Stadt sowie ihrer Beteiligungen dar. Der Antrag wurde in diesem Monat genehmigt.

Die Genehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass trotz des Verzichts auf die Erweiterten Beteiligungsberichte die Jahresabschlüsse fristgerecht vorgelegt werden müssen. Dabei ist sicherzustellen, dass die wirtschaftliche und finanzielle Gesamtlage der Stadt abgebildet wird. Neben der Information des Gemeinderats sieht das Schreiben des Ministeriums auch eine Bekanntmachung für die Öffentlichkeit vor.

Der Gemeinderat wurde zwischenzeitlich über die Genehmigung informiert. Der formale Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme soll voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im April gefasst werden.

Weitere Einsatzmöglichkeiten des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes werden derzeit geprüft.

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