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Neuer Leitfaden stärkt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt

Handlungssicherheit für Fachkräfte in Karlsruhe

Kind spielt mit einem Spielzeugauto. Kind spielt mit einem Spielzeugauto. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Wie gelingt Kinderschutz, wenn ein Elternteil von häuslicher Gewalt berichtet, der andere aber Umgang mit den gemeinsamen Kindern möchte? Mit dieser schwierigen Frage beschäftigt sich ein neuer, praxisnaher Leitfaden, der nun in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Die Handreichung richtet sich an Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Familiengerichte, Verfahrensbeistände und an alle Berufsgruppen, die mit Umgangsregelungen nach häuslicher Gewalt befasst sind.

Kindeswohlgefährdung

„Häusliche Gewalt ist eine Kindeswohlgefährdung – auch wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtet“, betont Stephan Weismann, Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe. „Mit dem neuen Leitfaden schaffen wir einen Rahmen für die verschiedenen Institutionen, die in Karlsruhe mit betroffenen Familien arbeiten.“

Leitfaden bietet Orientierung

Der Leitfaden bietet in Karlsruhe eine systematische Orientierung zur rechtlichen Einordnung und zum fachlichen Vorgehen bei Verdacht oder Bekanntwerden von häuslicher Gewalt im Kontext von Umgangsregelungen. Er wurde auf Basis aktueller Gesetzgebung, fachlicher Standards und Erfahrungen aus der Praxis entwickelt. Ziel ist es, Kinder besser zu schützen und gleichzeitig Fachkräfte in ihrem professionellen Handeln zu stärken.

Die im Zuge der gemeinsamen Erarbeitung gewachsene Vernetzung und der institutionenübergreifende Dialog sind ein bedeutsamer Bestandteil dieser Zusammenarbeit.

„Die Zusammenarbeit von Jugendamt, Gericht, Beratungsstellen und Umgangsbegleitung stärkt das gemeinsame Verständnis dafür, dass wirksamer Kinderschutz bei häuslicher Gewalt nur gelingt, wenn alle Beteiligten abgestimmt handeln. Der Leitfaden ist ein gemeinsamer Erfolg und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe“, hebt Viktoria Kornhaas, Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention der Stadt Karlsruhe, hervor.

Der Leitfaden behandelt unter anderem:

  • rechtliche Grundlagen
  • Vorgehen von Jugendamt und Gericht
  • Möglichkeiten der Umgangsregelung bei häuslicher Gewalt
  • Fragen zur Entscheidungshilfe für Fachkräfte
  • Wichtige Anlaufstellen und Kontakte

Erstellt wurde der Leitfaden vom Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe gemeinsam mit dem Familiengericht Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach unter der Mitarbeit von Kinderschutzbund Stadt und Landkreis Karlsruhe e.V., Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V., Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V., Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. sowie der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention der Stadt Karlsruhe – und ist ab sofort für Fachkräfte und Interessierte verfügbar.

Der Leitfaden „Umgangsfragen im Kontext häuslicher Gewalt – Fachliche Grundsätze“ steht in der Rubrik „Infomaterial“ auf karlsruhe.de zur Verfügung.

Fragen beantwortet die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention per .  

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